Symbolbild: Fahne des TSV 1860 München
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Zwangsabstieg offiziell: DFB-Bundesgericht lehnt 1860-Klage ab

Zwangsabstieg offiziell: DFB-Bundesgericht lehnt 1860-Klage ab

Nach dem Zwangsabstieg in die Regionalliga Bayern hatte der TSV 1860 München Beschwerde vor dem DFB-Bundesgericht eingereicht. Die Kammer hat nun entschieden - zu Ungunsten der Löwen.

Über dieses Thema berichtet: BR24Sport im Radio am .

Der TSV 1860 München ist wie erwartet mit seinem Einspruch beim Deutschen Fußball-Bund gegen den Zwangsabstieg aus der 3. Liga gescheitert. Das Bundesgericht wies die Verwaltungsbeschwerde der "Löwen" zurück. Damit wurde die Entscheidung bestätigt, den Münchnern trotz sportlicher Qualifikation die Zulassung für die 3. Liga in der kommenden Saison zu verweigern.

Das Urteil des Bundesgerichts ist den Angaben zufolge auf DFB-Ebene letztinstanzlich. Den freigewordenen Startplatz in der 3. Liga nimmt der TSV Havelse ein, die Giesinger wiederum müssen in der neuen Saison in der Regionalliga antreten. Die neue Spielzeit beginnt bereits in gut zwei Wochen.

Insolvenzverfahren gegen 1860-KGaA läuft

Investor Hasan Ismaik hatte eine Finanzierungszusage nicht erfüllt, weshalb dem Traditionsverein die Lizenz für die 3. Liga verweigert wurde. Die Münchner legten dann beim DFB vermutlich aus haftungsrechtlichen Gründen Beschwerde ein. Es sollte entschieden werden, ob ein angeblicher finanzieller Nachweis Ismaiks doch hätte gelten können. Dies wurde nun nicht anerkennt.

Mittlerweile läuft beim abgestürzten Fußball-Regionalligisten ein Insolvenzverfahren. Konkret betroffen ist die bislang vom Stammverein und von Ismaik gemeinsam geführte Spielbetriebsgesellschaft.

Verein gründet Spielbetriebs-GmbH - Fans wollen Trikotsponsor werden

Unterdessen hat der e.V. eine Spielbetriebs-GmbH gegründet. Diese soll das Spielrecht in der Regionalliga Bayern antreten. Parallel haben die Fans eine Spendenkampagne gestartet. Mit dem Spendenziel von 250.000 Euro wollen sie Trikotsponsor werden. Bis Mittwochabend kamen schon knapp 190.000 Euro zusammen.