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Das sollten Sie zur Altersteilzeit wissen
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Das sollten Sie zur Altersteilzeit wissen

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Konjunkturkrise – was Sie zur Altersteilzeit wissen sollten

Konjunkturkrise – was Sie zur Altersteilzeit wissen sollten

In der Konjunkturkrise ist die Altersteilzeit wieder gefragt: bei Firmen, die Personal abbauen und nicht kündigen wollen. Aber auch Beschäftigte fragen danach, um langsam oder früher in den Ruhestand zu gehen. Doch das will gut durchgerechnet sein.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio am .

Altersteilzeit – wurde die nicht abgeschafft? Nein, es gibt sie noch. Sie ist weiterhin als Übergang in die Rente möglich – wird seit Ende 2009 nur nicht mehr von der Agentur für Arbeit gefördert. Betriebe bekommen für neue Abschlüsse keinen Zuschuss mehr. Ein Gesetz regelt, was zu beachten ist. Interessierte sollten sich aber laut Arbeitsjuristen informieren, bevor sie den Vertrag unterschreiben.

Wer darf Altersteilzeit nutzen?

Für ältere Beschäftigte gilt eine besondere Form der Teilzeit. Dafür müssen sie das 55. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem bestimmt das Gesetz, dass sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit wenigstens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig – in Voll- oder Teilzeit – beschäftigt waren. Dauern darf Altersteilzeit per Gesetz höchstens drei Jahre. In Tarifverträgen dürfen allerdings auch weitaus längere Fristen vereinbart werden - sechs Jahre sind es zum Beispiel in der Metall- und Elektroindustrie.

Und: Sie muss gehen bis zum frühestmöglichen gesetzlichen Renteneintritt. Das kann also auch der vorgezogene Ruhestand mit Abschlägen sein. Das allerdings sollte man sich gut überlegen, raten die Juristen der IG Metall. Abschläge kürzen die Rente im Ruhestand ja auf Dauer. Einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht. Der Arbeitgeber muss zustimmen, er darf einen aber dazu auch nicht zwingen. Ein Anspruch kann sich aber aus einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben.

Wie wird die Teilzeit im Alter umgesetzt?

40, 50 oder auch 60 Prozent reduzieren? Anders als bei der normalen Teilzeit gibt es bei der Altersteilzeit gewisse Vorgaben. Die persönliche Arbeitszeit muss über den gesamten Zeitraum gemittelt auf jeden Fall um die Hälfte verkürzt werden. Möglich sind dabei aber verschiedene Modelle.

  • Man kann einfach bis zum Renteneintritt die Hälfte weniger arbeiten – also zum Beispiel 20 statt bisher 40 Stunden in der Woche.
  • Man kann mit dem Arbeitgeber auch den stufenweisen Ausstieg vereinbaren – also schrittweise reduzieren. Erst 80, dann 60, dann 40 Prozent zum Beispiel. Am Ende muss es über den Zeitraum hinweg aber die Hälfte der vertraglichen Arbeitszeit sein.
  • Man kann "blocken". Das ist seit Jahren die beliebteste Variante. Also erst voll arbeiten für die Hälfte des Einkommens und dann nicht mehr arbeiten und die angesparte Hälfte des Einkommens ausbezahlt bekommen.

Was sollte man sich vor der Altersteilzeit durchrechnen?

Gut liest sich zunächst eine weitere Regelung: der Arbeitgeber muss das Monatseinkommen aufstocken, und zwar per Gesetz um mindestens 20 Prozent. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen aber oft noch höhere Beträge vor.

Und nur der Arbeitgeber muss zusätzlich Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Die mindestens 20 Prozent sind steuer- und sozialabgabenfrei. Sie unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Das sollte man sich auf jeden Fall durchrechnen – rät die IG Metall. Denn je nach Einkommens- und Steuerklasse bittet der Staat am Ende doch noch den Betroffenen zur Kasse.

Genau überlegen sollte man sich vorab eines auch: Reicht die Hälfte des bisherigen Einkommens immer, um bis zum Renteneintritt über die Runden zu kommen? Ein unvorhergesehenes Ereignis könnte einen ja finanziell herausfordern. Und da man ja nicht mehr für ein Vollzeitgehalt in die Rentenversicherung einzahlt, wird die trotz Zusatzbeitrag des Arbeitgebers etwas geringer ausfallen. Dazu kommen eventuelle Rentenabschläge bei einer vorgezogenen Altersrente.

Was ist im Insolvenzfall des Arbeitgebers?

Wer in Altersteilzeit geht, der spart sich sozusagen den langsamen Ausstieg aus dem Arbeitsleben an. Im Blockmodell wird die Hälfte des Einkommens ja erst später ausgezahlt. Laut Gesetz muss der Arbeitgeber für eine Insolvenzsicherung sorgen. Danach sollte man auf jeden Fall aber fragen.

Wer kann einem bei Fragen zur Altersteilzeit weiterhelfen?

Laut IG Metall sollte sich - wer über Altersteilzeit nachdenkt - von der Personalabteilung die Vergütung ausrechnen lassen. Auch gibt es im Netz Portale (teilweise aber gegen eine Gebühr), die die Altersteilzeit und die finanziellen Folgen berechnen. Gewerkschaften und die gesetzliche Rentenversicherung bieten ebenfalls Beratung an.

Eine Rentenauskunft einzuholen, ist sinnvoll, um später beim Rentenbescheid nicht böse überrascht zu werden. Informationen finden sich dazu auch auf der Homepage des Bundesarbeitsministeriums.

Dieser Artikel ist erstmals am 9. Mai 2026 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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