Eine Frau notiert sich etwas, während sie am Laptop sitzt. (Symbolbild)
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Altersvorsorgedepot: Was Riester-Sparer wissen müssen

Altersvorsorgedepot: Was Riester-Sparer wissen müssen

Zum Januar 2027 soll das Altersvorsorgedepot starten. Es soll die private Vorsorge attraktiver machen. Was bedeutet das für Riester-Sparer? Kündigen? Ruhen lassen? Wechseln? Wir haben das Gesetz geprüft und beantworten die wichtigsten Fragen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio am .

Die Riester-Rente sollte die private Altersvorsorge stärken. Doch das Modell geriet wegen komplizierter Förderung, teils hoher Kosten und der starren Beitragsgarantie zunehmend in die Kritik. Mit dem Altersvorsorgedepot soll nun vieles besser werden: Die Förderung wird neu definiert, das neue Depot kommt ohne Beitragsgarantie aus und orientiert sich stärker am Kapitalmarkt. Beim Standarddepot werden zudem die Effektivkosten auf ein Prozent begrenzt, auch die Auszahlung wird flexibler.

Welche Möglichkeiten gibt es jetzt für Riester-Sparende?

Das Wichtigste vorweg: Niemand muss zum 1. Januar 2027 wechseln. Wer nichts ändert, kann seinen bisherigen Vertrag grundsätzlich weiterführen. Wer etwas ändern will, hat mehrere Optionen.

Kann ich meinen Riester-Vertrag ab 2027 einfach weiter besparen?

Ja. Wer einen vor 2027 abgeschlossenen Riester-Vertrag hat, kann ihn grundsätzlich unverändert weiterführen und weiter besparen. Solange kein Wechsel in das neue Förderrecht ausgelöst wird, gelten weiterhin die bisherigen Riester-Förderregeln. Einen Stichtag, bis zu dem sich Bestandskunden entscheiden müssten, gibt es nicht.

Kann ich meinen Riester-Vertrag auch einfach kündigen?

Ja, aber eine Kündigung mit Auszahlung kann teuer werden. Wer sich das geförderte Guthaben privat auszahlen lässt, verwendet es grundsätzlich förderschädlich. Dann werden die erhaltenen Zulagen und zusätzlichen Steuervorteile grundsätzlich zurückgefordert. Eine Kündigung ist deshalb etwas anderes als ein Wechsel in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag.

Kann ich aufhören einzuzahlen, ohne meinen Riester zu kündigen?

Ja. Der Vertrag kann beitragsfrei gestellt werden. Das bereits angesparte Vermögen bleibt dann im Vertrag, neue Beiträge fließen nicht mehr hinein. Allein die Beitragsfreistellung führt nicht dazu, dass die bisherige Förderung zurückgezahlt werden muss. Ohne entsprechende Einzahlungen gibt es allerdings grundsätzlich auch keine neuen Zulagen.

Kann ich meinen Riester behalten und zusätzlich ein Altersvorsorgedepot eröffnen?

Ja. Der alte Riester-Vertrag kann bestehen bleiben und auch weiter bespart werden. Zusätzlich kann ein neues Altersvorsorgedepot eröffnet werden. Beide Verträge können grundsätzlich gefördert werden – allerdings nach demselben, neuen Fördersystem. Die staatliche Zulage wird dadurch nicht zweimal in voller Höhe gezahlt. Das bislang angesparte Riester-Guthaben muss dafür nicht ins neue Depot übertragen werden.

Kann ich auch ohne neues Depot in die neue Förderung wechseln?

Ja. Wer kein Altersvorsorgedepot eröffnen möchte, kann auch für seinen bestehenden Riester-Vertrag die neue Förderung wählen. Der Vertrag selbst und seine sonstigen Bedingungen bleiben grundsätzlich bestehen. Die Entscheidung für das neue Förderrecht ist allerdings unwiderruflich und gilt grundsätzlich einheitlich für die eigenen Riester-Bestandsverträge.

Kann ich später wieder zurück zur alten Riester-Förderung?

Nein. Wer für seine Bestandsverträge wirksam die neue Förderung wählt, kann diese Entscheidung nicht zurücknehmen. Auch der Abschluss eines neuen geförderten Altersvorsorgevertrags ab 2027 führt grundsätzlich dazu, dass für die eigenen Bestandsverträge das neue Förderrecht gilt. Der alte Vertrag kann dabei trotzdem weiterbestehen.

Kann ich mein Riester-Guthaben ins Altersvorsorgedepot übertragen?

Grundsätzlich ja. Wird das Kapital ordnungsgemäß auf einen neuen zertifizierten Vertrag übertragen, muss die bisherige Förderung grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Allerdings können beim Verlassen des Altvertrags Garantien, garantierte Rentenfaktoren oder andere günstige Vertragsbedingungen verloren gehen. Auch mögliche Kosten müssen berücksichtigt werden.

Sollte ich vor einem Wechsel vergleichen?

Ja. Denn ob sich ein Wechsel lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die neue Grundzulage kann bis zu 540 Euro im Jahr betragen, hinzu kommen bis zu 300 Euro je Kind. Anders als bei der neuen Förderung hängt die volle Riester-Zulage aber vom Einkommen und dem daraus errechneten Mindesteigenbeitrag ab. Gerade bei geringerem Einkommen und Kindern kann deshalb schon ein relativ kleiner Eigenbeitrag hohe Zulagen bringen.

Zusätzlich sollten Kosten, Garantien, Rentenfaktor, Übertragungswert, Restlaufzeit und die Bedingungen des neuen Produkts verglichen werden. Welche konkreten Depots mit welchen Kosten und Fonds angeboten werden, steht noch nicht vollständig fest.

Dieser Artikel ist erstmals am 31. August 2026 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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