Um die Vögel nicht beim Brüten zu stören, ist ab dem 1. März das heckenschneiden verboten. Hier ein Sperling im Frühjahr.
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Lobbyregister, Kühlschränke, Sommerzeit: Das ändert sich im März

Lobbyregister, Kühlschränke, Sommerzeit: Das ändert sich im März

Haushaltsgeräte werden verbraucherfreundlicher klassifiziert, manche Rentner müssen höhere Beiträge für die Krankenversicherung zahlen und Deutschlands Lobbyisten werden strenger kontrolliert. Das und noch einiges mehr bringt der neue Monat.

Über dieses Thema berichtet: Wirtschaft am .

Wenn neue Gesetze auf den Weg gebracht werden, dann wird oft hart um die Inhalte gerungen. An diesem Prozess beteiligen sich häufig auch Lobbyisten, also Politikberaterinnen und -berater, die Geld dafür bekommen, dass die Gesetzestexte in eine bestimmte Richtung geschrieben werden. Damit das möglichst transparent passiert, gibt es schon seit 2022 ein Lobbyregister in Deutschland. Auch Bayern hat ein eigenes.

Regeln für das Lobbyregister werden strenger

Zum März werden die Regeln für das Lobbyregister des Bundestags verschärft. Die Akteure müssen dann verpflichtend offenlegen, welche Gesetze genau sie beeinflussen wollen, von wem sie dafür Geld bekommen und wie viel Geld dafür ausgegeben wird. Ihre Arbeitgeber, oft sind das Agenturen, müssen außerdem ihre Aufträge detaillierter aufschlüsseln.

Diese Verschärfung ist bereits im November 2023 beschlossen worden, nun tritt sie in Kraft. Kritik kommt unter anderem von der NGO Lobbycontrol: Insgesamt freue man sich zwar "auf eine transparentere Politik", heißt es auf BR24-Anfrage. Aber dass Kirchen genauso von der Registrierungspflicht ausgenommen sind wie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, das unterlaufe den Sinn des Lobbyregisters. Für Bayerns Lobbyregister bedeuten die Änderungen laut bayerischem Landtag keine Veränderungen.

Strengere Effizienz-Labels für Haushaltsgeräte

Die Energieeffizienz-Label für Haushaltsgeräte sind schon lange verpflichtend. Während das Label selbst sich nicht verändert, kommt ab März aber noch etwas dazu: Bei Waschmaschinen und Waschtrocknern ist der Stromverbrauch für 100 Waschgänge auszuweisen. Außerdem dürfen Geräte der Klassen F und G bis auf Restposten nicht mehr verkauft werden.

Und bei Kühlschränken muss auf dem Energielabel der Jahres-Stromverbrauch ausgewiesen sein. Eine handelsübliche Kühl-Gefrierkombination – also ein großer Kühlschrank – mit der Energieeffizienzklasse A verbraucht pro Jahr circa 109 Kilowattstunden (kWh), umgerechnet sind das je nach Anbieter und Energiequelle zwischen 30 und 40 Euro. Im Vergleich mit einem Kühlschrank der schlechtesten Effizienzklasse F sind das auf 15 Jahre gerechnet fast 700 Euro, die ein Haushalt allein dank des geringeren Energieverbrauchs einspart.

Außerdem dürfen Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler und Kühl- und Gefriergeräte der Klasse F nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Nur noch Geräte, die bereits auf dem Markt sind, also Restposten, dürfen verkauft werden.

Teilweise höhere Krankenversicherungs-Abgaben für Rentner

Wer Rente bezieht, zahlt ab März womöglich einen höheren Beitrag an seine Krankenversicherung. Allerdings dürfte das in Bayern vergleichsweise wenige Rentnerinnen und Rentner betreffen. Bei den Versicherungen, die in Bayern am weitesten verbreitet sind, bleiben die Beiträge nämlich gleich: AOK, DAK und TK. Wer über die Audi BKK oder die BKK Faber-Castell versichert ist, zahlt ab März sogar 0,25 Prozentpunkte weniger.

Die Kassen, die ihre Abschlagszahlungen anheben, haben im Freistaat nur relativ wenige Versicherte: Die Barmer beispielsweise hebt ihre Beiträge um 0,69 Prozentpunkte an. Wer also 1.000 Euro Rente bezieht und bei der Barmer versichert ist, bekommt ab März deshalb 3,45 Euro weniger überwiesen. Die anderen 3,45 Euro, die nötig sind, um die Anhebung um 0,69 Prozentpunkte zu finanzieren, übernimmt die Rentenkasse.

Erleichterte Konditionen für den Immobilienkauf

Nach dem Haushaltschaos Ende 2023 starten Ende Februar und Anfang März viele KfW-Programme neu. Neben den Krediten für genossenschaftliches Bauen, altersgerechte Umbauten und klimafreundlichen Neubau starten jetzt auch das Programm 458 "Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" neu. Das gilt auch für die Programme 358 und 359: "Einzelmaßnahmen Ergänzungs­kredit – Wohngebäude".

Außerdem verbessern sich voraussichtlich zum März die Konditionen für das Programm 300, "Wohneigentum für Familien". Die Zinsbindungsdauer wird darin erhöht: Bisher lag sie bei maximal zehn Jahren und gibt nun mit 20 Jahren mehr Planungssicherheit. Die Förderung können Familien mit einem Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro beantragen. Für jedes weitere Kind kommen jeweils 10.000 Euro hinzu.

Mit dem Kreditprogramm 300 können klimafreundliche Wohngebäude und Eigentumswohnungen finanziert werden, die entweder neu gebaut oder im Bestand gekauft werden. Allerdings müssen die dem Effizienzhausstandard EH40 entsprechen. Immobilien, die noch mit fossilen Brennstoffen geheizt werden, sind von dieser Förderung ausgeschlossen.

Erster Schritt für neues Organspende-Register

Potenzielle Organspenderinnen und Organspender können ihre Spendenbereitschaft ab dem 18. März in einem zentralen Register-Portal hinterlegen. Allerdings erstmal nur, wenn sie einen Personalausweis mit eID-Funktion haben. In einem zweiten Schritt sollen die Krankenhäuser laut Gesundheitsministerium des Bundes bis zum 1. Juli in der Lage sein, die Erklärungen zu suchen und abzurufen.

Änderungen für Kleinkrafträder und ukrainische Autos

Autos mit einem ukrainischen Kennzeichen, die schon länger als ein Jahr in Deutschland gefahren werden, müssen bis Ende März umgemeldet sein. Informationen dazu gibt es unter diesem externen Link. Außerdem müssen die Kennzeichen für Kleinkrafträder erneuert werden, ab dem 1. März gibt es dann blaue Schilder.

Was sich sonst noch ändert

Dieser Artikel ist erstmals am 28. Februar 2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

Im Audio: Ab 1. März schärfere Regeln beim Lobbyregister

Symbolbild: Ein Ordner mit der Aufschrift "Lobbyregister".
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Ab 1. März gelten schärfere Regeln beim Lobbyregister.

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