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Ende April 2025 startet der bundesweite Roll-Out der elektronischen Patientenakte

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Elektronische Patientenakte: Was sich für Versicherte ändert

Elektronische Patientenakte: Was sich für Versicherte ändert

Nach regionalen Tests unter anderem in Franken kommt Ende April der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte. Für Patientinnen und Patienten kann sich dadurch einiges ändern. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

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Die elektronische Patientenakte (ePA) steht in den Startlöchern: Ab Ende April soll sie für alle Versicherten bundesweit ausgerollt werden. Vorangegangen sind Tests in Franken, dem Großraum Hamburg und Teilen von Nordrhein-Westfalen. Was sich genau ändert und wo Patientinnen und Patienten jetzt handeln müssen – BR24 beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was die Elektronische Patientenakte (ePA) ist

Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) können Medikationspläne, Arznei-Verordnungen, Arztbriefe, Labor-Befunde oder Röntgenaufnahmen digital gespeichert und eingesehen werden. Die verschiedenen Anwendungen werden allerdings schrittweise eingeführt. Ein Medikationsplan, der gefährliche Wechselwirkungen verhindern soll, gehört zu den Anwendungen, die früh nutzbar sein sollen. Längerfristig sollen auch Mutterpass, Impfpass oder das Zahnbonusheft aufgenommen werden.

Zum Jahresbeginn 2025 haben die gesetzlichen Krankenkassen für alle gesetzlich Versicherten automatisch elektronische Patientenakten angelegt, sofern die Patienten nicht widersprochen haben. Die Versicherten müssen sich, anders als früher, nicht selbst darum kümmern, dass eine ePA angelegt wird. Wer die ePA löschen möchte, muss das proaktiv bei seiner Krankenkasse beantragen.

Wie nutze ich die elektronische Patientenakte (ePA)?

Wer selbst die Daten der ePA einsehen möchte oder selbst Informationen hochladen will, kann das über eine entsprechende App fürs Smartphone oder den Computer erledigen. Dazu muss man sich durch ein mehrstufiges Anmeldeverfahren arbeiten. Ziel ist es, sicherzustellen, dass tatsächlich nur der jeweilige Patient auf seine eigene ePA zugreifen kann.

Die Authentifizierung kann über den Personalausweis erfolgen oder über die elektronische Gesundheitskarte. Voraussetzung ist jeweils, dass die Plastikkarten mit der NFC-Technik ausgestattet sind, dass sie also mithilfe der sogenannten Near Field Communication auf kurze Distanz Daten übertragen können. Dann kann die Freischaltung mit einem Smartphone geschehen, wenn es ebenfalls NFC-fähig ist. Dazu ist jeweils eine entsprechende PIN nötig. Auch eine Identifizierung mit dem Post-Ident-Verfahren ist möglich.

Kann ich der "ePA für alle" widersprechen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit der "ePA für alle" umzugehen. Patientinnen und Patienten können grundsätzlich widersprechen, dass Daten eingestellt werden, ohne dass die neu eingerichtete ePA gelöscht wird. Sie bleibt dann erst einmal leer. Patienten können bei ihrer Krankenversicherung aber auch veranlassen, dass die ePA ganz gelöscht wird.

Wer pflegt die elektronische Patientenakte?

Im Moment müssen Patientinnen und Patienten bei Arztbesuchen oder im Krankenhaus selbst ansprechen, dass Daten in der ePA gespeichert werden. Das tun nur wenige. Auch Befürworter räumen deshalb ein: Die ePA ist noch nicht annähernd im Versorgungsalltag angekommen.

Mit dem bundesweiten Roll-Out soll es Schritt für Schritt einen immer größeren Automatismus geben, dass in verschiedenen Versorgungsbereichen Informationen in die Akte eingestellt werden. Allerdings ist die Anbindung an die Technik, die für die Bestückung der ePA nötig ist, sehr unterschiedlich. Arztpraxen sind fast vollständig "ePA-fähig", bei Krankenhäusern ist die entsprechende Abdeckung deutlich geringer, und auch in der Pflege ist die Möglichkeit, mit der ePA zu arbeiten, noch sehr wenig verbreitet.

Entstehen den Versicherten Kosten?

Nein. Die Einrichtung der ePA ist für die Patientinnen und Patienten kostenlos. Die Entwicklung der technischen Strukturen kostet nach verschiedenen Schätzungen zwar mehrere Milliarden Euro. Die Bundesregierung sieht aber auch das Potenzial für hohe Einsparungen, wenn etwa Doppel-Untersuchungen vermieden werden, und weniger vermeidbare Komplikationen auftreten.

Erhalten auch Privatversicherte eine ePA?

Die vom Bundestag beschlossene elektronische Patientenakte ist nur für gesetzlich Krankenversicherte vorgesehen. Viele private Krankenversicherer eröffnen ihren Kunden derzeit ebenfalls die Möglichkeit, Daten digital zu speichern und auszutauschen. Die verschiedenen privaten Anbieter arbeiten dabei allerdings primär jeweils für sich und sind auch unterschiedlich weit bei ihren Plänen vorangeschritten.

Im Video: Elektronische Patientenakte - Was sich für Versicherte ändert

Schnelle Datenbanken statt dicker Papier-Mappen: Deutschland stellt bei den Krankenakten für Patienten um auf digital.
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Dieser Artikel ist erstmals am 13.12.2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert und erneut publiziert.

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