Heizen ist für viele Menschen kostspielig geworden. Kein Wunder also, dass es gar nicht mehr so selbstverständlich ist, einfach die Heizung "anzuschmeißen und drauflos zu heizen". Das ist auch sinnvoll. Ein paar Dinge sollten Verbraucherinnen und Verbraucher aber bei ihren Überlegungen beachten.
- Zum Artikel: Auch Kleinigkeiten helfen: Beim Heizen Geld sparen
Kondenswasser kann Schimmel verursachen
Wird es zu kalt in der Wohnung, ist das nicht nur ungemütlich und ab einem gewissen Punkt gesundheitsschädlich – Kälte kann auch das Gebäude beschädigen. Sei es im Extremfall durch Frostschäden. Aber auch Schimmel durch eine zu hohe Luftfeuchtigkeit ist weder für Mensch noch Gebäude gut.
Kühlt ein Raum zu stark ab, kondensiert das in der Luft enthaltene Wasser. Es setzt sich an den kühlsten Stellen im Raum ab, beispielsweise an den Außenwänden. Dort kann es dann zu Schimmelbildung kommen. Je nach Dämmung des Gebäudes muss deshalb die Heizung früher oder später eingeschaltet werden – meist abhängig von der Außentemperatur.
Dämmung entscheidet mit über Heizungsstart
Bei einem ungedämmten Altbau sollte – so Heizungsexperten – ab einer dauerhaften Außentemperatur von 15 bis 17 Grad geheizt werden. Bei einem Passivhaus reicht es in der Regel, wenn erst bei neun bis elf Grad im Freien die Heizung angeworfen wird. Andere Gebäudearten liegen dazwischen. Allerdings entscheidet die Qualität der Dämmung nicht nur über den Zeitpunkt, sondern auch über die Kosten fürs Heizen. Je besser die Dämmung, desto geringer der Aufwand fürs Heizen.
Hinzu kommt natürlich die Frage nach dem persönlichen Wohlbefinden. Empfohlen werden, je nach Raum, unterschiedliche Temperaturen zwischen 15 und 24 Grad. Während in Flur und Werkstatt möglicherweise schon 15 Grad reichen, sollten es in der Küche und im Schlafzimmer eher 17 bis 18 Grad, in Kinder- und Wohnzimmer 20 bis 22 Grad sein; und im Bad kann es dagegen 20 bis 24 Grad warm sein.
Vermieter müssen bei Bedarf Heizung anstellen
Wer seine Heizung selbst betreibt, kann darüber auch selber bestimmen. Bei anderen, zum Beispiel für Mieter, gibt es dafür Regelungen. In der sogenannten Heizperiode, die im Mietvertrag festgelegt ist, müssen die Räume auf mindestens 20 bis 22 Grad geheizt werden können. Aber auch wenn außerhalb dieses Zeitraums, beispielsweise in einem kühlen September, die Temperaturen im Gebäude dauerhaft unter 18 Grad sinken, muss der Vermieter die Heizung anstellen.
Etwas komplizierter ist es bei Eigentümergemeinschaften. Hier gelten zwar die Regelungen für Mieter auch als Richtschnur, allerdings ist es schwerer, sich hier durchzusetzen, wenn die Miteigentümer nicht mitziehen. Denn man muss sich erstmal in der Eigentümerversammlung mit seiner Ansicht zu Mindesttemperaturen durchsetzen. Oder, wenn das nicht gelingt, klagen. Und dann nachweisen, dass die Wohnanlage nicht ordnungsgemäß verwaltet wird, da Mindesttemperaturen deutlich unterschritten werden.
So heizen Verbraucher richtig
Wichtig ist zum Beispiel, dass Heizkörper nicht von Möbeln oder Vorhängen verdeckt werden – das verhindert die freie Zirkulation der erwärmten Luft. Auch schmutzige Heizkörper verringern die Heizleistung. Nachts ist es außerdem sinnvoll, wenn vorhanden, Rollläden zu schließen. Das wirkt wie eine zusätzliche Dämmung. Ähnliches gilt für Vorhänge, wenn sie die Heizung nicht abdecken.
Wohn- und Arbeitsräume, die tagsüber auf mehr als 17 bis 18 Grad geheizt werden, können in der Nacht um ein paar Grad heruntergeregelt werden. Nur kühler als das soll es dann auch nicht mehr werden, wegen der Schimmelgefahr. Und nicht vergessen: regelmäßig Stoßlüften, Fenster aber nicht dauerhaft gekippt lassen.
Im Video: Heizen mit Holz - Was sind die Vor- und Nachteile?
Dieser Artikel ist erstmals am 22. September 2023 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.
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