Ein Haus ist überflutet (Archivbild)
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Hochwasser und Versicherung: Was Betroffene wissen müssen

Hochwasser und Versicherung: Was Betroffene wissen müssen

Immer wieder kommt es durch Hochwasser zu Schäden an Immobilien, Autos und Einrichtungsgegenständen. Wenn der erste Schock überwunden ist, stellt sich die Frage: Wer kommt dafür auf?

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Die aktuellen Bilder aus den bayerischen Hochwassergebieten in Oberbayern rund um Pfaffenhofen oder im schwäbischen Landkreis Günzburg wecken Erinnerungen an das Jahr 2013. Damals riss ein Jahrhunderthochwasser der Elbe in Sachsen ganze Ortschaften mit sich, bei Rosenheim sorgte die Mangfall für eine riesige Seenplatte.

Damals regulierten die Versicherer in insgesamt vier Bundesländern 140.000 Schadensfälle mit einem Gesamtvolumen von 1,8 Milliarden Euro. 85 Prozent der Schäden, resümierte damals der Gesamtverband der Versicherer, lagen weit weg von großen Flüssen. Der Verband forderte die Immobilienbesitzer auf, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen.

Wie sind Häuser grundsätzlich versichert?

Die Hauptversicherung für eine Immobilie ist die sogenannte Wohngebäudeversicherung. Sie reguliert die Schäden, wenn Regen, Hagel, Sturm und Gewitter Dächer abdecken und Fenster kaputtmachen oder Bäume auf Häuser stürzen.

Sie zahlt aber nicht, wenn das Hochwasser den Keller flutet und meterhoch in den Wohnräumen steht. Für diese Fälle müssen die Eigenheimbesitzer eine zusätzliche "Elementarschadenversicherung" abschließen. Sie reguliert bei Überschwemmungen, bei Erdbeben. Auch wenn eine starke Schneelast die Dächer zum Einsturz bringt oder wenn die Kanalisation überfordert ist und das Wasser durch einen Rückstau in den Keller eindringt.

Nur jeder zweite Immobilienbesitzer in Deutschland, damit auch in Bayern, schließt diese Zusatzversicherung ab. Die Annahme, das Haus stehe ja weit weg von Flüssen oder Seen und sei nicht gefährdet, sei trügerisch, warnt der "Bund der Versicherten". Die sich seit Jahren häufenden Starkregen sorgten auch in bis dato ungefährdeten Regionen für Elementarschäden.

Was kostet eine Elementarschadenversicherung?

Der Gesamtverband der Versicherer hat ein vierstufiges Risikosystem namens "Zürs" entwickelt. Gefährdungsklasse 1 bedeutet geringe Gefahr. Bildlich gesprochen ereignet sich hier ein Hochwasser alle 200 Jahre. In der höchsten Stufe 4 passiert das bereits alle zehn Jahre. Dementsprechend unterschiedlich fallen die zu zahlenden Prämien aus. Sie beginnen bei rund 100 Euro und erreichen schnell Beträge von über tausend Euro pro Jahr und mehr. Die Eigentümer haben die Möglichkeit, durch hohe Selbstbeteiligungen die Prämien zu reduzieren.

Was versichert die Elementarschadenversicherung nicht?

Steigendes Grundwasser ist in der Regel nur dann mitversichert, wenn es oberirdisch eindringt. Gerade bei älteren Häusern wird das schnell zum Problem, weil Keller stets die Schwachstelle eines Hauses sind. Schlecht gemauerte Kellerwände und einfache Böden gelten als nicht versicherbare Baufehler. Grundwasserschäden sind nur dann versichert, wenn das Wasser so hoch im Garten steht, dass es durch Fenster und Türen in das Haus eindringen kann.

Wie steht es mit der Autoversicherung?

Hochwasserschäden an stehenden Fahrzeugen übernimmt grundsätzlich die Teilkaskoversicherung. Der Versicherungsnehmer trägt die Selbstbeteiligung von meist 150 Euro, er muss aber danach mit einer steigenden Prämie rechnen.

Die Versicherung kann aber die Erstattung kürzen, wenn das Auto trotz Hochwasserwarnung vom Besitzer nicht aus der Gefahrenzone weggefahren wurde. Das gilt als grob fahrlässiges Verhalten. Ebenfalls grob fahrlässig handelt, wer sein Auto auf eine überschwemmte Straße steuert. Die dann zuständige Vollkaskoversicherung zahlt in diesem Fall möglicherweise nur einen kleinen Teil des Schadens. Ein Auto, das bis zur Unterkante des Fensters im Wasser steht, gilt als Totalschaden, da Motor, Elektronik und Getriebe beschädigt sind.

Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Eigentümer bei Immobilien?

Grundsätzlich ist der Eigentümer verpflichtet, die Schäden an seiner Immobilie zu beheben. Er muss auch dafür sorgen, dass vollgelaufene Keller und Wohnräume so schnell wie möglich leer gepumpt werden. Die Mieter müssen nicht einmal beim Aufräumen helfen. Sie müssen aber die Schäden feststellen und auch dokumentieren, damit sie ordnungsgemäß reguliert werden. Schäden am Hausrat zahlt die entsprechende Versicherung, sofern der Mieter eine solche hat. Wenn nicht, bleibt er auf dem Schaden sitzen.

Gibt es staatliche Unterstützung bei Schäden am Haus?

Der Freistaat Bayern zahlt grundsätzlich seit Sommer 2019 keine staatlichen Soforthilfen mehr. Er fordert seine Bürger auf, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Nach Angaben der Versicherungskammer Bayern gelten 99 Prozent der Gebäude als versicherbar. Bei den Hochwassern und Starkregenschäden im Sommer 2021 gewährte Bayern aber in existenzbedrohenden Fällen eine Soforthilfe von 5.000 Euro, bei Schäden an Ölheizungen von 10.000 Euro. Bei Schäden, die versicherbar gewesen wären, wurde die Soforthilfe halbiert.

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