Eine Passantin geht vor einer Filiale des Modekonzerns Esprit entlang.
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Eine Passantin geht vor einer Filiale des Modekonzerns Esprit entlang.

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Insolvenz von Esprit – Diese Rechte haben die Kunden

Insolvenz von Esprit – Diese Rechte haben die Kunden

Der Modehändler Esprit will seine 56 Filialen in Deutschland schließen. Nur die Markenrechte konnten verkauft werden. Welche Rechte haben Kundinnen und Kunden bei Reklamation, Online-Bestellungen oder Ratenzahlung? Die wichtigsten Antworten.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Bereits im Mai hat die Modekette Esprit beim Amtsgericht Düsseldorf für ihre Obergesellschaft, die Esprit Europe GmbH, sowie sechs weitere deutsche Töchter Anträge auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Nun plant der Modekonzern, die Markenrechte für das insolvente europäische Geschäft an den britischen Finanzinvestor Alteri zu verkaufen. Die Geschäfte sollen abgewickelt und die 56 Filialen in Deutschland zum Ende des Jahres geschlossen werden. Rund 1.300 Beschäftigte verlieren dadurch ihren Job. Die Gewerkschaft Verdi Bayern sagte auf Anfrage von BR24, sie wolle sich mit den örtlichen Beschäftigten über das weitere Vorgehen beraten. Kundinnen und Kunden von Esprit sollten einige Dinge beachten, wenn sie Kleidung der Marke kaufen - noch nicht sofort, aber bald.

Was bedeutet die Insolvenz für die Verbraucher?

Erst einmal nicht viel, weil Esprit die Geschäfte bis Ende des Jahres geöffnet haben wird und die Kunden auch online weiterhin Waren bestellen können. Aber natürlich ist Vorsicht geboten, denn wenn der Geschäftsbetrieb Ende des Jahres komplett eingestellt wird, gibt es einiges zu beachten.

Fehlerhafte Ware: Wenig Chancen auf Rückerstattung

Wenn es im Rahmen einer Insolvenz zur Geschäftsaufgabe kommt, werden die Gläubiger vom Gericht dazu aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden. Bekommt man also fehlerhafte Ware geliefert, könnte man die auf eigene Kosten reparieren lassen und die Rechnung beim Insolvenzverwalter einreichen. Wegen der Vielzahl von Forderungen werde es aber wohl schwierig, die Reparaturkosten ersetzt zu bekommen, darauf weisen die Verbraucherzentralen hin. Anspruch auf Gewährleistung durchzusetzen ist bei einer Insolvenz also eher schwierig.

Ware bezahlt, aber nicht erhalten

Haben die Kunden ihre Ware bezahlt, warten auf die Lieferung, das Unternehmen stellt aber in der Zwischenzeit den Betrieb ein, dann bleibt nichts anderes übrig, als die Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Wie viel man am Ende erhält, ist ungewiss.

Ratenzahlung: Kunden müssen weiter überweisen

Eine Vereinbarung zur Ratenzahlung darf man nicht mit Verweis auf eine Insolvenz kündigen. Das heißt für die Verbraucher: Sie müssen weiter zahlen. Achtung: Wenn der Insolvenzverwalter eine neue Bankverbindung nennt, muss das Geld dorthin überwiesen werden.

Achtung bei Vorkasse: Gefahr Geldverlust

Auf keinen Fall sollte man in Vorkasse gehen. Denn dann besteht die Gefahr, dass die geleistete Zahlung in die Insolvenzmasse fällt – auch dann, wenn nichts geliefert wurde. Die Verbraucherzentralen raten deshalb dazu, die Ware erst dann zu bezahlen, wenn man sie erhält.

Und was ist mit Gutscheinen?

Die Verbraucherzentralen raten dazu, in der nächstgelegenen Filiale den Gutschein einzulösen. Wenn das nicht mehr möglich ist, kann man die Forderung aus dem Gutschein nur noch zur Insolvenztabelle anmelden. Meist läuft dies wegen der geringen Insolvenzmasse jedoch ins Leere.

Im Video: Esprit schließt alle Filialen in Deutschland

Esprit-Logo an einer Hauswand
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Esprit schließt alle Filialen in Deutschland

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