Mit der neuen EU-Ökorichtlinie soll in Zukunft schon beim Kauf von Smartphones erkennbar sein, welches Modell leichter zu reparieren ist.
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Mit der neuen EU-Ökorichtlinie soll in Zukunft schon beim Kauf von Smartphones erkennbar sein, welches Modell leichter zu reparieren ist.

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Mehr Rechte, weniger Barrieren: Das ändert sich im Juni

Mehr Rechte, weniger Barrieren: Das ändert sich im Juni

Ein neuer Monat startet, und mit dem Juni kommen Neuerungen, die für viele relevant sind. Darunter etwa die neue Ökorichtlinie der EU, mit der Smartphones und Tablets langlebiger werden sollen. Was sich für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert.

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Mehr Freiheit im Internet und in der realen Welt versprechen die Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Juni: Webseiten müssen ab Ende des Monats für möglichst alle Menschen bedienbar sein, für Smartphones werden Ersatzteile leichter verfügbar und wer umzieht, muss deutlich schneller zu seinem Lieblingsstromanbieter wechseln können.

Webseiten müssen barrierefrei werden

Wer körperliche oder mentale Einschränkungen hat, der weiß, wie nervig es ist, wenn Webseiten nicht barrierefrei sind. Essen nach Hause bestellen, Kleidung shoppen oder auch einfach nur ein gutes Videotelefonat mit Bekannten führen – all das ist noch viel zu oft viel zu schwierig. Deshalb gilt ab dem 28. Juni, was das Bundesfamilienministerium (externer Link) vorschreibt: "Soweit es um Produkte und Dienstleistungen geht, fördert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen".

Im Klartext bedeutet dies, dass Webseiten verpflichtend 98 Kriterien zur Barrierefreiheit erfüllen müssen. Beispielsweise Leichte Sprache, Vorlesefunktionen oder die Möglichkeit, Schriftgrößen anzupassen. Aber auch das Auslösen eines Kaufvorgangs, ohne dabei die Hände zu benutzen, muss möglich sein. Gültig ist das Gesetz für Webseiten von Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, E-Commerce-Anbietern und auch von öffentlichen Stellen und Behörden. Werden erhebliche Barrieren festgestellt, kann die Website für bis zu drei Tage abgeschaltet werden. Kontrolliert wird das durch eine eigens dafür geschaffene Aufsichtsbehörde.

Handys müssen leichter zu reparieren sein

Mit Hilfe einer Skala von Grün bis Rot soll für die Kundschaft sofort sichtbar sein, welches Smartphone oder Tablet besonders wenig Strom verbraucht. Dass Energieeffizienzklassen nun auch für Handys eingeführt werden, dürfte die augenscheinlichste Veränderung für Verbraucherinnen und Verbraucher sein. Die Labels zeigen außerdem an, wie bruchsicher das Gerät ist, und wie gut es gegen Wasser und Staub geschützt ist.

Aber die Effizienzklassen der neuen EU-Ökorichtlinie gehen noch ein Stück weiter als bei bisherigen Labels. Denn ab der zweiten Junihälfte wird schon beim Kauf erkennbar sein, wie leicht das Gerät zu reparieren ist. Das soll den Wettbewerb unter den Herstellern in eine nachhaltige Richtung lenken: Grün gelabelte Handys haben besonders langlebige Akkus und sind ohne großen Aufwand zu reparieren. Außerdem müssen Ersatzteile viel länger verfügbar bleiben als bisher: Die Hersteller müssen sieben Jahre nach Auslaufen eines Modells noch liefern können und fünf Jahre lang die Betriebssysteme aktualisieren.

Wechsel des Stromanbieters muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen

Wer umzieht, kann ab dem 6. Juni auf ein neues Recht pochen: Der Stromanbieter muss den technischen Wechsel innerhalb von 24 Stunden durchgeführt haben. Bislang dauert dieser Vorgang im EU-Schnitt acht Tage. Für Verbraucherinnen und Verbraucher heißt das aber auch, dass sie einen Umzug bereits vorab bei ihrem Anbieter anmelden sollten, idealerweise 14 Tage im Voraus. Bislang ging das rückwirkend bis zu sechs Wochen nach Einzug. Das ist künftig nicht mehr möglich. Am Tag des Einzugs müssen sie den Zählerstand notieren und weiterleiten. Nähere Informationen dazu stellt die Verbraucherzentrale Niedersachsen zur Verfügung (externer Link).

Gas-Checks für Wohnwagen und Wohnmobile verpflichtend

Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit Flüssiggasanlage besitzt, muss ab dem 19. Juni einen regelmäßigen Experten-Check nachweisen. Mit der entsprechenden Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) soll demnach erreicht werden, dass weniger Unfälle beim Heizen, Kühlen und Kochen im Camper passieren.

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