Gericht blockiert fast alle US-Strafzölle
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US-Präsident Donald Trump verkündet neue Strafzölle

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Rückschlag für Trump: US-Gericht blockiert Zollpolitik

Rückschlag für Trump: US-Gericht blockiert Zollpolitik

Die von US-Präsident Trump verhängten Strafzölle sind rechtswidrig. So sieht es ein Bundesgericht in den USA, das deshalb fast alle von Trump verhängten Zölle aufheben lässt. Das Weiße Haus freilich will sich wehren und Berufung einlegen.

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Das Internationale Handelsgericht in New York macht Donald Trump einen dicken Strich durch die Rechnung: Die US-Regierung habe zehn Tage Zeit, um die umstrittenen Strafzölle gegen andere Länder wieder aufzuheben. Betroffen sind fast alle Zölle, die Trump erlassen hat, unter anderem pauschale Abgaben auf Waren aus China, Mexiko und Kanada.

Weißes Haus will umgehend in Berufung gehen

Die Entscheidung ist eine herbe Niederlage für den US-Präsidenten - aber das letzte Wort noch nicht gesprochen. Das Weiße Haus erklärte umgehend in Berufung zu gehen und prangerte die Entscheidung an. Es sei "nicht Sache nicht gewählter Richter zu entscheiden, wie ein nationaler Notfall angemessen zu handhaben" sei, sagte ein Regierungssprecher.

An den Aktienmärkten wurde das Urteil dagegen bejubelt. An den Börsen legten die US-Aktienfutures erst einmal zu. Der US-Dollar stieg zwischenzeitlich an - sowohl gegenüber dem Schweizer Franken, einer traditionellen Safe-Haven-Währung, als auch gegenüber dem japanischen Yen.

Trump beruft sich wegen Handelsdefizits auf Notstand

Zölle müssen in der Regel vom US-Parlament genehmigt werden. Trump argumentiert, dass Handelsdefizite mit anderen Ländern ein nationales Sicherheitsrisiko darstellten und damit ein nationaler Notstand herrsche. Mit dieser Begründung verhängte der Republikaner die Zölle. Er berief sich dabei auf das Gesetz des International Emergency Economic Powers Act von 1977.

Geklagt hatten im April ein Dutzend US-Bundesstaaten vor dem Gericht in New York - zehn von ihnen werden von den Demokraten regiert, zwei von Trumps Republikanern. Die Befugnis, Steuern, Zölle und Abgaben zu erheben, liege laut US-Verfassung beim Kongress, nicht beim Präsidenten, argumentierten die Kläger. Die nationale Handelspolitik dürfe nicht von dessen Launen abhängen.

Berlin will Gerichtsurteil nicht kommentieren

Das Bundeswirtschaftsministerium reagiert zurückhaltend auf die neue Wende im Zollstreit mit den USA. Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur betonte ein Sprecher, man könne laufende gerichtliche Verfahren in den USA nicht kommentieren: "Wir setzen weiter darauf, dass eine für beide Seiten gute Lösung in den Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und der US-Regierung erzielt werden kann." 

Japans Ministerpräsident Shigeru Ishiba will offenbar noch an diesem Donnerstag mit Trump telefonieren, dabei soll es einem Bericht des japanischen Senders FNN zufolge um die Zollpolitik gehen. Es wäre das zweite Telefonat zwischen Ishiba und Trump in diesem Monat.

US-Präsident setzt auf bilaterale "Deals"

Trump hatte immer wieder betont, er wolle mit einzelnen Staaten bilaterale Abkommen schließen – und änderte seine Linie dabei mehrmals. Er sieht darin die Möglichkeit, "bessere Deals" für die USA auszuhandeln, wie er selbst sagt. Mit Strafzöllen könne er Handelspartner unter Druck setzen, um sie zu Zugeständnissen zu bewegen.

Zuletzt hatte sich der Handelsstreit zwischen den USA und Europa nochmals zugespitzt. Trump drohte der EU überraschend mit Strafzöllen in Höhe von 50 Prozent ab 1. Juni. Wenig später schob er diese Maßnahme aber um gut einen Monat auf. Nun wollen beide Seiten bis zum 9. Juli eine Lösung finden. Die EU behielt sich für den Fall einer Eskalation Gegenzölle vor.

Mit Informationen von dpa, AFP und Reuters

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