Schufa-Score darf nicht maßgeblich für Kreditwürdigkeit sein (Symbolbild)
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Schufa-Score darf nicht maßgeblich für Kreditwürdigkeit sein

Schufa-Score darf nicht maßgeblich für Kreditwürdigkeit sein

Unternehmen dürfen nicht ausschließlich auf Grundlage einer automatisierten Bewertung der Kreditwürdigkeit durch die Schufa entscheiden, ob sie Verträge mit Kunden abschließen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.

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Der sogenannte Schufa-Score ist beim Abschluss vieler Verträge, vor allem wenn es sich um Kreditverträge handelt, von entscheidender Bedeutung. Bei der Schufa handelt es sich um eine Wirtschaftsauskunftei, sie vergibt Noten über die Kreditwürdigkeit von Kunden oder Kundinnen. Bei einem schlechten Score hat man wenig Chancen auf einen Vertragsabschluss. Jetzt hat aber das höchste europäische Gericht klargestellt, welchen Einfluss der Schufa-Score haben darf.

  • Zum Artikel: Von Score bis Einträge löschen: So arbeitet die Schufa

Schufa-Score darf nicht alleine entscheiden sein

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg sagt: Unternehmen dürfen nicht ausschließlich auf Grundlage einer automatisierten Bewertung der Kreditwürdigkeit durch die Schufa entscheiden, ob sie Verträge mit Kunden abschließen. Das Scoring kann unter diesen Umständen unzulässig sein, weil es sich um eine verbotene automatisierte Entscheidung handeln würde.

Es geht um die Datenschutzgrundverordnung

Hintergrund des Verfahrens vor dem EuGH ist ein Fall aus Deutschland. Eine Frau, der ein Kredit verwehrt wurde, hatte die Schufa aufgefordert, einen Eintrag zu löschen und ihr Zugang zu den Daten zu gewähren. Die Schufa teilte ihr den Score-Wert und allgemeine Informationen zur Berechnung mit, nicht aber die genaue Berechnungsmethode.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden legte den Fall dem EuGH vor, um grundsätzlich das Verhältnis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) klären zu lassen. Die DSGVO schreibt vor, dass Entscheidungen, die für Menschen rechtliche Wirkung entfalten, nicht nur durch die automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden dürfen.

Die Richter in Luxemburg entschieden nun, dass das Scoring darunter fällt und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Die Kunden der Schufa dürften dem Score keine maßgebliche Rolle im Rahmen der Kreditgewährung beimessen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden muss nun entscheiden, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz eine gültige Ausnahme von diesem Verbot enthält, die im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung ist.

Die Rolle der Auskunfteien

Banken, Telekommunikationsdienste oder Energieversorger fragen meist bei privaten Auskunfteien wie der Schufa nach der Kreditwürdigkeit einer Person. Die Schufa liefert dann eine Einschätzung, den sogenannten Score-Wert. Der soll zeigen, wie gut der Betreffende seine Zahlungsverpflichtung erfüllt.

Die Schufa zeigt sich zufrieden

Die Schufa begrüßte das Urteil: Es sorge für Klarheit, wie die Scores in den Entscheidungsprozessen von Unternehmen im Sinne der DSGVO verwendet werden dürfen. "Das weit überwiegende Feedback unserer Kunden lautet, dass Zahlungsprognosen in Form des Schufa-Scores für sie zwar wichtig, aber in aller Regel nicht allein entscheidend für einen Vertragsabschluss sind, teilte die Schufa nach dem Urteil mit.

Mit Informationen von dpa

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