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Ende vergangenen Jahres hatte das Landgericht München I ein Urteil in einem thematisch ähnlich gelagerten Streit gefällt.
Bildrechte: picture alliance / Sipa USA | SOPA Images
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Ende vergangenen Jahres hatte das Landgericht München I ein Urteil in einem thematisch ähnlich gelagerten Streit gefällt.

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Streit wegen Werbung bei Amazon Prime Video: Klage abgewiesen

Streit wegen Werbung bei Amazon Prime Video: Klage abgewiesen

Weil der Streamingdienst Amazon Prime Video Werbung spielte, ohne seine Abonnenten um Zustimmung zu bitten, reichte die sächsische Verbraucherzentrale Sammelklage ein. Die wurde jetzt in München abgelehnt. Eingetragen waren über 300.000 Verbraucher.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio Nachrichten am .

Die Hoffnung der mittlerweile fast 330.000 Verbraucher dürfte groß gewesen sein, dass sie ein paar Taler vom Streamingdienst Amazon Prime Video erstattet bekommen. Doch diese Hoffnung enttäuschte das Bayerische Oberste Landesgericht, als die zuständigen Richter die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon Prime abwiesen.

Die Richter nannten für ihre Entscheidung im Wesentlichen zwei Gründe: Zum einen habe Amazon Prime im Vertrag keine Werbefreiheit versprochen, erklärte Gerichtssprecher und Richter Tobias Dallmayer. Und zum anderen habe die Verbraucherzentrale Sachsen nicht ausreichend nachgewiesen, dass Amazon seine Streamingdienste in der Öffentlichkeit als werbefrei vermarktete. Insofern habe Amazon seine Kunden nicht in die Irre geführt. Für die Kunden bedeutet das: kein Anspruch auf Schadensersatz. Zumindest vorerst.

Um was geht es bei dem Rechtsstreit?

Die Verbraucherzentrale Sachsen wirft Amazon Prime vor, im Februar 2024 Werbeunterbrechungen eingeführt zu haben. Der Knackpunkt: Nach Ansicht der Verbraucherschützer schickte das Unternehmen zwar eine E-Mail und informierte die Kunden über die Änderung im Angebot, aber es bat sie nicht explizit um Zustimmung. Wer weiterhin werbefrei streamen wollte, musste 2,99 Euro extra zahlen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen wollte erreichen, dass die Kunden einen Teil der Gebühren zurückbekommen. Insgesamt könnten Kunden bis zu 80 Euro Schadensersatz erwarten, heißt es auf der Seite der Verbraucherschützer. Amazon Prime betonte dagegen, die Kunden immer in Übereinstimmung mit geltendem Recht informiert zu haben – und sieht sich mit dem jüngsten Urteil nun in seiner Rechtsauffassung bestätigt.

Klage scheitert vor Gericht

Für die Verbraucherzentrale Sachsen ist die Entscheidung ein herber Schlag: "Wir sind von diesem Urteil aus Verbrauchersicht natürlich sehr enttäuscht und hatten uns mehr erhofft", sagte der Vorstand, Michael Hummel im Gespräch mit BR24. Verbraucher sollten nicht damit rechnen müssen, dass ein laufendes Abo während der Vertragslaufzeit durch zusätzliche Werbung entwertet wird, findet er.

Zumindest konnten sich die Verbraucherschützer und auch die Teilnehmer der Sammelklage mental auf die Niederlage einstellen: In den mündlichen Verhandlungen hatte das Gericht bereits impliziert, dass die Klage scheitern könnte. Doch die sächsische Verbraucherzentrale will es dabei nicht belassen und hat bereits mitgeteilt, vor den Bundesgerichtshof ziehen zu wollen. Bislang wurde das Verfahren in München geführt, weil die Amazon Digital Germany GmbH hier ihren Hauptsitz hat.

Gesetz ermöglicht Verbandsklagen

Mit der Sammelklage machte sich die Verbraucherzentrale das sogenannte Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz zu nutzen. So kompliziert der Name auch klingt – das dahinterstehende Gesetz zielt eigentlich auf Vereinfachung ab: Es ermöglicht qualifizierten Verbänden, sogenannte Verbandsklagen für mehrere Verbraucher einzureichen, um etwa Schadensersatz oder Rückzahlungen einzufordern.

Doch das Bayerische Oberste Landesgericht entschied, dass eine Voraussetzung dafür nicht gegeben war: Das Gesetz sieht nämlich vor, dass die in einer Klage vereinten Verbraucheransprüche im Wesentlichen gleichartig sein müssen. Diese Voraussetzung sei aber nicht gegeben, heißt es in einer Stellungnahme des Gerichts. Das betrifft diejenigen Verbraucher, die das Zusatzabo von 2,99 Euro abgeschlossen haben.

Nicht die einzige Sammelklage gegen Amazon Prime Video

Als "sehr enge Auslegung" kritisierte die Verbraucherzentrale Sachsen die Rechtsauffassung des Gerichts. Diese Anforderungen "könnten Sammelklagen in Deutschland künftig erheblich erschweren“, befürchten die Verbraucherschützer.

Die jüngste Klage ist nicht die einzige Sammelklage gegen Amazon Prime Video. Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat vergangenes Jahr eine Verbandsklage wegen Preiserhöhungen im Jahr 2022 eingereicht.

Im Video: Gericht weist Sammelklage gegen Amazon Prime ab

Gericht weist Sammelklage gegen Amazon Prime ab
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Gericht weist Sammelklage gegen Amazon Prime ab

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