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Versicherungen: Welche sind unsinnig, welche unverzichtbar?

Versicherungen: Welche sind unsinnig, welche unverzichtbar?

Schutz vor unkalkulierbaren und zu hohen Risiken ist sinnvoll. Nach Einschätzung des Bundes der Versicherten sind viele Haushalte jedoch "falsch" oder "nicht ausreichend versichert". Auch die Verbraucherzentrale kritisiert überflüssige Policen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio am .

Mindestens einmal im Jahr sollten Verbraucher ihre Versicherungen durchforsten. Folgt man dem Bund der Versicherten e.V. (BdV), ist der Abschluss zahlreicher Policen nicht zu empfehlen. Um das zu verdeutlichen, hat der Verein eine "Hitliste" der zehn "unsinnigsten" Versicherungen (externer link) aufgestellt.

BdV hält Kapitallebensversicherungen für verzichtbar

An erster Stelle stehen sogenannte Kapitallebensversicherungen. Diese sind eine Kombination aus Schutz für Hinterbliebene im Todesfall und einem Sparvertrag. Zur Vermögensbildung und Altersvorsorge seien solche Verträge jedoch wenig geeignet.

"Intransparente und überteuerte Kostenstrukturen" würden dazu führen, dass die garantierten Leistungen am Ende sogar niedriger ausfallen können, als die Summe der eingezahlten Prämien. Auch Sterbegeld-, Ausbildungs- oder Restschuldversicherungen hält der BdV für überflüssig. 

Verbraucherzentrale kritisiert Handy- und Geräteversicherungen

Ähnlich kritisch äußert sich die Verbraucherzentrale Bayern. Täglich würden Policen verkauft, deren Notwendigkeit zweifelhaft sei. Dazu gerechnet werden etwa Brillen-, Handy- und Geräteversicherungen, die bei Bruch oder Diebstahl greifen und oft bereits beim Kauf entsprechender Produkte abgeschlossen werden.

Verbraucher würden sich hier aber zu wenig mit den vereinbarten Leistungen auseinandersetzen und auch Preisvergleiche unterblieben häufig. Viele der Verträge seien zu teuer und enthielten zahlreiche Ausschlüsse. Sprich: Wenn es darauf ankommt, fließt oft kein Geld. 

Ausbildungsversicherungen lohnen sich nicht

Sparen für die Ausbildung der Kinder und Enkel klingt lobenswert, lohnt sich nach Einschätzung der Verbraucherzentrale aber oft nicht. Denn sogenannte Ausbildungsversicherungen seien nichts anderes als teure und am Ende meist sehr unlukrative "Kapitallebensversicherungen" (s.oben), bei denen das Vermögen in aller Regel sehr niedrig verzinst wird. Die Besonderheit hier: Sollten die Sparer vor Vertragsende sterben, übernimmt die Versicherung die weiteren Einzahlungen.

Statt in eine Ausbildungsversicherung zu investieren, raten Experten, das Geld lieber in besser verzinste "klassische Banksparprodukte" einzuzahlen. Also etwa in einen Sparbrief. Eine andere Variante: die Eröffnung eines "Minderjährigen-Depots" - so könne das Geld langfristig in "kostengünstige ETFs" angelegt werden. Heißt: Die laufenden Gebühren sind hier, zum Beispiel bei Investitionen in den Aktienmarkt, vergleichsweise gering.

Unverzichtbar: private Haftpflichtversicherung

Neben überflüssigen oder zu teuren Versicherungen gibt es solche, die Verbraucherschützer für unverzichtbar halten. An erster Stelle steht die private Haftpflichtversicherung. Denn Schäden, zum Beispiel durch einen selbst verschuldeten Unfall, können in die Millionen gehen und damit die finanzielle Existenz bedrohen.

Haftpflichtversicherungen sollten laut Verbraucherzentrale deshalb unbedingt in ausreichender Höhe abgeschlossen werden. Auf Policen, die nur kleinere Schäden abdecken, könne hingegen meist verzichtet werden. 

Versicherungsschutz der Lebenssituation anpassen

Grundsätzlich empfiehlt die Verbraucherzentrale, die jeweilige Lebenssituation als Maßstab zu nehmen. Denn wer Single ist und keine Kinder hat, sollte anders vorsorgen als Familien. So können Angehörige etwa über eine Risikolebensversicherung die Unwägbarkeiten begrenzen.

Andere Policen werden mit dem Berufseinstieg wichtig: vor allem die Berufsunfähigkeitsversicherung, die im Fall von schwerer Krankheit oder Unfällen vor Verdienstausfällen schützt. 

Dieser Artikel ist erstmals am 15.1.2026 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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