Zwei kleine Weihnachtsgeschenke sind auf Geldscheinen plaziert.
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Geschenke und Familienfeiern, das geht ins Geld. Nur jeder zweite Beschäftigte in Deutschland bekommt dafür einen Zuschuss vom Arbeitgeber.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Monika Skolimowska
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Geschenke und Familienfeiern, das geht ins Geld. Nur jeder zweite Beschäftigte in Deutschland bekommt dafür einen Zuschuss vom Arbeitgeber.

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Weihnachtsgeld: Nur gut jeder Zweite erhält einen Bonus

Weihnachtsgeld: Nur gut jeder Zweite erhält einen Bonus

Weihnachten mit Geschenken und einem Festessen muss man sich leisten können. Gut für den, der alle Jahre wieder einen Zuschlag vom Arbeitgeber bekommt - ausbezahlt oft mit dem Novembergehalt. Aber bei weitem nicht alle können sich darauf freuen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio Nachrichten am .

Gerade einmal 51 Prozent der Beschäftigten in Deutschland erhalten in diesem Jahr Weihnachtsgeld. Das hat eine Umfrage des WSI, des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institutes der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung ergeben. Befragt wurden dafür rund 58.000 Beschäftigte über das Internetportal Lohnspiegel.de.

Tarifvertrag sichert Weihnachtsgeld

Deutlich zeigt sich: Wer sich auf einen Tarifvertrag berufen kann, kommt besser weg. Von denen erhalten die Sonderzahlung 77 Prozent, also mehr als drei Viertel der Beschäftigten. Bei denen ohne Tarifvertrag sind es mit 41 Prozent deutlich weniger – so das WSI. "Das Weihnachtsgeld ist ein echtes Extra, das nicht an anderer Stelle wieder abgezwackt wird", so WSI Gehaltsexperte Malte Lübker.

Erhebliche Unterschiede bei der Höhe

Beschäftigte in der Landwirtschaft in Bayern können sich vom Weihnachtsgeld deutlich weniger leisten als die in der chemischen Industrie. Die einen bekommen laut Böckler-Studie 250 Euro, die anderen 4.235 Euro brutto. Soweit liegen die tariflichen Vergütungen auseinander. Die Höhe variiert zwischen den einzelnen Branchen.

Die Mitarbeitenden im privaten Bankgewerbe kommen im Schnitt auf rund 3.700 Euro, die Deutsche Bahn zahlt knapp 3.400 Euro und im öffentlichen Dienst der Gemeinden sind es laut Böckler-Liste 3.110 Euro – hier sind allerdings das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld zusammengerechnet zur sogenannten Jahressonderzahlung. Leer gehen tariflich zumindest Beschäftigte im Gebäudereinigungshandwerk und in der Floristik aus.

Bildrechte: Grafik: BR, Quelle: WSI Lohnspiegel-Datenbank
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Laut einer Studie des WSI erhalten 51 Prozent aller Beschäftigten ein Weihnachtsgeld

Nur selten ein Pauschalbetrag

In nur wenigen Branchen besteht der Zuschlag zu Weihnachten aus einem Pauschalbetrag. Meist wird er laut Tarifvertrag als fester Prozentsatz vom Monatsentgelt berechnet. Gut für die, für die 2025 höhere Tarifgehälter vereinbart wurden. Im Gastgewerbe in Bayern gibt es darum in diesem Jahr laut Statistik ein Plus beim Weihnachtsgeld von 9,6 Prozent. Da Servierkräfte, Köche oder Zimmermädchen aber sicher nicht zu den Spitzenverdienenden gehören, liegt der Zuschlag im Vergleich mit 1658 Euro brutto im mittleren Bereich.

Auch das Statistische Bundesamt wartet alle Jahre wieder mit Zahlen auf und kommt meist auf mehr Beschäftigte mit Anspruch auf Weihnachtsgeld. Anders als das WSI rechnet es alle Sonderzahlungen im November und Dezember mit ein. Das WSI fragt explizit nur nach dem Weihnachtsgeld.

Kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld

Alle Jahre wieder vor der Weihnachtszeit stellt das WSI die Frage nach dem Weihnachtsgeld. Man kann also vergleichen. Im letzten Jahr waren es mit 52 Prozent etwas mehr, die den Zuschlag zum Fest überwiesen bekamen. Vor zehn Jahren mit 54 Prozent noch mehr. Aber bei weitem nicht alle haben Anspruch darauf. Denn das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Einen gesetzlichen Anspruch darauf hat man nicht.

Wurde es im Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag festgezurrt, dann kann der Beschäftigte das Geld fest einplanen. Das gilt auch dann, wenn die Chefin oder der Chef jedes Jahr das Geld vor dem Fest überweist, ohne hinzuweisen, dass sie oder er nur in dem einen Jahr das tun. Es kann – so nennen es Juristen - eine betriebliche Übung vorliegen. Die muss man dann aber zur Not einklagen. Und eines ist noch zu beachten: auch beim Weihnachtsgeld werden Steuern und Beiträge in die Sozialversicherung fällig.

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