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Werden Eigenbedarfskündigungen oft nur vorgetäuscht?
Bildrechte: picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt
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Werden Eigenbedarfskündigungen oft nur vorgetäuscht?

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Eigenbedarfskündigung: Was können Mieter dagegen tun?

Eigenbedarfskündigung: Was können Mieter dagegen tun?

Die Mietgesetze in Deutschland sind eigentlich streng. Doch bei Eigenbedarfskündigungen sehen Mieterschutzverbände erheblichen Nachholbedarf. Bis zu 50 Prozent solcher Kündigungen sind nach ihren Schätzungen nur vorgetäuscht.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio am .

Es sind Fälle wie diese: Eine Vermieterin kündigt eine kleine Wohnung, weil ihre Tochter angeblich in München studieren will. Die Tochter gibt es wirklich. Doch der Grund, dass diese tatsächlich in der Landeshauptstadt studieren wird, ist nur vorgetäuscht. Vielmehr will die Mutter einen unliebsamen Mieter loswerden.

Eigenbedarf bei Wohnungskündigungen stimmt oft nicht

Nach Einschätzung von Jutta Hartmann, Sprecherin des Deutschen Mieterbunds (DMB), kommen solche erfundenen Anlässe, bei denen in Wahrheit gar kein wirklicher Eigenbedarf besteht, "in den nachgefragten Städten" sehr häufig vor.

Es gebe zwar keine Statistiken dazu, aber Rückmeldungen aus den größeren Mietervereinen hätten ergeben, dass man bei bis zur Hälfte der Eigenbedarfskündigungen von Täuschungen ausgehen müsse: "Das ist kein reines Münchner Phänomen", so Jutta Hartmann im Gespräch mit BR24, sondern sei auch in anderen deutschen Städten ein Problem. Derart gekündigte Wohnungen würden anschließend oft teuer vermietet oder verkauft.

Nachweis von Eigenbedarfstäuschung ist schwierig

Unberechtigte Eigenbedarfskündigungen nachzuweisen ist allerdings eine Herausforderung und in vielen Fällen gar nicht möglich. Auch die Mietervereine haben deshalb in ihren Beratungsgesprächen mit betroffenen Mietern oft nur Vermutungen, dass es sich um einen vorgeschobenen Grund handeln könnte, ohne dies genau beweisen zu können. Die Wahrheit herauszufinden sei auch deshalb ein Problem, weil der Vermieter seinen Kündigungsgrund nur zeitlich begrenzt aufrechterhalten muss.

Ist der Mieter erstmal ausgezogen, dürfen sich die Pläne des Vermieters jederzeit ändern. Er braucht seine Wohnung dann vielleicht nur noch für zwei Monate statt für die nächsten Jahre, wie ursprünglich behauptet wurde. "Dann ist das halt so", beschreibt Monika Schmid-Balzert vom Deutschen Mieterbund in Bayern die schwierige Lage. Die Rechtsprechung sage in solchen Fällen "auf gut bayerisch: Ja, mei, Pech gehabt". Für Mieter seien in solchen Fällen "Schadensersatzansprüche auch eigentlich ausgeschlossen".

Schwierige Mietverhältnisse oft der Grund für Kündigungen

Wenn es so schwierig ist, den Vermietern Fehlverhalten nachzuweisen, wie kommt es dann zu der hohen Zahl an vermuteten Fällen? Mieterschützer erklären es so: Häufig seien die Mietverhältnisse bereits vor einer Eigenbedarfskündigung nicht gut. Es gebe verschiedenste Konflikte, die darauf hindeuten würden, dass ein Verhältnis belastet ist.

Da käme dann manchmal vieles zusammen, so Monika Schmid-Balzert gegenüber BR24: "Man hat vorher vielleicht gestritten über eine Mieterhöhung oder eine Betriebskostenabrechnung. Und dann kommt die Eigenbedarfskündigung." Solche Zusammenhänge seien auffällig und würden darauf hindeuten, dass Eigenbedarf als Kündigungsgrund möglicherweise nur vorgeschoben wird. Dies vor Gericht zu belegen sei aber in den allermeisten Fällen kaum möglich.

Eigenbedarf für Angehörige oder Pflegepersonal

Der Eigentümerverband Haus und Grund Bayern sieht in Eigenbedarfskündigungen ein wichtiges Instrument, damit Eigentümer ihre Wohnungen für sich oder Verwandte nutzen können. Auch im Fall der Pflegebedürftigkeit von Eigentümern könnten so Wohnungen für erforderliches Personal bereitgestellt werden, so die Vorsitzende von Haus und Grund Bayern, Ulrike Kirchhoff.

Missbrauch in größerem Umfang durch Eigenbedarf, "um unliebsame Mieter aus dem Haus herauszubekommen", sieht Haus und Grund nicht. Manchmal, wenn Mietverhältnisse sehr zerrüttet sind, sei der Eigenbedarf für Vermieter aber "eine Art Notwehrreaktion", um Wohnungen freizubekommen. In den allermeisten Fällen gehe es aber nur darum, mit einer Kündigung ganz konkret den Bedarf "für eigene Verwandte und Angehörige" zu decken.

Mieterbund fordert Beweislastumkehr

Der Mieterbund in Bayern wünscht sich hingegen einen deutlich besseren Schutz vor Täuschungen bei Eigenbedarfskündigungen. Gerichte müssten genauer hinsehen und die Kündigungsgründe noch mehr hinterfragen. Besonders kritisch werden Fälle gesehen, in denen der Eigenbedarf plötzlich gar nicht mehr vorhanden ist.

Vermieter sollten dann vor Gericht beweisen müssen, warum ihr Eigenbedarf weggefallen ist, so Geschäftsführerin Monika Schmid-Balzert. Mieter könnten das nicht leisten: "Ich kann ja nicht in den Kopf des Vermieters reingucken."

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