Ein Mann sitzt am Rechner und tippt auf einer Tastatur.
Ein Mann sitzt am Rechner und tippt auf einer Tastatur.
Bild
Symbolbild Cyberkriminalität
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Nicolas Armer
Schlagwörter
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Nicolas Armer
Audiobeitrag

Symbolbild Cyberkriminalität

Audiobeitrag
> Wissen >

Abzocke im Internet: Wie Sie sich vor Fakeshops schützen können

Abzocke im Internet: Wie Sie sich vor Fakeshops schützen können

Weil sie unter anderem einen Fakeshop mitbetrieben haben sollen, müssen sich zwei Männer vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verantworten. Verbraucherschützer warnen vor der zunehmenden Gefahr auf derartige Betrüger hereinzufallen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Die 25 und 29 Jahre alten Männer halfen laut Staatsanwaltschaft unter anderem mit, einen vermeintlichen Webshop für E-Bike-Akkus zu betreiben. Obwohl die Kunden, die auf die professionell und seriös wirkende Webseite hereinfielen, ihre Rechnungen beglichen, hatten die Betrüger nie die Absicht, die Ware zu verschicken. Anders als in diesem Fall bleiben die oft professionell agierenden Fakeshop-Betreiber häufig unerkannt und die Kunden auf ihrem Schaden sitzen.

Fakeshop-Problem wird immer größer

Fakeshops sind auf den ersten Blick meist schwer zu erkennen. Teilweise handelt es sich sogar um Kopien echter Anbieter. Die Seiten wirken optisch seriös und lassen zunächst keine Skepsis aufkommen. Die Anzahl der Beschwerden zu Fakeshops habe sich aber allein zwischen 2020 und 2023 versechsfacht, so die Verbraucherzentrale Bayern. Etwa 200.000 Mal würden jeden Monat Shop-Adressen zur Überprüfung in den Fakeshop-Finder (externer Inhalt) der Verbraucherzentralen eingegeben. Hier können Verbraucher eine Einschätzung bekommen, ob es sich um einen seriösen Händler oder ein betrügerisches Angebot handelt.

Vorsicht bei auffällig günstigen Preisen

Die Verbraucherzentralen haben auch einige Tipps zusammengestellt, wie verdächtige Webshops erkannt werden können. Potenzielle Käufer sollten demnach stutzig werden, wenn ein Onlineshop Produkte verkaufe, die bei anderen Anbietern ausverkauft sind - besonders wenn diese noch zu auffällig günstigen Preisen angeboten werden. Hinweise auf die Seriosität eines Webshops könne auch die Erreichbarkeit des Kundenservice geben.

Unrealistische Bewertungen sollten für Skepsis sorgen

Fakeshops würden zudem durch unrealistisch gute Bewertungen auffallen. Auffällig viele 5-Sterne-Bewertungen seien unrealistisch, vor allem in Kombination mit extrem schlechten Rezensionen. Zudem würden sich Fakeshops gerne mit erfundenen Gütesiegeln schmücken, oder echte Gütesiegel wie "Trusted Shops" nutzen, ohne dieses Zertifikat zu besitzen. Durch einen Klick auf das Siegel könne aber überprüft werden, ob das Siegel mit einem Zertifikat des Siegel-Betreibers verlinkt ist, so die Verbraucherzentralen.

Pflichtangaben überprüfen

Auch ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lohne sich häufig. Wenn diese nicht in gutem Deutsch geschrieben sind oder die Angaben zu Gewährleistung oder die Widerrufsbelehrung fehlen, deute dies auf einen Fakeshop hin. Auch ein vollständiges Impressum unter anderem mit Adresse und einem Vertretungsberechtigten ist für deutsche Anbieter Pflicht.

Domain-Endungen oft verräterisch

Wenn eine bekannte Shop-Adresse Ungereimtheiten aufweist, könne dies ebenfalls ein Warnzeichen sein. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Internetadresse mit ".de" mit „.de.com.“ endet, warnen die Verbraucherschützer. Auch sollten die Alarmglocken schrillen, wenn die Internetadresse überhaupt nicht zum Inhalt der Seite passe.

Vorsicht bei "Später zahlen"-Möglichkeit

Die Verbraucherzentrale Bayern warnt auch vor "Später zahlen"-Optionen. Obwohl dadurch der Eindruck vermittelt werde, die Rechnung für die Bestellung müsse erst später beglichen werde, handele es sich meist um einen gewöhnlichen Bankkredit eines Drittanbieters. Zum einen müsse der Verbraucher bei diesem Zahlungsmodell die Vertragsunterlagen genau prüfen, zum anderen erhöhe "Buy now, pay later" die Verschuldungsgefahr.

Nürnberger Angeklagten drohen lange Haftstrafen

Die mutmaßlichen Onlinebetrüger aus Nürnberg sollen auch 562 Konten für DHL-Paketstationen auf Daten existierender aber auch fingierter Personen angelegt haben. Diese Konten hätten sie dann weiterverkauft, so der Vorwurf der Anklage. Auch Bankkonten sollen sie mit gestohlenen Daten eröffnet haben.

Die beiden mutmaßlichen Täter räumten die ihnen vorgeworfenen Taten am ersten Prozesstag weitgehend ein. Einer der Angeklagten stimmte dem Ergebnis eines der Sitzung vorausgegangenen Erörterungstermins zu. Demnach droht ihm im Falle eines umfassenden Geständnisses eine Haftstrafe zwischen dreieinhalb und vier Jahren. Der andere Angeklagte stimmte nicht zu, da er die ihm vorgeworfenen Taten nicht vollumfänglich für zutreffend hält. Für den Prozess gegen die mutmaßlichen Onlinebetrüger sind acht Verhandlungstage angesetzt.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!