ARCHIV - 24.06.2026, Berlin: Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU), Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend spricht bei der Pressekonferenz zu Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt bei der Vorstellung der Empfehlungen der Kommission an die Bundesregierung (zu dpa: «Prien: Kinder in digitaler Welt nicht abschotten») Foto: Michael Kappeler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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Bundesfamilienministerin Karin Prien plant Einschnitte beim Unterhaltsvorschuss
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Bundesfamilienministerin Karin Prien plant Einschnitte beim Unterhaltsvorschuss

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Unterhaltsvorschuss: Warum das Inkasso so schwer ist

Unterhaltsvorschuss: Warum das Inkasso so schwer ist

Wenn der Ex-Partner nicht zahlt, hilft der staatliche Unterhaltsvorschuss. Das kostet den Staat jährlich Milliarden. Problematisch ist das Eintreiben der Gelder von den zahlungspflichtigen Elternteilen. Warum das so ist – eine Bestandsaufnahme.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Deutschland steht unter Spardruck. Mehr als drei Milliarden Euro kosten Bund und Länder die Unterhaltsvorschüsse pro Jahr. Gleichzeitig fällt es dem Staat schwer, die ausgezahlten Vorschüsse wieder einzutreiben, sodass er auf einem großen Teil der Kosten sitzen bleibt. Nach den Plänen von Familienministerin Karin Prien (CDU) muss sich etwas ändern: Um zu sparen, soll der Unterhaltsvorschuss nur noch für Kinder bis zum 16. Geburtstag und nicht mehr bis zum 18. Geburtstag gewährt werden.

Während Prien dafür von Bundeskanzler Friedrich Merz Rückendeckung bekommt, kritisieren andere diese Pläne - auch Vertreter des Koalitionspartners. So warnt der Chef der bayerischen SPD, Sebastian Roloff, wer beim Unterhaltsvorschuss kürzt, spare auf dem Rücken derjenigen, die den geringsten Spielraum haben.

Die Grünen-Vorsitzende Franziska Brantner bezeichnet den Vorstoß sogar als "Schweinerei". Sinnvoller wären aus ihrer Sicht konkrete Maßnahmen, mit denen sich der Staat den Vorschuss von unterhaltspflichtigen Elternteilen konsequenter zurückhole. Doch genau das erweist sich als nicht so leicht.

Vielschichtige Probleme bei der Eintreibung

Zuständig für die Rückforderung des Unterhalts sind – wie auch für die Auszahlung – die kommunalen Jugendämter. Bereits vor Beginn der Leistungsgewährung versuchen sie, sich mit mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil in Verbindung zu setzen - in fast 90 Prozent der Fälle handelt es sich um Väter.

In der Praxis funktioniert dies jedoch nicht immer reibungslos. Dafür gebe es vielfältige Gründe, heißt es beispielsweise vom Jugendamt Rosenheim. Denn häufig beziehen unterhaltspflichtige Elternteile Sozial- oder Asylbewerberleistungen und sind aufgrund von Lebensalter, Krankheit, Behinderung, Suchtproblemen oder ihres Aufenthaltsstatus dauerhaft nicht leistungsfähig.

Hinzu kommt: Unterhaltspflichtige leben nicht selten im wirtschaftlich schwachen Ausland - dazu zählen auch EU-Staaten wie Rumänien oder Bulgarien. Dort sei die Durchsetzung von Ansprüchen deutlich schwieriger.

Jugendamts-Leiter: In 50 Prozent der Fälle wenig Chancen

Auch für Marco Hildebrand Merk, den Leiter des Jugendamts Regensburg, stellt das Eintreiben der Gelder von den eigentlich Unterhaltspflichtigen eine Herausforderung dar. "Bei 50 Prozent der Fälle ist von vornherein eigentlich klar, dass zumindest aktuell und wahrscheinlich auf längere Sicht keine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteht."

Daneben gebe es auch strukturelle Probleme, etwa den Personalmangel in den zuständigen Ämtern. Dieser kann dazu führen, dass die so genannte "Inverzugsetzung" eines Unterhaltspflichtigen erst verspätet erfolgt und Ansprüche auf diese Weise verloren gehen. Werden Forderungen nicht regelmäßig – etwa jährlich – angemahnt, können sie teilweise sogar verfallen.

"Das ist eine sehr personalintensive Arbeit. Das heißt, jeder Fall muss individuell angeschaut werden. Und bei manchen Fallkonstellationen ändern sich die Bedingungen auch regelmäßig", sagt Hildebrand Merk. Und weiter: "Bis ich zu einer Vollstreckung komme, ist der Weg relativ weit." Er fordert daher für einen effizienteren Arbeitsablauf den Abbau von Bürokratie und den Ausbau der Digitalisierung.

Zwangsvollstreckung und Führerscheinentzug als Druckmittel

Nach mehreren erfolglosen Mahnungen leiten die Behörden die Zwangsvollstreckung ein. In Bayern ist dafür das Landesamt für Finanzen zuständig. Dort können verschiedene Maßnahmen genutzt werden – etwa Lohn-, Konto- oder Sachpfändungen.

Familienministerin Prien stellt darüber hinaus den Entzug des Führerscheins als weiteres Druckmittel in Aussicht. Es gehe ihr darum, "den Druck auf säumige Zahler, vor allem auf die Väter", zu erhöhen. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, teilt zwar die Kritik an den Kürzungsplänen weitgehend.

Den möglichen Führerscheinentzug hält sie jedoch für "grundsätzlich richtig", um säumige Unterhaltszahler konsequenter in die Pflicht zu nehmen. Schließlich werden bundesweit aktuell nur etwa 18 Prozent der offenen Forderungen bei säumigen Zahlern tatsächlich eingetrieben, in Bayern liegt der Anteil nur leicht darüber.

Dieser Artikel ist erstmals am 24. Juli 2026 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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