Ein weiteres Mal muss sich Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann vor Gericht verantworten: Das Amtsgericht München hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I Strafbefehl gegen den Fußballprofi wegen Alkohol am Steuer erlassen und eine Geldstrafe verhängt. Weil Lehmann Einspruch einlegte, hat das Gericht nun eine Verhandlung anberaumt.
Schwankender Gang und Alkoholgeruch
Laut Staatsanwaltschaft soll Lehmann in einer Septembernacht des vergangenen Jahres wegen eines Spurwechsels auf einen Parkstreifen aufgefallen sein. Die Polizisten sollen einen schwankenden Gang und eine Alkoholfahne festgestellt haben. Lehmann soll der Staatsanwaltschaft zufolge unsicher auf den Beinen gewesen sein und sich bei der Kontrolle von Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten an der Heckklappe seines Autos festgehalten haben. Bei einem Alkoholtest per Blutprobe sollen 0,72 Promille festgestellt worden sein.
Lehmann: "keine gute Sache von mir"
Einige Monate später äußerte sich der Profisportler gegenüber Welt TV zu dem Abend: "Es war wirklich keine gute Sache von mir", sagte Lehman. "Das bereue ich auch, aber ich habe mich falsch eingeschätzt", so Lehmann. Der ehemalige Torhüter wehrte sich aber gegen die Aussage, er sei an besagtem Abend betrunken gewesen. Das sei "überhaupt nicht der Fall" gewesen.
Mit der Kettensäge auf dem Nachbargrundstück: Die Akte Lehmann
Der Zwischenfall im September 2024 ist nicht der erste Konflikt zwischen Lehmann und dem Gesetz. Bereits 2023 kam es vor dem Amtsgericht Starnberg zum Prozess gegen den Ex-Profifußballer, weil er die Garage seines Nachbarn mit einer Kettensäge beschädigt hatte. Auch ging es in dem Verfahren um ein unbezahltes Parkticket am Flughafen München. Im September vergangenes Jahres akzeptierte der ehemalige Torwart der deutschen Nationalmannschaft den Schuldspruch, in dem das Landgericht München II ihn in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 135.000 Euro verurteilte.
Strafbefehlsverfahren sieht zwei Besonderheiten vor
Bei dem Verfahren zu der mutmaßlichen Trunkenheitsfahrt handelt es sich um ein sogenanntes Strafbefehlsverfahren. Hierbei gelten ein paar Besonderheiten: Theoretisch könnte Lehmann der Verhandlung fernbleiben und sich von seinem Verteidiger vertreten lassen. Aber: Sollte weder der Angeklagte noch der Verteidiger erschienen und das Ausbleiben nicht genügend entschuldigt sein, könne das Gericht Lehmanns Einspruch verwerfen, erklärte Gerichtssprecher Martin Swoboda. Lehmans Anwalt, Jörg Rüsing, bestätigte dem BR, dass er selbst an der Verhandlung teilnehmen wolle. Über Lehmanns mögliches Kommen sagte er lediglich: "Das persönliche Erscheinen ist angeordnet".
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Jens Lehmann vor Gericht
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