Für seine Zivilcourage im Zusammenhang mit dem Messerangriff in Aschaffenburg ist er im Mai von Ministerpräsident Markus Söder geehrt worden, jetzt soll er wegen seines fehlenden Arbeitsverhältnis nach Italien ausreisen. Zuerst hatte das "Main-Echo" berichtet. Auf BR 24-Anfrage teilt ein Sprecher der Regierung von Unterfranken für die zuständige Ausländerbehörde mit, dass dem Somalier nahegelegt wird, bis Ende des Jahres freiwillig auszureisen.
Arbeitserlaubnis blieb ungenutzt
Außerdem sei bei der Ausländerbehörde keine Qualifizierung oder Ausbildung des 30-Jährigen bekannt. Dass er trotz abgelehnten Asylverfahrens 2024 überhaupt eine Arbeitserlaubnis bekommen hat, sei laut dem Behördensprecher "sehr ungewöhnlich" gewesen und in Anerkennung für seinen Einsatz in Aschaffenburg passiert.
Die im April dieses Jahres erteilte Arbeitserlaubnis für eine Zeitarbeitsfirma habe der Somalier nie genutzt. Warum, sei unklar. Seine Arbeitserlaubnis sei jobgebunden, heißt, dass er für jede Jobzusage wieder bei der Ausländerbehörde anfragen muss, ob er diese Arbeit ausführen kann. Dies hat er nur einmalig im April gemacht und den Job dann nie angetreten, so die Behörde.
Zwei rechtmäßige Verurteilungen, ein offenes Verfahren
Das Bayerische Innenministerium konkretisiert auf BR-Anfrage zudem die von ihm begangenen Straftaten: Im Jahr 2024 wurde er in zwei Fällen jeweils rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt, wegen der Verbreitung pornographischen Materials und wegen Sachbeschädigung. Ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch ist derzeit noch offen. Nach aggressivem Verhalten im Landratsamt hatte er dort auch Hausverbot erhalten.
Freiwillige Ausreise empfohlen
Die Regierung von Unterfranken empfiehlt ihm "die freiwillige Rückkehr nach Italien, wo er einen Aufenthaltstitel besitzt". "So würde er sich auch die Möglichkeit offenhalten, gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt – wenn er die Voraussetzungen erfüllt und in Italien eine entsprechende Qualifizierung erlangt – über ein Fachkräftevisum legal nach Deutschland einreisen zu dürfen." Einen Zeitplan für die Abschiebung gibt es bis jetzt nicht.
Odowaa nach Entscheidung des BAMF aureisepflichtig
Ahmed Odowaa hatte als einer von drei Zeugen den Täter von Aschaffenburg verfolgt und die Polizei auf den Standort des Täters aufmerksam gemacht. Dafür hat ihm die Staatsregierung nach eigenen Angaben Respekt gezollt und ihn für seine Zivilcourage geehrt.
Im Rahmen der medialen Debatte im Frühjahr 2025 über eine angeblich kurz bevorstehende Rückführung von Ahmed Odowaa habe die bayerische Staatsregierung aber klargestellt, dass er 2024 unerlaubt nach Deutschland eingereist sei und einen Asylantrag gestellt habe. Diesen habe das allein zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt, weil Odowaa bereits in Italien ein Schutzstatus zuerkannt worden war. Aufgrund der Entscheidung des BAMF wurde Odowaa ausreisepflichtig, so das Innenministerium.
Befristete Duldung mit Möglichkeit, zu arbeiten
Weil er im Verfahren gegen den Täter von Aschaffenburg ein wichtiger Zeuge war, wurde ihm in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft eine befristete Duldung erteilt. Gleichzeitig wurde ihm – auch in Anerkennung der gezeigten Zivilcourage – die Chance eröffnet, sich eine Beschäftigung oder Ausbildung zu suchen, um so seinen Lebensunterhalt selbst zu sichern und den Übergang zu einer längerfristigen Bleibeperspektive in Deutschland erreichen zu können. Bis heute ging Ahmed Odowaa aber keiner Beschäftigung nach, so das Innenministerium weiter.
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