(Symbolbild) Hinweisschild auf einem Supermarkt-Parkplatz.
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(Symbolbild) Der Bayerische Landtag hat sich am Dienstag mit privaten Parkplatzkontrolleuren beschäftigt.
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(Symbolbild) Der Bayerische Landtag hat sich am Dienstag mit privaten Parkplatzkontrolleuren beschäftigt.

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Abzocke durch private Parkraumüberwacher? Welche Regeln gelten

Abzocke durch private Parkraumüberwacher? Welche Regeln gelten

Wer beim Supermarkt die Parkscheibe vergisst oder zu lange parkt, bekommt häufig schnell Post von privaten Parkplatzkontrolleuren. Wegen Kritik an hohen Vertragsstrafen und fragwürdigen Methoden war das Thema jetzt im Bayerischen Landtag.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Wer kurz einkaufen will und die Parkscheibe vergisst oder nur wenige Minuten zu lange vor dem Supermarkt steht, bekommt oft schnell Post: 30 bis 50 Euro Vertragsstrafe verlangen private Parkraumüberwacher inzwischen regelmäßig. Mit der umstrittenen Praxis hat sich am Dienstag auch der Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr im Bayerischen Landtag beschäftigt.

Auslöser war eine Petition zu einem konkreten Fall in Aschheim bei München. Dort sei ein zuvor kostenlos nutzbarer Großparkplatz plötzlich mit neuen Hinweisschildern versehen worden. Kurz darauf seien zahlreiche Forderungsschreiben an Autofahrer verschickt worden. Laut Ausschuss wurde dem Betreiber die Tätigkeit inzwischen untersagt.

Kritik an Schildern, Vertragsstrafen und Mahnschreiben

In der Petition wird kritisiert, dass viele Verbraucher beim Befahren privater Parkplätze gar nicht erkennen würden, dass sie damit rechtlich einen Vertrag eingehen. Gleichzeitig seien die Hinweise oft schwer lesbar, widersprüchlich oder nur über QR-Codes vollständig abrufbar.

Außerdem ist von automatisierten Mahnabläufen und hohem Druck auf Betroffene die Rede. Besonders ältere Menschen oder rechtlich unerfahrene Verbraucher fühlten sich durch Inkasso-Schreiben eingeschüchtert.

Hintergrund sind Beschwerden über private Firmen, die Parkplätze von Supermärkten, Wohnanlagen oder Geschäften kontrollieren. Betroffene berichten von hohen Forderungen, kurzen Überschreitungen der Parkzeit oder unklarer Beschilderung.

Justizministerium: Rechtslage grundsätzlich ausreichend

Das Bayerische Justizministerium machte im Ausschuss deutlich, dass aus Sicht der Staatsregierung derzeit keine grundsätzliche Lücke im Zivilrecht besteht. Forderungen könnten schon heute unwirksam sein, etwa dann, wenn Schilder schlecht sichtbar oder missverständlich seien. Denn entscheidend sei, ob Verbraucher die Bedingungen überhaupt erkennen konnten. Nur dann könne rechtlich wirksam ein Vertrag zustande kommen.

Unterschieden werden müsse außerdem, ob Betreiber eigene Forderungen geltend machen oder ob Inkassounternehmen Forderungen für Dritte eintreiben. Dafür gelten unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen.

Diskussion über strengere Regeln auf Bundesebene

Im Ausschuss wurden dennoch verschiedene Möglichkeiten diskutiert, wie Verbraucher künftig besser geschützt werden könnten. Unter anderem ging es um mögliche Änderungen beim Vertragsstrafenrecht auf Bundesebene sowie um stärkere öffentlich-rechtliche Vorgaben.

Eine schnelle Gesetzesänderung ist allerdings nicht geplant. Der Ausschuss beschloss am Ende einstimmig, den Bericht als "Material" an die Staatsregierung weiterzugeben. Das bedeutet: Die Vorschläge und Beschwerden sollen als Grundlage für weitere Überlegungen dienen, ohne dass daraus unmittelbar neue Gesetze folgen. Mehrere Ausschussmitglieder verwiesen darauf, dass mögliche Änderungen ohnehin vor allem auf Bundesebene geregelt werden müssten, etwa im Verbraucher- oder Zivilrecht.

Verbraucherzentrale soll stärker eingebunden werden

Als wichtiger Ansatz wurde im Ausschuss auch ein stärkeres Vorgehen der Verbraucherzentralen genannt. Diese könnten bereits heute Marktchecks durchführen oder mit Unterlassungsklagen gegen problematische Anbieter vorgehen. Nach Angaben aus dem Ausschuss gab es bereits im Februar ein entsprechendes Verfahren gegen einen privaten Parkraumüberwacher.

Forderungsschreiben im Briefkasten? Die Tipps vom ADAC

Der ADAC rät Betroffenen dazu, Forderungen nicht vorschnell zu bezahlen. Viele Menschen seien verunsichert, weil die Schreiben oft sehr offiziell wirkten oder schnell mit zusätzlichen Kosten und Inkasso gedroht werde. Entscheidend sei deshalb, die Forderungen genau zu prüfen:

  • War die Beschilderung klar erkennbar?
  • Waren Vertragsbedingungen verständlich formuliert?
  • Handelt es sich um eine Vertragsstrafe oder um eine Inkassoforderung?
  • Ist die Höhe der Forderung nachvollziehbar?
  • Wurden Parkdauer oder Fristen korrekt dokumentiert?

Im Zweifel empfehlen Experten rechtliche Beratung, etwa über Verbraucherzentralen oder den ADAC.

Im Video: Abzocke durch private Parkraumüberwacher?

Verstöße auf Supermarktparkplätzen kosten im Schnitt 30 bis 50 Euro
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Hohe Vertragsstrafen bei privaten Parkraumunternehmen

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