Gerade einmal wahlberechtigt geworden und schon ist Parteiwerbung im Postkasten – das kommt vor Wahlen, wie aktuell vor der Kommunalwahl 2026, nicht selten vor. Denn mit sogenannten "Erstwähler-Briefen" wollen Parteien oder Wählergruppen beispielsweise gezielt junge Wählerinnen und Wähler ansprechen.
Doch woher haben die Parteien die Adresse? Und noch dazu das Alter? Das lässt sich ganz einfach beantworten: aus den kommunalen Meldedaten. Und das ist auch vollkommen legal.
"Wollen gezielt Erstwähler und Senioren ansprechen"
Mirjam Luttenberger ist Ortsvereinsvorsitzende der SPD Neuötting. Über die öffentlich-rechtliche Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern – kurz AKDB – haben auch sie und ihr Team sich kürzlich Meldedaten für die Wahlwerbung besorgt: "Wir haben uns bei dieser Kommunalwahl bewusst dafür entschieden, Adressen von Erstwählerinnen und Erstwählern sowie von Seniorinnen und Senioren zu kaufen. Dafür haben wir über die AKDB, das ist ein kommunaler Dienstleister, entsprechende Adressdaten bezogen und rund 400 Euro dafür investiert", erklärt die Lokalpolitikerin und Mutter von zwei Kindern.
Manche Parteien fragen die Daten auch direkt in den Rathäusern oder Ämtern ab. So hat etwa auch das KVR in München auf BR-Anfrage bestätigt, dass Parteien zur Kommunalwahl 2026 Adressdaten von der Stadt angefordert haben.
Datenabfrage wichtiger Bestandteil der Wahlwerbung
Für Mirjam Luttenberger von der SPD in Neuötting ist die Datenabfrage ein wichtiger Bestandteil der Wahlwerbung. Denn es gebe eben auch Gruppen, die mit der klassischen Wahlwerbung, wie etwa Plakaten oder Zeitungsinseraten, nicht erreicht werden. "Gerade Erstwählerinnen und Erstwähler stehen bei uns besonders im Fokus, weil‘s für uns wichtig ist, früh für Demokratie zu begeistern und zu zeigen, wie wichtig es ist, dass man wählen geht", sagt dazu die 38-Jährige. Gleichzeitig wolle die SPD Neuötting gerade auch die Seniorinnen und Senioren persönlich ansprechen.
Laut Mirjam Luttenberger löscht der Ortsverein der SPD in Neuötting die Meldedaten, sobald klar ist, dass es nicht zu einer Stichwahl kommt. Spätestens aber einen Monat nach der Wahl. So sieht es auch das Gesetz vor.
Auch Ortsgruppen anderer Parteien fragen Meldedaten ab
Adressen direkt bei den Kommunen oder über IT-Dienstleister abfragen, das ist vor Wahlen nicht nur erlaubt, sondern auch üblich. Ortsgruppen der CSU, der Grünen oder der Freien Wähler etwa machen das auch. Die AfD antwortete auf eine entsprechende Anfrage des BR nicht.
Laut dem Bundesmeldegesetz dürfen Behörden Parteien und Wählergruppen in den sechs Monaten vor der Wahl bestimmte Daten aus dem Melderegister erteilen. Neben der Adresse können Parteien die Meldedaten auch nach Geburtsjahrgängen eingrenzen lassen. Die Daten dürfen nicht weitergegeben oder zweckentfremdet werden und müssen zeitnah wieder gelöscht werden.
Auch Daniel Heißenstein von den bayerischen Grünen versichert auf BR-Anfrage, dass die Ortsgruppen die Datensätze einen Monat nach der Wahl wieder löschen. Mit dem Antrag auf Gruppenauskunft müsse man sich dafür auch verpflichten.
Wer kontrolliert, dass Parteien die Daten zuverlässig wieder löschen?
Doch wer kontrolliert, dass die Parteien auch wirklich gewissenhaft mit den sensiblen Daten umgehen? Carolin Loy vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht mit Sitz in Ansbach sagt dazu, dass es grundsätzlich keine pauschale Kontrolle der Parteien durch die Behörde gibt. Denn aktuell gebe es keinerlei Hinweise darauf, dass bayerische Parteien mit den Meldedaten nicht sorgsam umgehen.
Sollte es aber diesbezügliche Beschwerden oder Hinweise geben, würde die Behörde umgehend amtswegige Prüfungen einfordern und einzelfallbezogen vorgehen. Das schließe auch eine Befugnis für eine Vor-Ort-Prüfung ein, erklärt Loy.
Wie Widerspruch einlegen?
Wer nicht möchte, dass die eigenen Adressdaten oder das Alter an Parteien oder Wählergruppen weitergegeben werden, kann dagegen auch Widerspruch einlegen. Bei vielen bayerischen Meldebehörden steht dafür ein Online-Verfahren zur Verfügung.
Ob es das auch in der eigenen Gemeinde gibt, kann hier (externer Link) auf der Serviceseite des Freistaates Bayern herausgefunden werden.
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