Falls Marco Kronawitter vom Münchner Jägerverein etwas passieren sollte, hinterlässt er Waffen. Damit seine Frau damit keine Probleme bekommt, hat er vorgesorgt: "Bei mir ist es so, da gibt es Ordner, Unterlagen und Kontaktpersonen bei den Waffenbehörden, die parat liegen. Sollte mir was passieren, weiß meine Frau umgehend Bescheid, was zu tun ist."
Zugang zu Waffen und Transport nur mit Erlaubnis
Denn ohne eigene Waffenbesitzkarte darf sie keinen Zugang zu den Waffen haben. Das heißt: Sie darf den Waffenschrank nicht öffnen – nicht einmal den Code kennen – geschweige denn die Waffen transportieren oder benutzen.
Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Menschen geerbte oder gefundene Waffen oder Munition zur Polizei bringen – mit besten Absichten, aber illegal. Zuletzt brachte etwa ein 56-Jähriger in Gauting Patronen zur Polizei. Im Herbst spazierte eine 77-Jährige in Starnberg mit zwei Schusswaffen und Munition im Gepäck aufs Polizeirevier. Wie oft so etwas in Bayern tatsächlich vorkommt, erhebt das Innenministerium nicht.
Riskanter Umgang für Ungeschulte
Volker Strähle vom Bayerischen Sportschützenbund erlebt so etwas etwa 20 bis 30 Mal im Jahr. Den Überbringern droht eine Anzeige, da sie gegen das Waffengesetz verstoßen. "Wir hatten schon Fälle, dass Leute tatsächlich Munition in der Plastiktüte auf dem Amt abgegeben haben", erzählt Strähle.
Im schlimmsten Fall könne das gefährlich werden. Denn es bestehe eine kleine Möglichkeit, dass sich in einer ungünstigen Situation ein Schuss lösen könne. Menschen, die unvermittelt in den Besitz von Waffen kommen, wüssten in der Regel nicht, wie sie damit korrekt umgehen. "Unter Umständen ist das eine Waffe, die geladen oder technisch nicht mehr in Ordnung ist, und dann kann eben immer etwas passieren."
Auch Jäger Kronawitter appelliert an die Vernunft: "Stellen Sie sich vor, Sie haben Munition auf dem Beifahrersitz oder eine Waffe dabei, wollen zur Polizei und geraten in eine Verkehrskontrolle. Dann wird der Ton ganz schnell ein anderer – was selbstverständlich ist."
Mehr als 200.000 private Waffenbesitzer in Bayern
In Bayern gibt es nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes (externer Link) Stand März 2026 etwa 201.778 private Waffenbesitzer und mehr als eine Million Waffen in Privatbesitz. Stirbt ein Waffenbesitzer, sind die Angehörigen verpflichtet, die Waffen möglichst sofort zu melden.
Christian Fischer vom Bayerischen Jagdverband empfiehlt deshalb allen Jägerinnen und Jägern, mit ihren Familien und ihrem Umfeld zu sprechen und klarzumachen: "Denkt daran, sobald ich verstorben bin und ihr wisst, ich habe Waffen, denkt an die Meldefrist. Und zwar unverzüglich. Das ist der wichtigste Punkt in der ganzen Geschichte." Gemeinsam mit den Angehörigen bespreche das Amt dann, wie es weitergehe: Etwa ob die Waffen abgeholt und verwahrt werden oder ob Erben sich beispielsweise um eine Waffenbesitzkarte kümmern müssen. Anders bei gefundener Weltkriegsmunition: Die hole in der Regel sofort die Polizei ab.
Empfehlung: Früh Gespräche mit Angehörigen führen
Fischer sagt: Viele Waffenbesitzer wüssten um mögliche Probleme. Da aber kaum jemand gerne über den Tod spreche, würden sie immer noch zu selten mit ihren Familien darüber sprechen. In zerstrittenen Familien könne das besonders schwierig werden. Er empfiehlt dann: "Ich kann zumindest eine Checkliste schreiben: Wenn mir etwas passiert, es sind Waffen da, so müsst ihr euch verhalten."
Was Fischer bedenklich stimmt: "In der Bevölkerung ist der Personenkreis immer kleiner geworden, der Umgang mit Waffen hat. Das hat auch damit zu tun, dass wir die allgemeine Wehrpflicht nicht mehr haben." Damals hätten zumindest Wehrdienstleistende Grundkenntnisse gehabt, etwa wie mit einer Waffe korrekt umzugehen sei.
Um es für alle Beteiligten einfach zu machen, empfiehlt Sportschütze Strähle Waffenbesitzern, für den Todesfall festzuhalten, wer die Waffen bekommen soll. "Und man sollte sich eine Lösung einfallen lassen, wie öffne ich den Tresor beziehungsweise wo deponiere ich den Schlüssel oder die Zahlenkombination dafür." Seine Empfehlung: Bei einem Notar hinterlegen, einem Anwalt oder in einem eigenen Bankschließfach. Weitere Optionen böten sich, wenn die Erben selbst eine Waffenbesitzkarte haben.
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