Vor dem Landgericht Memmingen müssen sich zwei Landwirte wegen zahlreicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz verantworten. In insgesamt 58 Fällen sollen sie zu kranken und behandlungsbedürftigen Rindern auf ihrem Hof in Bad Grönenbach keinen Tierarzt gerufen und auch lebende Kühe unsachgemäß mit einem Radlader transportiert haben. So sollen sie den Tieren länger anhaltende, erhebliche Schmerzen zugefügt haben. Am dritten Verhandlungstag im Prozess um den "Allgäuer Tierskandal" hat ein erster Zeuge ausgesagt, auch einer der beiden Hauptangeklagten äußerte sich ausführlich zu den Vorwürfen.
Landwirt bestreitet Vorwürfe
Kranke Tiere seien selbstverständlich immer tierärztlich behandelt worden, sagte der Landwirt aus dem Unterallgäu. Es liege nur im Sinne des Betriebs, dass die Tiere gesund seien. Der Mann griff eine Kuh nach der anderen mit Ohrmarken-Nummer heraus, denen in der Anklage Lahmheit, ein aufgekrümmter Rücken, nicht intakte Klauen und andere Leiden attestiert werden - und zitierte ihm vorliegende Dokumente über Tierarztbesuche. In diesen würden die Kühe kurz zuvor bei tierärztlichen Kontrollen als "nicht behandlungsbedürftig" eingestuft. Warum die Amtstierärzte bei ihren Kontrollen zu anderen Ergebnissen kamen, könne er sich nicht erklären.
Verteidigung: Videos der Tierschützer rechtswidrig
Die Verteidigung hatte an den bisherigen zwei Verhandlungstagen bereits mehrfach als Argument für einen Freispruch ihrer Mandanten angeführt, dass durch die von den Landwirten beauftragten Tierärzte keine Behandlungsbedürftigkeit der Tiere festgestellt worden sei, sondern erst infolge von amtlichen Kontrollen nach der Anzeige.
Der Anwalt des Landwirts bemängelte außerdem aus seiner Sicht vorliegende Formfehler und Widersprüchlichkeiten in den Ermittlungsakten. Er widersprach außerdem der Verwendung der Videos der Tierschützer als Beweismittel. Diese seien rechtswidrig erstellt nur durch einen Hausfriedensbruch möglich geworden. Die Bild- und Tonaufnahmen durch versteckte Kameras würden zudem eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und weiterer Persönlichkeitsrechte seines Mandanten bedeuten.
Die Staatsanwältin erklärte dagegen, zur Aufklärung von Straftaten sei es durchaus geboten, die Videoaufnahmen als Beweismittel heranzuziehen. Es gebe ein erhebliches Aufklärungsinteresse der Öffentlichkeit. Auch der Richter wies den Einspruch der Verteidigung zurück: Es handele sich "nach Gesamtabwägung um zulässige Beweismittel".
Polizeibeamter sagt vor Gericht als Zeuge aus
Auf eben diesen Videoaufnahmen, die Tierschützer zusammen mit ihrer Anzeige im Jahr 2019 eingereicht hatten, habe man Tatorte dem betreffenden Hof zuordnen können, sagte ein damals ermittelnder Polizeibeamter am dritten Prozesstag vor Gericht aus.
Außerdem ließ der Mann sich ausführlich zu Befragungen von Mitarbeitern des Hofs und dort tätigen Tierärzten ein. Es habe demnach keine umfassende "Herdenbetreuung" gegeben. Die vernommenen Tierärzte haben nach eigener Aussage vom Betrieb Tiere "vorgestellt" bekommen und nur diese dann behandelt.
Am zweiten Verhandlungstag in der vergangenen Woche waren die Verfahren gegen zwei ebenfalls angeklagte, ehemalige Mitarbeiter des Betriebs eingestellt worden. Bis 19. Mai sind bislang noch 14 weitere Prozesstage angesetzt, fast 30 Zeugen und mehrere Sachverständige sind geladen.
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