Max wirft im Chemiesaal die Robe eines Richters über. Vor dem Schüler liegen Rollenkarten, eine echte Richterin erklärt ihm die Abläufe der Gerichtsverhandlung, die Max gleich leiten soll. Ein komplizierter Fall wird verhandelt, der es im realen Leben bis ins Bundesarbeitsgericht geschafft hat.
Ein 16-jähriger Auszubildender hatte in seinem Betrieb gegen einen Mit-Azubi gehetzt und Mitarbeiter angestiftet, gewaltverherrlichende Auschwitz-Lieder zu singen. Der Betrieb reagierte mit einer fristlosen Kündigung. Auf der Rollenkarte von Max stehen Auszüge aus dem Arbeitsgesetz. Ihm werde gerade bewusst, wie viel Verantwortung ein Richter trage, sagt der Schüler an der Städtischen Anita-Augspurg-Berufsoberschule in München.
Verein "Justice for all" will Rechtsstaat erlebbar machen
Im Rollenspiel geht es jetzt nicht um eine moralische Bewertung des Falls, sondern um eine juristische: Hätte der Betrieb den Jugendlichen erst abmahnen müssen, bevor er ihm kündigte? Organisiert wird das Projekt vom Verein "Justice for all". Gegründet von Richterinnen, Richtern und Rechtsanwältinnen.
Sie wollen Verständnis für rechtsstaatliche Verfahren schaffen – durch Diskussionen in Klassen, oder eben solche Planspiele. Rechtsanwältin Michaela Landgraf ist Mitgründerin des Vereins. Die juristische Welt sei "aufgewacht", sagt sie mit Blick auf das raue politische Klima. Rechtsstaatliche Prinzipien würden zunehmend angezweifelt. Dem sollen sie und ihre Kolleginnen und Kollegen etwas entgegensetzen.
Klassenzimmer wird Gerichtssaal
Nach dem Briefing betritt Max in schwarzer Robe das als Gerichtssaal umgeräumte Klassenzimmer. Alle im Raum erheben sich und Max eröffnet die Verhandlung. Man kennt das Formale aus Gerichtssendungen im Fernsehen, doch schnell breitet sich eine formale Ernsthaftigkeit aus. Die Verteidigung des jugendlichen Neonazis verweist auf das junge Alter des Mandanten, seine mangelnde Reife und dass er sich bei dem Bedrohten entschuldigt habe.
Die Gegenseite argumentiert, dass der Betrieb keine Alternative zu Kündigung hätte: Denn volksverhetzende Beschimpfungen und Bedrohungen gefährdeten den Betriebsfrieden massiv. Davor müsse sich das Unternehmen schützen. Anfänglich schauen die Schülerinnen und Schüler regelmäßig auf ihre Rollenkarten, wenn sie nach Argumenten suchen. Doch je länger die Verhandlung dauert, desto spontaner wird die Debatte. Nach etwa 20 Minuten zieht sich das Gericht zurück.
Jugendliche Unreife vs. gezielte Hetze?
Vor der Tür diskutiert Max mit zwei weiteren Schülerinnen das Urteil. Eine berufsmäßige Richterin hilft, die Argumente zu bündeln. Die Schüler sind sich einig, dass der Jugendliche seine Aktion von langer Hand geplant hatte: das Beschaffen, Ausdrucken und Verteilen der Nazi-Liedtexte an seine Kollegen sei keine spontane Kurzschlussreaktion gewesen.
Für sie war es richtig, dass der Betrieb so hart gegen den Azubi durchgegriffen hat. Die fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung war also rechtens. So hatte auch das Bundesarbeitsgericht den realen Fall entschieden (2 AZR 676/98), nachdem es zwei Vorinstanzen anders gesehen hatten.
Erstaunlicher Effekt bei Schülern
Für die Beteiligten bleibt am Ende mehr als das juristische Ergebnis das Erlebnis. "Man zieht seine Robe an und wird ein bisschen zu einem anderen Menschen", sagt Max. Auch die begleitenden Juristen zeigen sich beeindruckt: Die Schülerinnen und Schüler hätten aus dem Stand sehr sachlich und auf hohem Niveau diskutiert. In den kommenden Wochen werden die Mitglieder des Aktionsbündnisses "Justice for all" an Schulen mit Jugendlichen diskutieren. Und sie wollen auch in Unternehmen aktiv sein: um rechtsstaatliche Prinzipien für Erwachsene erlebbar zu machen.
Transparenzhinweis: In einer früheren Version des Beitrags hieß es, das Bundessozialgericht habe den realen Fall entschieden (2 AZR 676/98). Es war jedoch das Bundesarbeitsgericht. Wir haben dies korrigiert und danken dem BR24-User "Alexis211" für den Hinweis.
Auf TikTok: Im Unterricht Richter, Anwalt & Co. spielen
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