Der Angeklagte sitzt vor seinen Verteidigern im Verhandlungssaal des Landgerichts Kassel.
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Bildrechte: picture alliance/dpa | Nicole Schippers
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Armbrust-Mord: Lebenslange Haft für 59-Jährigen aus Niederbayern

Armbrust-Mord: Lebenslange Haft für 59-Jährigen aus Niederbayern

Ein 59-Jähriger aus dem Landkreis Passau ist vom Landgericht Kassel schuldig gesprochen worden, eine Frau mit einer Armbrust ermordet zu haben. Er wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Hintergrund der Tat waren wohl Erbstreitigkeiten.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Wegen Mordes mit einer Armbrust an einer 50-Jährigen muss ein Mann aus dem Landkreis Passau lebenslang hinter Gitter. Das Landgericht Kassel sprach den 59-Jährigen schuldig, die Frau im Dezember 2024 an ihrem Arbeitsplatz in einer Klinik im nordhessischen Bad Zwesten getötet zu haben. Die 10. Große Strafkammer folgte mit ihrem Urteil den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägervertretung. 

Tödlicher Schuss aus kurzer Distanz

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die 50-Jährige am 4. Dezember 2024 aus nur wenigen Metern Entfernung an ihrem Arbeitsplatz in einer Klinik im nordhessischen Bad Zwesten mit einer Armbrust erschossen hat. Danach floh der Mann zunächst, bevor er an der Autobahnraststätte Haidt-Süd im unterfränkischen Kleinlangheim festgenommen wurde. Der Armbrust-Bolzen traf die Frau im Brust-Bauch-Bereich. Sie starb kurze Zeit später an schwerwiegenden inneren Verletzungen. 

"Es gibt keinerlei Zweifel, dass der Angeklagte die Tat begangen hat", sagte dazu der Vorsitzende Richter Christian Geisler. Das Gericht sah die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe als erfüllt an und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.

Rache in Erbstreit als Motiv

Das Motiv für die Tat sah das Gericht in Erbstreitigkeiten. Der 59-Jährige habe sich am Bruder des Opfers rächen wollen, weil er sich um sein Erbe gebracht gesehen habe. Er habe die Familie des Bruders zerstören und sein restliches Leben beeinträchtigen wollen.

Der Bruder des Opfers war mit der Mutter des Beschuldigten in einer Beziehung gewesen. Er hatte von ihr offenbar ein Haus übertragen bekommen. Es folgte ein jahrelanger Streit, in dem der Angeklagte den Bruder der Getöteten sowie dessen Familie mehrfach bedrohte. Laut Urteilsbegründung kam es zu einer Eskalationsspirale, die sich im Zuge der Erbstreitigkeiten über Jahre hinweg immer weiter aufbaute. 

Keine eingeschränkte Schuldfähigkeit

Nach Einschätzung des Gerichts ist der Angeklagte wie von einer Sachverständigen attestiert voll schuldfähig. Zwar liege bei ihm eine Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und paranoiden Anteilen vor, führte der Richter aus. Sowohl seine Einsichts- als auch Steuerungsfähigkeit seien aber erhalten gewesen. Er habe die Tat über längere Zeit geplant und sich immer wieder bewusst entschieden, den nächsten Schritt zu gehen.

Für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sei für das Gericht die Täterpersönlichkeit entscheidend gewesen. "Wir sehen beim Angeklagten schon eine gewisse Freude, anderen Schaden zuzufügen", erläuterte Geisler.

Angeklagter schweigt zu den Vorwürfen

Zu den Vorwürfen äußerte sich der 59-Jährige bis zuletzt nicht. Er folgte den Ausführungen des Richters regungslos, den Blick starr auf den Boden gerichtet. Seine Verteidiger sahen im Gegensatz zum Gericht die von der Staatsanwaltschaft ins Feld geführten Mordmerkmale Heimtücke, niedrige Beweggründe sowie Grausamkeit als nicht erfüllt an, sie stellten aber auch keinen konkreten Antrag. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es können Rechtsmittel eingelegt werden.

Mit Informationen von dpa

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