Er ist frustriert und enttäuscht. Mehmet Tekinsoy hat mehr als vier Jahre um die Anerkennung seiner Facharztausbildung gekämpft. Um in Bayern als in der Türkei ausgebildeter Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie arbeiten zu können, hat er Briefe an die zuständigen Behörden geschrieben, Dokumente eingereicht, bei Absagen Widerspruch eingelegt und immer wieder gewartet und gehofft. Die bayerische Bürokratie hat ihn mürbe gemacht. Der 34-Jährige ist in die Türkei zurückgekehrt.
Ein Behörden-Marathon: Anerkennung von Ärzten aus dem Ausland
Für die Anerkennung von Ärzten aus Nicht-EU-Ländern sind in Bayern zwei Instanzen zuständig: Die Regierung von Oberbayern ist bayernweit für die Approbation, die Berechtigung als Arzt zu arbeiten verantwortlich – die Bayerische Landesärztekammer für die Facharztausbildung. Die Approbation hat Mehmet Tekinsoy nach eineinhalb Jahren erhalten. Dafür musste er ein zweimonatiges Praktikum in der Chirurgie nachholen. Das fehlte ihm in der türkischen Grundausbildung.
Landesärztekammer beruft sich auf rechtliche Vorgaben
Doch die Landesärztekammer verweigerte ihm die Anerkennung seines Facharztes. Die Begründung: Sie akzeptierten sein nachgeholtes Chirurgie-Praktikum nicht. Er sollte zudem noch einmal eine fünfjährige Facharztweiterbildung in Deutschland absolvieren, forderte die Ärztekammer, erzählt der 34-Jährige. Das hat er abgelehnt. Während er auf die Anerkennung seiner Facharztausbildung wartete, hat Mehmet Tekinsoy als Assistenzarzt in der Virologie am Klinikum der TU München gearbeitet und nicht als Facharzt.
BR24 hat bei der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) nachgefragt. Die schriftliche Antwort: "Aus Datenschutzgründen können wir zu Anerkennungsverfahren von einzelnen Ärztinnen und Ärzten keine Auskunft geben." Die Voraussetzungen für die Anerkennung von Facharztbezeichnungen seien in der Weiterbildungsordnung der Bayerischen Landesärztekammer sowie im Heilberufe-Kammergesetz geregelt, schreibt ein Sprecher der BLÄK. Die dort festgelegten inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen müssten sowohl Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten als auch aus Deutschland erfüllen. Das diene der Sicherstellung eines einheitlich hohen Qualifikationsniveaus im Interesse der Patientensicherheit.
Landesärztekammer befürwortet vereinfachtes Verfahren
Dennoch setzt sich die BLÄK für ein einfaches und schnelles Anerkennungsverfahren von ausländischen Ärzten ein und unterstützt ein entsprechendes Positionspapier der Bundesärztekammer, wie sie schreibt. "Ziel der BLÄK ist es, Ärztinnen und Ärzte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, frühzeitig und umfassend über die Anforderungen zu informieren, die hierzulande für die Ausübung des ärztlichen Berufs und die Anerkennung von Weiterbildungsqualifikationen bestehen."
Mehmet Tekinsoy ist Facharzt für Virologie, Bayern erkennt das aber nicht an. Nach Jahren des Kampfes mit Behörden geht er zurück in die Türkei.
Gesundheitsministerium: Verfahren ist sehr komplex und zeitaufwendig
Auch das Bayerische Gesundheitsministerium hat das Problem erkannt, zumal sich die Zahl der Approbationsanträge von Ärzten aus dem Ausland in den letzten zehn Jahren vervierfacht hat und Bayern Ärzte fehlen. Deshalb habe man bereits Maßnahmen ergriffen, um das Verfahren zu beschleunigen, schreibt das Ministerium. So wird zusätzliches Personal eingesetzt, ein Online-Antrag ist auch möglich und das Informations- sowie Beratungsangebot zum Berufszulassungsverfahren sei verbessert worden. Mehmet Tekinsoy fühlte sich nicht ausreichend informiert und gut beraten.
Bundesweites Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren
Der Bundestag hat unterdessen im März dieses Jahres ein Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen – also auch von Ärzten verabschiedet. Künftig entscheidet eine Kenntnisprüfung, eine mündlich-praktische Prüfung, über die Berufszulassung und nicht mehr eine aufwendige Dokumentenprüfung. Die Anerkennung der Facharztausbildung bleibt davon unberührt. Das bleibt Ländersache. Das Gesetz tritt im November dieses Jahres in Kraft.
Frustrierter Facharzt wünscht sich mehr Pragmatismus, weniger Bürokratie
Trotz der Maßnahmen des Bayerischen Gesundheitsministeriums musste Mehmet Tekinsoy lange auf seine Berufszulassung als Arzt warten. Der 34-Jährige ist mittlerweile in die Türkei zurückgekehrt - zusammen mit seiner Frau, die auch Ärztin ist. Beide haben dort schnell eine Stelle als Fachärzte gefunden. Seine Zeit in Deutschland bereut er aber nicht. "Ich habe viel gelernt: Mein Deutsch ist besser geworden, ich konnte an vielen wissenschaftlichen Studien teilnehmen und habe viele Erfahrungen gesammelt."
Der türkische Facharzt ist nicht der einzige ausländische Arzt, der Bayern verlässt. Auch andere Kollegen wollen gehen, erzählt er. Sie wechseln in ein anderes Bundesland: Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Dort wird laut Marburger Bund und Experten für Medizinrecht ihr Facharzt unkomplizierter anerkannt als in Bayern.
Dieser Artikel ist erstmals am 12. September 2026 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.
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