(Symbolbild) Der City Club in Augsburg von außen.
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(Symbolbild) Bei der umstrittenen Razzia im Augsburger "City Club" sind die Räume des Theatervereins "theter" rechtswidrig durchsucht worden.
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(Symbolbild) Bei der umstrittenen Razzia im Augsburger "City Club" sind die Räume des Theatervereins "theter" rechtswidrig durchsucht worden.

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Augsburger Amtsgericht: Razzia in Theater-Räumen rechtswidrig

Augsburger Amtsgericht: Razzia in Theater-Räumen rechtswidrig

Bei der umstrittenen Razzia im Augsburger "City Club" im Winter wurden auch die Räume des Theatervereins "theter" durchsucht – rechtswidrig. Das stellt das Amtsgericht Augsburg fest und widerspricht damit der Polizei. Der Verein fordert Konsequenzen.

Über dieses Thema berichtet: Bayern-1-Nachrichten am .

Die Durchsuchung der Vereins- und Proberäume des "theter ensemble e. V." im Zuge der Drogen-Razzia im Augsburger "City Club" war rechtswidrig. Das hat das Amtsgericht Augsburg in einem Beschluss festgestellt. Das Polizeipräsidium Schwaben Nord informierte darüber in einer Pressemitteilung.

Die Räume des Theatervereins befinden sich im dritten Stock eines Gebäudes am Augsburger Königsplatz. Sie wurden in der Nacht vom 31. Januar auf den 1. Februar von Polizei und Staatsanwaltschaft durchsucht. Dabei wurden auch Türen aufgebrochen.

Kein Beschluss für die Vereinsräume

Nach Darstellung der Polizei waren die Einsatzkräfte davon ausgegangen, dass die Räume "aufgrund der örtlich-räumlichen Gegebenheiten" der Betreibergesellschaft des "City Club" zuzurechnen seien. Damit wären sie vom richterlichen Durchsuchungsbeschluss für "Geschäftsräume" umfasst.

Das Amtsgericht widerspricht: Der Beschluss habe nicht für die Vereinsräume des "theter ensemble" gegolten. Für den dritten Stock wäre ein eigener Durchsuchungsbeschluss nötig gewesen. Das Gericht verweist darauf, dass der Verein eigene, klar gekennzeichnete Räume betreibt – mit abgeschlossener Tür, eigenem Klingelschild und separater Beschriftung.

Die Anwältin des Theatervereins, Cornelia McCready, sagt dazu: "Die Argumente der Polizei, dass das 'theter ensemble' nicht unabhängig vom 'City Club' ist, überzeugten von Anfang an nicht."

Polizei: Voraussetzungen hätten "vorgelegen"

Das Polizeipräsidium teilt mit, das Amtsgericht gehe dennoch davon aus, dass ein gesonderter Beschluss für die Vereinsräume wohl erlassen worden wäre, wenn er beantragt worden wäre. Die Voraussetzungen "dürften vorgelegen haben". Ein solcher Antrag wurde aber nicht gestellt.

Nach Angaben des "theter ensemble" wären mehrere rechtliche Verfahrensschritte nötig gewesen, um die Räume mit Rechtsgrundlage zu durchsuchen. Keiner davon sei unternommen worden. Ein Durchsuchungsprotokoll liegt dem Verein nach eigenen Angaben bis heute nicht vor.

Vereinsvorsitzender Gabriel Wech kommentiert: "Das Gericht hat nun bestätigt, was für uns von Anfang an klar war: Bei der Durchsuchung unserer Vereinsräumlichkeiten ist es nicht mit rechten Dingen zugegangen. Saubere Polizeiarbeit sieht anders aus."

Razzia mit großem Medienecho und Kritik

Die Razzia im "City Club" hatte seit Februar für großes öffentliches Echo und breite Kritik gesorgt. Rund 260 Personen wurden kontrolliert, die meisten laut Polizei zur Identitätsfeststellung. Nach Angaben der Polizei wurden im Lokal etwa 50 weggeworfene Päckchen mit verschiedenen Drogen sowie insgesamt rund 170 Gramm Betäubungsmittel sichergestellt, Cannabis ausgenommen.

Zahlreiche Besucherinnen und Besucher kritisierten im Nachgang aus ihrer Sicht überzogene Maßnahmen. Frauen berichteten, sie hätten ihre Genitalien entblößen müssen, und beschrieben dies als demütigend und erniedrigend. Mehrere Gäste reichten Klagen beim Verwaltungsgericht ein.

Der Theaterverein "theter ensemble" hatte von Beginn an betont, rechtlich und organisatorisch unabhängig vom "City Club" zu sein und einen eigenen Mietvertrag zu haben. Er ließ die Durchsuchung mit Hilfe einer Anwältin rechtlich überprüfen und beantragte die Feststellung der Rechtswidrigkeit.

Verein und Club fordern Konsequenzen

Für den Verein ist der Beschluss des Amtsgerichts ein wichtiger Schritt, aber nur ein Teil der Aufarbeitung. Vereinsvorsitzende Vanja Pagany sagt: "Welche Konsequenzen werden Staatsanwaltschaft und Polizei ziehen? Wir hoffen, dass dieses Urteil zu einem Lernprozess führt, damit sich solche Fehler nicht wiederholen." Pagany macht zugleich deutlich, dass juristische Feststellungen allein nicht ausreichen: "Nachträglich die Rechtswidrigkeit festzustellen, macht kaputte Dinge nicht wieder ganz und traumatische Erlebnisse nicht ungeschehen".

Die Betreiberinnen und Betreiber des "City Club" schließen sich dieser Einschätzung an. Die Entscheidung zeige, dass bei dem Einsatz Grenzen überschritten und Vorgaben missachtet worden seien. Nun müsse sich klären, ob dies auch für weitere Räume im Gebäude und für die Untersuchung und Identitätsfeststellung der Gäste gelte.

Schon jetzt haben einzelne Clubgäste und andere Mietparteien rechtliche Schritte eingeleitet. Nach Einschätzung der Betreiber könnten weitere Betroffene durch den Beschluss des Amtsgerichts ermutigt werden, ebenfalls vor Gericht zu ziehen.

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