Manfred Genditzki steht nach der Urteilsverkündung im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mordfall vor der Presse.
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Unschuldig saß Manfred Genditzki 13 Jahre lang wegen des "Badewannen-Mordes" im Gefängnis.

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Badewannen-Mord: Justizopfer kämpft weiter um Entschädigung

Badewannen-Mord: Justizopfer kämpft weiter um Entschädigung

Unschuldig saß Manfred Genditzki 13 Jahre lang im Gefängnis. Nun muss er zwar wohl doch nicht für Kost und Logis bezahlen, wie es der Freistaat zunächst forderte. Der Kampf um eine angemessene Entschädigung ist damit aber noch nicht vorbei.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Wegen des sogenannten "Badewannen-Mordes", den es nie gab, saß Manfred Genditzki 13 Jahre lang unschuldig im Gefängnis. Seit dem Sommer 2023 ist der inzwischen 64-Jährige aus Rottach-Egern im Landkreis Miesbach ein freier Mann. Die gerichtlichen Auseinandersetzungen finden aber kein Ende.

Genditzki muss wohl doch nicht für Kost und Logis bezahlen

Nachdem Genditzki den Freistaat Bayern auf Schadenersatz von 750.000 Euro verklagt hatte, zog ihm die Generalstaatsanwaltschaft rund 100.000 Euro von den bisherigen Zahlungen ab – unter anderem für Unterkunft und Verpflegung im Gefängnis, und weil er in seinem Gefängnisjob schon Geld verdient habe.

Dank eines Vorstoßes der Grünen will der Freistaat Bayern jetzt auf die Forderung für Kost und Logis im Gefängnis verzichten. Der Justizausschuss des bayerischen Landtags hat dem Antrag einstimmig zugestimmt: Der Freistaat soll dem Justizopfer Manfred Genditzki die Rechnung für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von rund 50.000 Euro erlassen. Eine Sprecherin des Justizministerium erklärte, man prüfe nun die Umsetzung des Beschlusses.

Dass in solchen Fällen Verpflegungs- und Unterbringungskosten von der Entschädigung abgezogen werden können, ist bundesweit in den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren geregelt. Bayern sehe hier jedoch Reformbedarf, erklärte die Sprecherin weiter.

Weitere 50.000 für Verdienst im Gefängnisjob

Genditzkis Anwältin Regina Rick spricht auf Anfrage des BR von einem "erfreulichen" Vorstoß und einem "ersten Schritt". Das Verfahren sei aber noch nicht zu Ende. Denn neben den 50.000 Euro für Kost und Logis waren Genditzki weitere rund 50.000 Euro für seinen Verdienst im Gefängnis abgezogen worden. Gegen den Bescheid geht das Justizopfer mit seiner Anwältin juristisch vor. Schon vor Monaten haben sie die Klage eingereicht. "Wir hoffen, dass wir nicht wieder jahrelang prozessieren müssen. Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit eines Gesamtvergleichs", sagt die Anwältin.

Manfred Genditzki arbeitete im Gefängnis zuletzt Vollzeit in der Wäscherei. Dabei verdiente er laut Anwältin Rick 1,99 Euro pro Stunde. Diesen Verdienst habe er aufgewendet, um die Kosten für die Insolvenz, die infolge der unrechtmäßigen Inhaftierung erforderlich wurde, abzubezahlen, und um seine Familie zu unterstützen.

Schadenersatz von 750.000 Euro gefordert

Nach seinem Freispruch hatte Manfred Genditzki eine gesetzlich vorgeschriebene Entschädigung bekommen: 75 Euro für jeden Tag, an dem er unschuldig im Gefängnis saß - insgesamt knapp 370.000 Euro. Dazu kamen laut Generalstaatsanwaltschaft weitere 450.000 Euro für den Verdienstausfall des unschuldig Inhaftierten. Genditzki ist das aber nicht genug. Unter anderem, weil er durch die Haft seinen Job als Hausmeister verloren hatte, fordert er vom Freistaat einen Schadenersatz von mindestens 750.000 Euro. Diese Klage sei vor rund einem Jahr eingereicht worden. "Aus meiner Sicht wird das etwas zögerlich bearbeitet. Da geht überhaupt nichts weiter", sagt Anwältin Regina Rick.

Genditzki geht es "den Umständen entsprechend gut"

Für ihren Mandanten sei es sehr belastend, dass er weiter mit jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen zu rechnen habe. Manfred Genditzki habe sich in seiner Familie wieder gut eingelebt. Inzwischen sei er in Rente, arbeite aber noch nebenher. "Er führt, glaube ich, ein bescheidenes, aber einigermaßen zufriedenes Leben", erklärt Regina Rick.

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