13 Jahre lang saß Manfred Genditzki unschuldig wegen des sogenannten "Badewannen-Mords" im Gefängnis. Ihm steht eine Entschädigung zu, doch das Justizministerium wollte davon 50.000 Euro für Kost und Logis während der Haftzeit abziehen. Die Grünen stellten dazu heute einen Antrag im Landtag – mit Erfolg.
Antrag der Grünen erfolgreich
Der Justizausschuss des bayerischen Landtags hat dem Antrag der Grünen einstimmig zugestimmt: Bayern soll dem Justizopfer Manfred Genditzki die Rechnung für Kost und Logis im Gefängnis erlassen. "Die Umsetzung des heutigen Beschlusses des Rechtsausschusses wird derzeit geprüft", erklärte eine Sprecherin des Justizministeriums.
Justizministerium sieht "Reformbedarf"
Dass in solchen Fällen Verpflegungs- und Unterbringungskosten von der Entschädigung abgezogen werden, ist bundesweit in den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) geregelt. Bayern sieht hier jedoch Reformbedarf, so die Sprecherin weiter.
Aus Sicht des bayerischen Justizministeriums sollte eine solche Anrechnung künftig entfallen. Ein kürzlich veröffentlichter Entwurf zur Gesetzesänderung sieht genau das vor. "Bis zu einer Gesetzesänderung sind die Staatsanwaltschaften bei der Berechnung von Entschädigungsansprüchen jedoch weiterhin an das geltende Bundesrecht gebunden", erklärte die Ministeriumssprecherin.
Anwältin: Beschluss "erfreulich"
"Der fatale Schuldspruch im Strafprozess um den sogenannten Badewannen-Mordfall war einer der größten Justizfehler in der Geschichte der bayerischen Justiz", sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Toni Schuberl. Dass Genditzki "für die 13 Jahre, die er unschuldig im Gefängnis saß, auch noch Kost und Logis selbst tragen soll, wäre einfach nur zynisch gewesen". Auch Genditzkis Anwältin Regina Rick, begrüßte den Vorstoß der Grünen als "erfreulich".
Genditzki fordert 750.000 € Schmerzensgeld
Neben der Anrechnung der Gefängniskosten richtet sich die Klage im Entschädigungsverfahren auch gegen die Einbeziehung der während der Haft erzielten Einkünfte von 50.000 Euro, erläutert Genditzkis Anwältin Rick. Zudem fordert Genditzki mindestens 750.000 Euro Schmerzensgeld. Wann die Verhandlung darüber stattfindet, ist laut Gericht noch offen.
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