01.01.2025, Baden-Württemberg, Tauberbischofsheim: Einschusslöcher sind in einer Führerhaus-Scheibe eines Baggers zu sehen
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Amokfahrt mit Bagger hatte wohl keinen Terrorhintergrund
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Amokfahrt mit Bagger hatte wohl keinen Terrorhintergrund

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Toter Bagger-Randalierer: Verfahren gegen Polizisten eingestellt

Toter Bagger-Randalierer: Verfahren gegen Polizisten eingestellt

Am Silvestertag 2024 hatte ein Mann an der Grenze zu Unterfranken mit einem Bagger randaliert und konnte erst durch Polizeischüsse gestoppt werden, denen er erlag. Nun ist das Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamten eingestellt worden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Ein 38-Jähriger hatte am vergangenen Silvestertag über Stunden mit einem Bagger randaliert und war auch durch von der Polizei abgegebene Warnschüsse nicht zu stoppen. Die zuständige Staatsanwaltschaft Mosbach teilt nun mit, dass das gegen fünf Polizeibeamte gerichtete Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den tödlichen Schüssen auf einen 38-Jährigen eingestellt worden ist. Mangels hinreichenden Tatverdachts.

Auswertung von Videoaufnehmen: Gerechtfertigte Schüsse

Für den Fall werteten das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und die Staatsanwaltschaft Mosbach Bodycam-Aufnahmen der Polizeibeamten sowie knapp 50 Videoaufnahmen von Bürgerinnen und Bürgern aus.

Das Ergebnis: Bei den Schüssen haben sich die Beamten an die entsprechenden Vorgaben für den Schusswaffen-Gebrauch gehalten, die bei der Polizei in Baden-Württemberg gelten. Die Schüsse seien damit gerechtfertigt gewesen. Die Polizisten haben so verhindert, dass der Mann den Bagger weiter als Waffe einsetzt und weiteren Schaden anrichtet.

Beamte wollten Mann "handlungsunfähig" machen

Eine Weiterfahrt des später Getöteten mit dem als Waffe eingesetzten Bagger galt es zwingend zu unterbinden. "Es habe jederzeit eine auch tödlich verlaufende Verletzung der handelnden Beamten sowie eine Weiterfahrt des Baggers in die Innenstadt von Tauberbischofsheim gedroht, was es – nicht zuletzt angesichts des nur wenige Tage zurückliegenden Terrorangriffs auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg – zu verhindern galt. Bei den auf den Fahrer gerichteten Schüssen zielten die Beamten nach eigenen Angaben jeweils auf den linken Arm, um ihn handlungsfähig zu machen, aber nicht zu töten", heißt es weiter in der Erklärung der Staatsanwaltschaft.

Warnschüsse ignoriert

Der Getötete brachte am Silvestertag 2024 zunächst einen Bagger auf einem Firmengelände in Grünsfeld (Baden-Württemberg) in seine Gewalt und zerstörte mehrere auf dem Gelände abgestellte Fahrzeuge und Baumaschinen. Dann flüchtete der Mann mit dem Bagger vor der Polizei, wobei er mehrere Straßensperren durchbrach, Warnschüsse ignorierte, drei Polizeibeamte verletzte und fünf Streifenwagen im Gesamtwert von etwa 160.000 Euro zerstörte.

Anschließend wurde er an einem Autohaus in Tauberbischofsheim, wo er ebenfalls erhebliche Sachwerte zerstörte, von der Polizei gestellt. Dort gaben zwei Polizeibeamte insgesamt vier Schüsse auf den Fahrer ab, von denen zwei Schüsse den linken Schulterbereich trafen und zu tödlichen Verletzungen führten. Der Mann verstarb trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen noch am Tatort.

Anschließendes Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte

Die Staatsanwaltschaft Mosbach leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen fünf Polizeibeamte ein, die während des Tatgeschehens Schüsse aus ihren Dienstwaffen abgegeben hatten. Den beiden Polizeibeamten, deren Schüsse zum Tod des Mannes geführt hatten, lag Körperverletzung im Amt mit Todesfolge zur Last.

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