Die Zahl der Fahrgäste ohne gültiges Ticket in Fernverkehrszügen ist in den vergangenen Jahren angestiegen. Das geht aus Antworten des Bundesjustizministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor, die der "Rheinischen Post" [externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt] vorlag.
Mehr als 268.000 Menschen ohne gültiges Ticket
Demnach wurden im Fernverkehr der Deutschen Bahn (DB) 2024 mehr als 268.000 Menschen ohne gültiges Ticket ertappt. 2023 hatten dem Justizministerium zufolge rund 264.000 Menschen keinen Fahrschein, 2022 traten knapp 214.000 Menschen ihre Reise ohne gültiges Ticket an. Nur ein Bruchteil der Betroffenen konnte nachträglich einen Fahrschein vorlegen.
Fahren ohne gültiges Ticket: Mehr als 18.000 Anzeigen
Zugleich sind auch die Anzeigen gegen Fahrgäste ohne gültiges Ticket deutlich angestiegen. So kam es im DB-Fernverkehr im Jahr 2024 zu 18.010 Anzeigen wegen des Erschleichens von Leistungen (§ 265a StGB). Laut Gesetz kann das mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden. 2023 gab es 17.125 Anzeigen, 2022 wurden 12.648 Anzeigen registriert.
Zahlen für den öffentlichen Personennahverkehr liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vor. Allerdings wurden in Deutschland 2024 insgesamt mehr als 140.000 Fälle von sogenannter Beförderungserschleichung registriert – mehr als im Jahr 2022 (knapp 132.000), aber etwas weniger als 2023 (gut 144.000).
Linke fordert Abschaffung von Ersatzfreiheitsstrafen
Immer mehr Menschen können sich dem rechtspolitischen Sprecher der Linken im Bundestag, Luke Hoß (Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Passau), zufolge kein Ticket für den Bus leisten. "Der Staat drangsaliert sie dafür mit überzogenen Strafen und steckt diejenigen, die nicht zahlen können, sogar in Gefängnisse", sagte Hoß. "Statt Armut weiter zu bestrafen, muss die Bundesregierung dringend die Verfolgung von Bagatellen und die Ersatzfreiheitsstrafe abschaffen", forderte er.
Gegen die Kriminalisierung von Fahren ohne Ticket kämpft der "Freiheitsfonds" des Berliner Vereins "Offene Tore e.V." [externer Link]. Laut dem Verein landen jedes Jahr etwa 9.000 Menschen, die ohne Ticket unterwegs waren, im Gefängnis, weil auch Geldstrafen oft in Freiheitsstrafen, sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen, münden – weil die Erwischten die Strafe nicht bezahlen können. 87 Prozent der Betroffenen sind demnach arbeitslos.
Fahren ohne Ticket: Freispruch dank Pappschild?
Im vergangenen Jahr war eine Person aus Leipzig bei ICE-Fahrten in weiten Teilen des deutschen Streckennetzes mehrmals ohne gültigen Fahrschein angetroffen worden. Mit dabei soll sie einen DIN-A4-großen Karton mit sich getragen haben. Die Aufschrift: "Ich fahre ohne gültigen Fahrschein! Es ist genug für alle da. Mobilität sollte keine Klassenfrage sein."
Durch dieses Pappschild konnte die angeklagte Person nun einer Verurteilung entgehen. Denn: Im Paragraf 265a des Strafgesetzbuches wird das Erschleichen von Leistungen unter Strafe gestellt – im Fall der Person aus Leipzig sei gerade das aber nicht passiert. "Für eine Leistungserschleichung muss man, wie das Wort schon sagt, erschleichen", erklärt Stefan Blaschke, Sprecher des Amtsgerichts Leipzig, gegenüber der Leipziger Volkszeitung [externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt].
Nach eigenen Angaben handelte die angeklagte Person dabei aus politischen Motiven: Mit der Aktion wollte sie Aufmerksamkeit erzeugen für die Forderung nach einem kostenlosen öffentlichen Nahverkehr.
Mit Informationen von AFP
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