Um die Hilfen für Opfer von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt zu verbessern, ist vor rund einem Jahr von Bundestag und Bundesrat das Gewalthilfegesetz verabschiedet worden. Kernpunkt: In sechs Jahren soll es einen verbindlichen Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus oder in anderen Hilfseinrichtungen geben. Das bayerische Kabinett hat nun Geld für die Umsetzung eingeplant.
Rechtsanspruch auf Platz im Frauenhaus erst 2032
Mit 67 Millionen Euro pro Jahr will Bayern die Hilfsmaßnahmen fördern. Das hat Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) nach der Kabinettssitzung am Dienstag bekanntgegeben. Damit sollen zum Beispiel Plätze in Frauenhäusern finanziert werden, die derzeit vielerorts die Kommunen tragen. Bis zum Sommer will Scharf die Finanzierung nun neu ordnen. 400 Millionen Euro für zehn Jahre sieht der Bund dafür vor. Ulrike Scharf ist klar: "Wir wissen, dass der Bedarf wächst. Wir haben aktuell rund 450 Frauenhausplätze, nochmal so viele Plätze für Kinder." Wichtig sei jetzt Planungssicherheit für Bestand und Zubau von Aufnahmekapazitäten, damit der Rechtsanspruch auf einen Platz ab 2032 umgesetzt werden kann.
Bedarf an Schutz und Beratung wächst
Wie weit Angebot und Nachfrage in Bayern aktuell auseinanderklaffen, ist Gegenstand einer in Auftrag gegebenen Studie. Die künftige Finanzierung orientiere sich an bestehenden Förderrichtlinien des Frauenhilfesystems, sagte Scharf weiter. Die 400 Millionen Euro des Bundes würden voraussichtlich nicht reichen: Der Bedarf an Schutz und Beratung wachse, die Zahl der Betroffenen häuslicher Gewalt sei aktuell auf einem Höchststand. Auf Grundlage des Gewalthilfegesetzes müssen die Bundesländer aber schon ab Januar 2027 ein Netz an ausreichenden Schutz- und Beratungsangeboten für Opfer bereitstellen und finanzieren. Bisher war das eine freiwillige Leistung – in sechs Jahren ist sie dann einklagbar.
Weißer Ring sieht Defizite für Männer und Transmenschen
Die Opferorganisation Weißer Ring hat das Bundesgesetz begrüßt. Sie kritisiert allerdings, dass die Neuordnung zu wenig auf die spezifischen Bedürfnisse von Männern und Transmenschen eingehe. Die Umsetzung in Bayern wird der Weiße Ring genau beobachten.
Außerdem soll laut Gewalthilfegesetz die Prävention ausgeweitet werden, zum Beispiel durch Täterarbeit. Mehr als zwei Drittel der Opfer häuslicher Gewalt sind weiblich, drei Viertel der Täter männlich.
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