Eine Musikkapelle; in der Nahaufnahme eine Frau in Tracht, die Querflöte spielt. (Symbolbild)
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Ab 1. April übernimmt das Land Bayern einige Gema-Gebühren. Das freut viele Vereinsmitglieder (Symbolbild)

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Bayern übernimmt Gema-Gebühren: Freude und Fragezeichen

Bayern übernimmt Gema-Gebühren: Freude und Fragezeichen

Wer öffentlich Musik spielt, muss den Urhebern dafür eine Gebühr zahlen - über die Gema. Das gilt auch für Vereine. Ab 1. April übernimmt das Land Bayern einige dieser Gebühren. Das freut die Vereine; aber sie haben auch Fragen – und Befürchtungen.

Über dieses Thema berichtet: Bayernmagazin am .

Die Meldung dürfte viele Vereine in Bayern überrascht und auch gefreut haben: Die Staatsregierung hat beschlossen, dass ehrenamtlich geführte Organisationen, die kostenlose Veranstaltungen durchführen, künftig keine Gema-Gebühren mehr zahlen müssen. Die Gebühren, die an die Urheber der gespielten Musik weitergegeben werden, fallen zwar weiterhin an. Aber die Kosten übernimmt der Freistaat. Heuer wird das mit 1,4 Millionen Euro zu Buche schlagen, in den kommenden Jahren dann jeweils mit 1,5 Millionen Euro. Die neue Regelung soll ab dem 1. April gelten. Und noch gibt es einige Fragezeichen.

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Ehrenamtliche in Vereinen sind voller Hoffnung

Die Ehrenamtlichen in den Vereinen freuen sich über den Beschluss der Staatsregierung. Das bestätigt auch Jakob Gießibl, der als Schriftführer beim Ameranger Gewerbeverein engagiert ist und zum Beispiel die Ameranger Varieté-Festivals und Dorffeste mitorganisiert: "Wir sehen es positiv, weil es ein sehr großer Aufwand ist, eine Veranstaltung auf die Beine zu stellen, wenn man die den Leuten ohne Eintritt zur Verfügung stellen möchte", so Giebißl. "Es ist meist trotz der vielen, vielen Arbeitsstunden von Helfern immer sehr eng, dass es sich finanziell ausgeht. Ich denke, es ist ein sehr gutes Zeichen an die Kunst- und Kulturschaffenden."

Ähnlich sieht es auch Bernhard Steimle, Präsident der Narrhalla in Pfeffenhausen. Die 75 Aktiven des Faschingsvereins organisieren jedes Jahr unter anderem ein kostenloses Faschingstreffen und einen Faschingsumzug am Faschingsdienstag. "Das ist ein feiner Zug vom Freistaat", sagt er. "Das betrifft bei uns speziell die Faschings-Großveranstaltungen, da fällt es schon finanziell ins Gewicht." Als ehrenamtlicher Verein sei man um jeden Euro froh, den man sich sparen könne.

Bayerischer Blasmusikerverband: Überraschung und Skepsis

Andreas Horber vom Blasmusikverband sagt, man habe zunächst von dem Beschluss der Staatsregierung gar nichts gewusst. Und man hätte sich eigentlich gewünscht, eingebunden zu werden. Denn nun stellt sich zum Beispiel die Frage, wie sich die neue Regelung auf bestehende Verträge mit der Gema auswirken wird.

Viele Musikvereine, Trachtenvereine oder Blaskapellen sind Teil einer Dachorganisation, die in vielen Fällen einen Rahmenvertrag mit der Gema abgeschlossen hat. Die Vereine überweisen für ihre gespielte Musik dann nur eine Pauschale. Die Dachorganisationen fragen sich jetzt, ob es für Fälle mit Pauschalvertrag eine finanzielle Entlastung geben wird.

Veranstalter sollen sich einmalig digital bei der Gema melden

Einige Vereinsverantwortliche, etwa Andreas Hilger vom Bayerischen Trachtenverband, befürchten mit der Abschaffung der Gema-Gebühren sogar mehr Bürokratie. Falls es die Pauschalverträge nicht mehr gäbe, könne es sein, dass dann mehr protokolliert werden muss, wer was wann spielt, so Hilger.

Für die anderen kleineren Vereine soll es eine Entbürokratisierung geben, so verspricht es die Staatsregierung. Der Entbürokratisierungsschub werde die Ehrenamtlichen entlasten, die Veranstalter sollen sich nur einmalig digital bei der Gema melden.

Die Ehrenamtsbeauftragte der Staatsregierung Eva Gottstein (FW) schreibt dem BR in einem Statement: "Gemäß dem vorliegenden Entwurf werden zukünftig rund 45.000 nicht-kommerzielle, von Ehrenamtlichen organisierte Veranstaltungen pro Jahr profitieren."

Vereins-Verantwortliche wollen abwarten

Die Regelung für nicht-kommerzielle, von Ehrenamtlichen organisierte Veranstaltungen soll ab dem 1. April gelten. Allein im Jahr 2023 würde das rund 47.000 Veranstaltungen betreffen. Die Planungen für die Frühlingsfeste sind in vollem Gange; die Verantwortlichen in den Vereinen warten dennoch erst einmal ab. Viele von ihnen sind noch skeptisch, ob der 1. April auch wirklich der große Starttag für die Gema-Gebührenbefreiung sein wird.

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