Nahaufnahme von mehreren Maßkrügen mit Bier
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(Symbolbild) Wer zum Beispiel ein Volksfest mit Alkoholausschank plant, braucht eine entsprechende Erlaubnis seiner Kommune.

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Bayern will Vereine bei Schankerlaubnis entlasten

Bayern will Vereine bei Schankerlaubnis entlasten

Um bei Festen Alkohol auszuschenken, brauchen Vereine eine Schanklizenz. Der Antrag dafür soll einfacher und kostenlos werden, sagt die Staatsregierung – und preist das als Bürokratieabbau. Viele Vereine sahen bisher aber gar kein Problem.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Die bayerische Staatsregierung hat eine Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung beschlossen. Diese soll es Vereinen, Schaustellern und Reisegastronomen in Bayern erleichtern, bei Volksfesten, Märkten und anderen Veranstaltungen Alkohol auszuschenken.

Nach Angaben des Ernährungsministeriums sollen Anträge für eine Schankerlaubnis künftig per Mail oder Onlineformular geschickt werden können. Die damit verbundenen Verwaltungsgebühren zwischen 30 und 2.000 Euro sollen entfallen. Ein korrekter Antrag gelte zudem als genehmigt, falls die zuständige Kommune innerhalb von zwei Wochen keine Beanstandungen erhebt. Vereine sollen grundsätzlich als vertrauenswürdig gelten, falls es bisher bei ähnlichen Veranstaltungen keine Beanstandungen gab. Nach BR-Informationen soll all dies ab 1. Juni gelten.

Staatsregierung lobt Bürokratieabbau

Ernährungsministerin Michaela Kaniber (CSU) betonte, Vereine, Wirte und Schausteller verdienten "Rückenwind – keinen Antragshürdenlauf". Wenn Bayern reformiere, dann mit Augenmaß und Verstand.

Auch der CSU-Fraktionsvorsitzende Holetschek sagt, es sei "nicht mehr zeitgemäß, für jeden Bierstand auf dem Volksfest ein bürokratisches Verfahren mit Schriftformerfordernis und Bescheidpflicht durchzuführen". Die Änderung spare den Antragstellern und der Verwaltung Zeit, Geld und Nerven.

Neuregelungen zur Schankerlaubnis nur Empfehlungen für Kommunen

Allerdings räumt das Ernährungsministerium auf BR-Anfrage ein, dass Vereine weiterhin einen Antrag mit den notwendigen Unterlagen stellen müssen. Die Fristverkürzung von drei Monaten auf zwei Wochen sowie die entfallenden Gebühren sind zudem nur eine Empfehlung an die Kommunen. Denn Voraussetzung sei, "dass die Gemeinde diesen Weg der Sachbehandlung wählt".

Vereine: Antrag für Schankerlaubnis kein großer Aufwand

Eine BR-Umfrage unter rund einem Dutzend Vereinen in Bayern ergab zudem, dass die Schankerlaubnis offenbar bisher kein großes Problem darstellt: Keiner der Befragten sah einen hohen bürokratischen Aufwand bei der Beantragung. Vereine wie Freiwillige Feuerwehren oder Schützenvereine im ländlichen Raum berichteten von einer unkomplizierten Zusammenarbeit mit ihrer Gemeinde.

Städtetag und Schaustellerverband begrüßen Änderung

Der Bayerische Städtetag bewertet die angestrebte Vereinfachung der bayerischen Staatsregierung bei der Verwaltung jedenfalls "grundsätzlich positiv". Das weitere werde die Praxis zeigen, heißt es auf BR-Anfrage.

Ähnlich sieht das der Süddeutsche Schaustellerverband. Dessen Vorsitzender, Lorenz Kalb, begrüßte die Änderung im Gespräch mit dem BR – auch wenn er die neue Regelung noch nicht im Einzelnen geprüft habe. Laut Kalb waren die bisherigen Vorschriften mit erheblichem Bürokratieaufwand und zusätzlichen Kosten verbunden.

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