Koffer von Reisenden vor einem Bildschirm, auf dem ein annullierter Flug von Qatar Airways angezeigt wird.
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Koffer von Reisenden vor einem Bildschirm, auf dem ein annullierter Flug von Qatar Airways angezeigt wird. (Symbolbild)
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Koffer von Reisenden vor einem Bildschirm, auf dem ein annullierter Flug von Qatar Airways angezeigt wird. (Symbolbild)

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Bei Flugumbuchung betrogen – Polizei warnt vor Fake-Hotlines

Bei Flugumbuchung betrogen – Polizei warnt vor Fake-Hotlines

Wegen des Krieges in Nahost müssen derzeit viele Menschen ihre Flüge umbuchen. Eine Frau aus Niederbayern ist dabei um Geld betrogen worden. Was es bei Online-Buchungen zu beachten gilt.

Über dieses Thema berichtet: Bayern-2-Nachrichten am .

Eine Frau aus Niederbayern wollte ihre wegen des Iran-Kriegs gecancelten Flüge in den Nahen Osten selbstständig umbuchen. Sie geriet an mutmaßliche Betrüger und verlor 2.500 Euro. Die Polizei warnt vor "Service-Hotline-Betrug".

Frau gerät an Service-Hotline-Betrüger

Laut Polizeiinspektion Pfarrkirchen waren die online gebuchten Flüge der Frau vom Anbieter storniert worden. Über eine Internetsuchmaschine geriet die 23-Jährige an eine falsche Kundenservice-Hotline. Per Telefon erlaubte sie den Betrügern den Zugriff auf ihr Handy. Dadurch sei es laut Polizei "in kürzester Zeit zu verschiedenen Transaktionen" gekommen: Insgesamt wurden 2.500 Euro vom Konto der Frau abgebucht.

Nun wird unter anderem wegen Leistungsbetrugs ermittelt, die niederbayerischen Beamten leiteten ein Verfahren gegen Unbekannt ein, hieß es. Deshalb wird im Speziellen vor "Service-Hotline-Betrug" gewarnt.

Flüge umbuchen: Nur offizielle Portale nutzen

Verbraucher sollten Hotlines ausschließlich über die offizielle Website des Buchungsportals oder der Fluggesellschaft recherchieren – und nicht über teils gekaufte Anzeigen bei Suchmaschinen, empfiehlt das bayerische Landeskriminalamt (BLKA).

Bei Mitteilungen über Flugstornierungen sollten Reisende niemals auf Rückrufnummern oder fremde Supportlinks reagieren, die sie nicht überprüft haben. Stattdessen solle man Buchungsänderungen nur über das eigene Kundenkonto vornehmen.

Kontakt mit der eigenen Bank aufnehmen

Sollte ein vermeintlicher Service-Mitarbeiter am Telefon Fernzugriff auf Smartphone oder Computer verlangen, rät die Polizei: Gespräch abbrechen, Internetverbindung trennen und die Bank kontaktieren.

Ein weiterer Tipp des BLKA: Push-Benachrichtigungen der Bank aktivieren, um ungewollte Abbuchungen zu bemerken, und bei Verdacht sofort Anzeige zu erstatten.

Mit Informationen von dpa

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