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Cannabis-Ausgabe in Bayern erneut gestoppt
Bildrechte: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer
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Cannabis-Ausgabe in Bayern erneut gestoppt

Cannabis-Ausgabe in Bayern erneut gestoppt

In Bayern bleibt es Clubs weiter verwehrt, Cannabis an ihre Mitglieder auszugeben. In Grafenwöhr in der Oberpfalz verhinderte jetzt das Landesamt für Gesundheit die Marihuana-Ausgabe eines Vereins. Doch dieser will nicht aufgeben.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Erneut hat ein Cannabis-Club in Bayern versucht, an seine Mitglieder legal Marihuana auszugeben – doch das Vorhaben ist geplatzt. Wie Clubvorstand Christian Pschierer vom "Buds Collective e.V." in Grafenwöhr im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab dem BR sagte, hatte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) am Tag zuvor Bedenken geäußert und die Ausgabe verhindert.

Grund des Verbots: Der Ausgabeort

Die betreffende E-Mail des LGL liegt dem BR vor. Die Behörde schreibt darin, Pschierer würde sich bei einer Marihuana-Ausgabe strafbar machen. Die Begründung: Die Ausgabe sei laut Gesetz "ausschließlich innerhalb des befriedeten Besitztums der Anbauvereinigungen" legal. "Buds Collective e.V." würde aber eine nicht zulässige Ausgabestelle in Grafenwöhr nutzen. Dies stelle eine Ordnungswidrigkeit dar, die laut LGL eine Geldbuße von 500 bis 30.000 Euro nach sich ziehen könne.

Clubvorstand Pschierer erklärte BR24, er empfinde das Vorgehen als "Behördenwillkür", weil ihm die Genehmigungen vorlägen.

Fall Buttenheim: Ausgabestopp durch die Baubehörde

Damit ist die legale Abgabe von Cannabis in Bayern erneut gescheitert. Zwar sind entsprechende Cannabis-Clubs in Bayern zugelassen - etwa acht gibt es inzwischen - zu einer legalen Abgabe kam es aufgrund behördlicher Einsprüche jedoch nie.

Das hatte im August bereits der Cannabis-Club "Franken Cannabis" im oberfränkischen Buttenheim erfahren. Zwar hatte der Verein als erster in Bayern Cannabis ausgegeben – aus Behördensicht jedoch illegal. In seinem Fall erhob die Baubehörde nach wenigen Tagen Einspruch: "Die Abgabe von Konsumcannabis aus einem als landwirtschaftliche Lagerhalle genehmigten Gebäude verstößt gegen Baurecht", hieß es. Der Verein gab nach einer juristischen Niederlage auf.

Nächster Anlauf in Grafenwöhr am kommenden Samstag

Die bayerische Staatsregierung hatte die zum 1. April 2024 in Kraft getretene Teil-Legalisierung stets kritisiert und keinen Hehl daraus gemacht, sie mit Regeln so weit wie möglich einschränken zu wollen.

In Grafenwöhr kontrollierten am Samstag mehrere Mitarbeiter des LGL und die Polizei, dass keine Cannabis-Ausgabe stattfindet. Der Cannabis-Club Grafenwöhr will nun kommenden Samstag, dem 29. November, einen erneuten Versuch starten, Marihuana gesetzeskonform an die Mitglieder auszugeben.

"In Sachsen sind die Behörden kooperativer"

Schon seit Frühjahr 2024 bemüht sich der Verein um die Genehmigungen nach dem Konsumcannabisgesetz. Trotz strenger gesetzlicher Auflagen in Bayern fand der Club einen Weg zur Umsetzung: Der Anbau der Pflanzen erfolgt im benachbarten Sachsen. Dort seien die Behörden kooperativer, sagt Pschierer.

Das LGL antwortete am Dienstag schriftlich: "Die Landesdirektion Sachsen erteilte die Erlaubnis zum Anbau und zur Weitergabe von Cannabis nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG). Es handelt sich um eine rechtlich in § 33 KCanG definierte Konstellation, aus der sich verschiedene Zuständigkeiten ergeben." Das LGL habe "auf etwaige Rechtsfolgen bei unzureichender Erfüllung der Vorschriften des KCanG bei der Liegenschaft in Bayern hingewiesen" – behördliche Anordnungen seien nicht getroffen worden. Ob und welche weiteren Schritte nun erfolgen, hänge laut LGL "von der weiteren Entwicklung des Sachverhalts ab".

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