Symbolbild: Das Justizgebäude in Augsburg.
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Das Landgericht Augsburg überprüfte die Durchsuchung nach einer Beschwerde.
Bildrechte: BR/Sylvia Bentele
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City Club: Razzia bei Mitarbeiterin laut Gericht rechtswidrig

City Club: Razzia bei Mitarbeiterin laut Gericht rechtswidrig

Nach der Razzia im Augsburger City Club wurde die Wohnung einer Mitarbeiterin durchsucht. Das Landgericht hat diese Maßnahme nun für rechtswidrig erklärt. Der Club kritisiert den Polizeieinsatz, die Polizei kündigt eine Nachbereitung an.

Über dieses Thema berichtet: Bayern-1-Nachrichten am .

Das Landgericht Augsburg hat die Durchsuchung bei einer Mitarbeiterin des City Clubs für rechtswidrig erklärt. Am 15. Juli waren die Wohnung und das Fahrzeug der Frau durchsucht worden. Die Mitarbeiterin hatte gegen den zugrunde liegenden Beschluss des Amtsgerichts Augsburg Beschwerde eingelegt.

Auslöser der Ermittlungen war nach Angaben des Landgerichts Betäubungsmittel, das bei der Clubrazzia rund ein halbes Jahr zuvor in einem Nebenraum gefunden worden war. Die Polizei ging demnach davon aus, dass der Raum nicht öffentlich zugänglich war und die Drogen deshalb Personen hinter der Bar zugeordnet werden könnten.

Das Landgericht widerspricht: Nach seiner Auffassung bestand kein hinreichender Anfangsverdacht gegen die Mitarbeiterin. Wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte, konnten die gefundenen Betäubungsmittel der Frau nicht konkret zugeordnet werden. Ausschlaggebend waren laut Landgericht die örtlichen Gegebenheiten. Auch andere Personen hätten Zugang zu dem Raum haben und dort Gegenstände ablegen können.

Drogen in zwölf Wohnobjekten gefunden

Die beanstandete Durchsuchung war Teil einer größeren Polizeiaktion im Nachgang der Clubrazzia. Laut damaliger Mitteilung der Polizei richtete sich der Tatverdacht gegen 19 Personen im Alter zwischen 22 und 51 Jahren. Sie sollen bei der Razzia im City Club Ende Januar anwesend gewesen sein. Rund 200 Einsatzkräfte durchsuchten 19 Wohnobjekte, in zwölf davon stellten sie nach eigenen Angaben Drogen sicher.

Die Entscheidung des Landgerichts betrifft nach Angaben des Gerichtssprechers nur diese konkrete Durchsuchung. Nach Kenntnis des Sprechers lag dem Landgericht bis zum 10. September keine weitere vergleichbare Beschwerde vor.

City Club kritisiert Vorgehen der Ermittler

Der City Club sieht in der Gerichtsentscheidung eine Bestätigung seiner bisherigen Kritik an den Ermittlungen. In einer Mitteilung stellte der City Club erneut die Verhältnismäßigkeit der Razzia und der späteren Durchsuchungen infrage. Eine sorgfältigere Prüfung der Annahmen im Ermittlungsverfahren hätte die Durchsuchungen nach Ansicht des Clubs möglicherweise verhindern können. Der Club erklärte zudem, dass bei den Durchsuchungen von Mitarbeitenden nach seinem Kenntnisstand keine Betäubungsmittel gefunden worden seien.

Die Polizei kündigte eine Auswertung des Einsatzes an. "Wie bei jedem polizeilichen Einsatz in dieser Größenordnung wird auch dieser im Anschluss nachbereitet", teilte das Polizeipräsidium mit. Weitere Angaben machte die Behörde unter Verweis auf das laufende Ermittlungsverfahren nicht.

Kritik an Clubrazzia

Die Razzia im "City Club" hatte seit Februar für großes öffentliches Echo und breite Kritik gesorgt. Nach Angaben der Polizei wurden im Lokal insgesamt rund 170 Gramm illegale Betäubungsmittel sichergestellt, etwa 50 davon in weggeworfenen Päckchen.

Zahlreiche Besucherinnen und Besucher kritisierten im Nachgang die Maßnahmen. Frauen berichteten, sie hätten ihre Genitalien entblößen müssen. Im Zusammenhang mit der Razzia erklärte ein Gericht später die Durchsuchung der benachbarten Theaterräume für rechtswidrig.

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