Eine Filmkamera des Bayerischen Rundfunks im Plenarsaal des Bayerischen Landtags.
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Debatte um Rundfunkreform: BR-Gesetz im Landtag

Debatte um Rundfunkreform: BR-Gesetz im Landtag

Die bayerische Staatsregierung hat den Gesetzentwurf zur Rundfunkreform nach scharfer Kritik deutlich korrigiert. Am Donnerstag brachte die Regierung das Gesetz in den Landtag ein. Ein Überblick über die Parlamentsdebatte.

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Formal geht es bei der Änderung des Rundfunkgesetzes zunächst darum, den von den Bundesländern verabschiedeten Medien-Reformstaatsvertrag auf Landesebene umzusetzen. Um vor allem die wirtschaftlichen Vorgaben zu erfüllen, soll etwa das Hörfunkangebot des Bayerischen Rundfunks von ursprünglich zehn auf sechs Programme reduziert werden.

Scharfe Kritik an früherem Entwurf

Zusätzlich plant die Staatsregierung mit dem neuen Gesetz aber auch Anpassungen, die über den Reformstaatsvertrag hinausgehen. Ein erster Entwurf aus dem Frühjahr sah etwa für das BR-Fernsehen eine verbindliche Quote von 60 Prozent für reine Informationsinhalte vor, außerdem für das gesamte Programm ein Verbot gesellschaftlicher und politischer "Gestaltungsziele".

Vor allem Journalistenverbände kritisierten das scharf: Das Gesetz greife zu stark in die Programmautonomie des BR ein.

Medienstaatsminister sieht "sehr großen Konsens"

Nun hat die Staatsregierung einen neuen Entwurf vorgelegt – mit deutlich abgeschwächten Regeln für die Programminhalte. Die 60-Prozent-Quote im Fernsehen bleibt zwar auch im neuen Entwurf, die Quote soll nun aber nicht mehr nur Information, sondern auch Bildungs- und Kulturinhalte umfassen. Das Verbot der "Gestaltungsziele" wurde gestrichen. Stattdessen schreibt der aktuelle Entwurf für das Gesamtprogramm des BR vor, es dürfe "nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dienen".

Florian Herrmann (CSU), Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Medien, spricht zu Beginn der Landtagsdebatte von einem "sehr großen Konsens" mit den Berufsverbänden. Regeln, die sicherstellten, dass der BR den "gesamten Diskurskorridor unserer Gesellschaft" abbildet, seien nur Ausdruck des öffentlich-rechtlichen Auftrags an sich.

Opposition befürchtet Gefährdung der Staatsferne

Grüne und SPD kritisieren hingegen auch den neuen Gesetzentwurf scharf. In der Plenumsdebatte warnen sie, die Regelungen zum Programminhalt gefährdeten das Gebot der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Nach Ansicht von Sanne Kurz, Kultur- und Mediensprecherin der Landtags-Grünen, ist der Entwurf ein "Misstrauensvotum" gegenüber dem BR.

Die "starre" 60-Prozent-Quote etwa sei ein "unzulässiger Eingriff in die Programmautonomie". Außerdem bezeichnet Kurz die von der Staatsregierung vorgesehene gesetzliche Verankerung einer besonderen journalistischen Sorgfaltspflicht für "Beiträge mit dem Ziel der Faktenprüfung" als "absurd". Wer für Faktenchecks "Sonderregeln" aufstelle, unterstelle dem restlichen Programm, es "mit der Wahrheit nicht so genau" zu nehmen.

Martina Fehlner, medienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, befürchtet ebenfalls eine Schwächung der inhaltlichen Gestaltungsfreiheit. Wer das Programm des BR konsumiere, vertraue darauf, "dass dort niemand aus der Staatskanzlei mitredet". Dieses Vertrauen beruhe auf Staatsferne, die unbedingt gewahrt bleiben müsse: "Gerade jetzt, wo Desinformation, Deepfakes und Stimmungsmache sich im Netz schneller verbreiten als jede Richtigstellung, ist diese Unabhängigkeit wertvoller denn je."

AfD: Regulierung nicht weit genug

AfD-Rechtsaußen Benjamin Nolte hingegen meint: Die Änderungsvorschläge zum Rundfunkgesetz gehen nicht weit genug. Nolte, als AfD-Entsandter Mitglied des Rundfunkrats, nennt den BR in seinem Redebeitrag wahlweise "Staatsfunk" oder "Linksfunk" und behauptet, die Meinungsvielfalt im Programm beschränke sich auf "links, ganz links, linksradikal und linksextrem". Um das zu ändern, reiche ein neues Gesetz nicht aus, so Nolte: "Um zu gewährleisten, dass das Programm nicht mehr einseitig linksextrem ausgerichtet ist, müsste der BR einen Großteil seiner Belegschaft austauschen."

Der Entwurf muss nun im Landtag weiter beraten und beschlossen werden. In Kraft treten soll das Gesetz zum 1. Januar 2027.

Im Video: Über die Debatte im Landtag

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