(Archivbild): Bayern, Landshut: Der Angeklagte steht im Verhandlungssaal des Landgerichts. Mit mehreren Messerstichen soll der Mann seine Noch-Ehefrau vor gut einem halben Jahr auf offener Straße getötet haben. Foto: Armin Weigel/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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(Archivbild): Lebenslange Haft: Das Landgericht Landshut verurteilte den 45-Jährigen wegen des tödlichen Messerangriffs auf seine Frau.
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"Die Hölle erlebt" - lebenslang für Mord an Dreifach-Mutter

"Die Hölle erlebt" - lebenslang für Mord an Dreifach-Mutter

Lebenslange Haft wegen Mordes: Ein 45-Jähriger hat seine von ihm getrennt lebende Ehefrau im Dezember 2025 in Wallersdorf erstochen. Das Landgericht Landshut sieht Mord als erwiesen. Die drei gemeinsamen Kinder wurden Zeugen der tödlichen Tat.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Weil er die Scheidung nicht hinnehmen wollte, hat ein 45-jähriger Mann im Dezember 2025 seine Ehefrau im niederbayerischen Wallersdorf erstochen. Am Donnerstag wurde er vom Landgericht Landshut wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Laut Gericht bekamen die drei gemeinsamen Söhne im Alter zwischen fünf und 13 Jahren die Tat mit und sahen sie teilweise sogar.

Das bedauerte der Verurteilte zu Prozessbeginn. Er gestand die Tat, schrieb die Schuld jedoch seiner getöteten Ehefrau zu: Sie habe ihn allein gelassen mit den Kindern und finanziellen Problemen. Rund zwei Monate vor der Tat hatte die Frau noch ein Kontaktverbot gegen ihren aggressiven Mann erwirkt.

Regelmäßig Streit und Gewalt

Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes beantragt, die Verteidigung hingegen ein Urteil wegen Totschlags gefordert. Ihr zufolge ging es nicht um Eifersucht, sondern war eine Verzweiflungstat. Der Angeklagte weinte bei seinem Schlusswort: Er könne das alles nicht fassen, es tue ihm leid. Während der Verhandlung hatte er hingegen kaum eine Reaktion. gezeigt.

Der Verurteilte und die Getötete waren 15 Jahre lang verheiratet: Eine Ehe geprägt von Dominanz und Besitzdenken, wie bei der Verhandlung am Landgericht Landshut klar wurde. "Die Frau hatte zu tun, was er sagte", berichtete eine Freundin des Opfers vor Gericht. Streit und körperliche Gewalt habe es regelmäßig gegeben. Auch mehrere "WhatsApp"-Chatverläufe, die während der Verhandlung gezeigt wurden, bestätigen das. Insgesamt seien über 1.000 Seiten Chats vorhanden, sagte der Richter.

Eine Trennung - und die Folgen

Ein halbes Jahr vor der Tat hatte die 39-Jährige dem Gericht zufolge zum ersten Mal von Trennung gesprochen. Der Angeklagte habe daraufhin mehrfach gedroht, "sie zu erschlagen, wenn sie fremd gehe". Einige Monate später lernte die 39-Jährige einen neuen Mann kennen. Die Situation eskalierte rund zwei Monate vor der Bluttat: Der Verurteilte wurde handgreiflich. Das Ergebnis: ein polizeilicher Platzverweis und ein Kontaktverbot zur Geschädigten.

Der 45-jährige Verurteilte, gebürtig aus Kasachstan, wollte die Trennung und die Gefühle seiner Frau für einen anderen Mann nicht akzeptieren. Kurz vor Weihnachten 2025 lauerte er seiner Frau in Wallersdorf auf und schlug mehrfach auf sie ein.

Der gemeinsame Sohn wollte seiner Mutter helfen: Er ging mit einem Küchenmesser auf seinen Vater los. Dieser soll daraufhin jedoch seinen 13-jährigen Sohn geschlagen und ihm das Messer entrissen haben. Damit soll er seiner Ehefrau hinterhergelaufen sein und mehrfach auf sie eingestochen haben - an Kopf, Hals und Oberkörper – bis sie starb. Der Richter sprach in der Urteilsbegründung von "fast einer Hinrichtung". Zum Zeitpunkt der Tat hatte der Angeklagte rund 1,2 Promille Alkohol im Blut, hieß es während der Verhandlung.

Staatsanwältin: Sohn wird sich sein Leben lang Vorwürfe machen

Was die Tat für die Söhne bedeuten würde, sei dem Angeklagten gleichgültig gewesen, so die Staatsanwältin. Besonders belastend sei die Situation für den Sohn, der versuchte, seine Mutter zu schützen - und das Messer in das Geschehen einbrachte. Der Sohn werde sich sein Leben lang Vorwürfe machen. Der Vater habe auch das Leben seiner Kinder zerstört.

Wie viel die drei Kinder genau sahen, blieb offen. "Sie haben die Hölle erlebt. Sie waren unmittelbar bei der Tat eingebunden und beteiligt", so der Richter bei der Urteilsverkündung. Er sprach von einer "katastrophalen Tat", die an Tragödie kaum zu überbieten sei. Aus menschlichen Gründen habe man auf eine Vernehmung der Kinder verzichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit Informationen von dpa.

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