Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat sich von seiner früheren Forderung längst verabschiedet, die bayerische ÖDP möchte sie nun per Volksbegehren und -entscheid durchsetzen: eine Amtszeitbegrenzung für Bayerns Ministerpräsidenten. Von Donnerstag an will die Partei im Freistaat Unterschriften für eine Änderung der bayerischen Verfassung sammeln.
"Demokratie ist, wenn Macht auf Zeit vergeben wird", sagte ÖDP-Landeschefin Agnes Becker dem BR. "Wir meinen, zehn Jahre, also zwei Perioden im Ministerpräsidenten-Amt sind viel Zeit. Und zweimal langt dann aber auch."
"Würde des Amtes wahren"
Ziel des Volksbegehrens ist laut ÖDP, "Selbstdarstellung an der Spitze des Staates einzudämmen, die Würde des Amtes zu wahren, die parlamentarische Kontrolle zu stärken und den Freistaat Bayern mit frischem Wind politisch voranzubringen". Offiziell vorstellen will die Partei ihren Vorstoß am Donnerstag in München.
Für Söder, der seit 2018 Ministerpräsident ist, würde eine solche Verfassungsänderung bedeuten, dass er 2028 nicht mehr gewählt werden könnte.
Söder wollte selbst Begrenzung
Anfang 2018, kurz vor seinem Amtsantritt als Ministerpräsident, war es Söder selbst, der eine Begrenzung auf zehn Jahre verlangt hatte: als "Signal, dass es mehr ums Land als um die Person geht". In seiner ersten Regierungserklärung als Ministerpräsident betonte er dann, Bayern werde als erstes Bundesland eine "historische Verfassungsänderung" auf den Weg bringen und ein Zeichen für ganz Deutschland setzen. "Wir zeigen damit, dass Macht Begrenzung braucht und der Wechsel natürlicher Bestandteil der Demokratie ist."
Der Vorstoß verfehlte allerdings im Landtag die nötige Zweidrittelmehrheit – die Opposition stimmte dagegen. Anfang 2023 nahm Söder von seiner eigenen Idee Abstand, um 2028 erneut antreten zu können: "Es gilt nicht 'zehn', sondern 'zehn plus' als Grundregel für die Zukunft."
SPD und Grüne sehen Vorstoß skeptisch
SPD-Landeschefin Ronja Endres teilt auf BR-Anfrage mit, die Diskussion um die Amtszeitbegrenzung falle Söder nun auf die Füße, "der es ja mit der CSU selbst in der Hand hat ob er erneut zur Verfügung steht". Sie persönlich glaube, dass ein frischer Wind in der Staatskanzlei "nicht schaden" würde. Dennoch hält Endres von der ÖDP-Forderung wenig: "In der Demokratie sollten alle antreten und gewählt werden dürfen, die dazu ein Recht haben. Das Volk kann per Wahl entscheiden wie lang die Amtszeit eines Ministerpräsidenten ist."
Die Grünen-Landesvorsitzenden Eva Lettenbauer und Gisela Sengl teilten mit: "Wahlen sind für die Bürgerinnen und Bürger. Sie sollen die freie Entscheidung haben, wen sie wählen und für wie lange." Und Demokratie bedeute auch die Freiheit, dieselbe Person mehrmals zu wählen oder Menschen abzuwählen. "Wir werden uns am Volksbegehren deshalb nicht beteiligen."
Hohe Hürden
Die Hürden, die vor der ÖDP liegen, sind hoch. Zunächst müsste sie Unterschriften von mindestens 25.000 Stimmberechtigten sammeln, um eine Zulassung des Volksbegehrens beantragen zu können. Anschließend prüft das Innenministerium, ob der Antrag die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Hat es daran Zweifel, entscheidet der Bayerische Verfassungsgerichtshof.
Falls Ministerium oder Verfassungsgerichtshof grünes Licht gibt, kommt es zum Volksbegehren: Innerhalb von zwei Wochen müssen mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten in Bayern in ihren Rathäusern die Forderung unterstützen – rund 920.000. Anschließend wäre der Landtag am Zug und müsste über den Gesetzentwurf abstimmen. Da in diesem Fall eine Verfassungsänderung angestrebt wird, wäre unabhängig vom Votum des Parlaments ein Volksentscheid nötig: Die Bürger hätten das letzte Wort. Für eine Verfassungsänderung bräuchte es mehr Ja- als Nein-Stimmen. Zudem müssten mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten "Ja" ankreuzen.
Innenminister: Verfassungsrechtliche Bedenken
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sprach in einer ersten Reaktion von "erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken". Es gebe "aus guten Gründen" in keinem Bundesland eine Amtszeitbegrenzung für Regierungschefs und auch nicht beim Bundeskanzler, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Verfassungsrechtlich fragwürdig sei es insbesondere, wenn ein Volksbegehren darauf abziele, Einfluss auf den jetzigen Amtsinhaber zu nehmen. "Wir werden das sehr sorgfältig prüfen und gegebenenfalls auch den Verfassungsgerichtshof prüfen lassen."
ÖDP: Unterschriftenlisten gedruckt
Die ÖDP, die schon einige Erfahrung mit Volksbegehren hat, lässt sich von diesen Hürden nicht abschrecken. "Die Unterschriftenlisten sind gedruckt", teilte die Partei mit. "Sie werden am 16.7. an 5.000 Adressaten verschickt." Im Juli und während der Sommerferien werde überall im Land gesammelt. Spätestens im Oktober sollen die Unterschriften im Innenministerium eingereicht werden.
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