Ein Bild, das die Staatsbrücke über die Salzach in Salzburg Österreich zeigt.
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Das Gebiet rund um die Staatsbrücke und die Ufer der Salzach ist mit dem Durchfahrtsverbot für touristische Pkw tabu.
Bildrechte: picture alliance / imageBROKER | Susanne Aigner
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Das Gebiet rund um die Staatsbrücke und die Ufer der Salzach ist mit dem Durchfahrtsverbot für touristische Pkw tabu.

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Durchfahrtsverbot in Salzburg: Das müssen Besucher wissen

Durchfahrtsverbot in Salzburg: Das müssen Besucher wissen

1.000 Autos weniger am Tag will Salzburg mit der Vorgabe erreichen. Das Durchfahrtsverbot nach italienischem Vorbild soll primär Tagestouristen treffen. Anwohner, Hotelgäste und Lieferverkehr sind ausgenommen – und auch einige bayerische Kennzeichen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Das Pkw-Verbot wurde am 20. Mai vom Salzburger Gemeinderat beschlossen und gilt ab dem 1. Juli bis Ende August. Es soll dem Verkehrschaos in den Sommermonaten entgegenwirken, mit dem die Stadt in der Vergangenheit zu kämpfen hatte. In den Geltungszeitraum des Durchfahrtsverbots fallen auch die Salzburger Festspiele, die jedes Jahr über 250.000 Gäste anziehen.

Grundsätzlich soll die Maßnahme die Innenstadt entlasten und Staus verhindern. Bürgermeister Bernhard Auinger (SPÖ) sagt: "Es geht um 1.000 Pkw-Fahrten weniger pro Tag durch die Stadt." Vorbild sind italienische Städte wie Rom, Florenz oder Pisa, in denen es mit der "zona a traffico limitato" bereits ähnliche Regelungen gibt.

Welche Gebiete sind betroffen?

Das Gebiet umfasst die Salzburger Altstadt. Dort soll es eine Zone mit Verkehrsbeschränkung geben, zu der die "Kais" genannten Ufer der Salzach, die Staatsbrücke und das Neutor gehören. Einen genauen Plan stellt die Stadt hier bereit (externer Link). Es gibt vier Zufahrten: Müllner Hügel, Neutor, Imbergstraße und Schwarzstraße/Höhe Makartplatz. Diese Orte markieren das Gebiet, in dem das Fahrverbot für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen gilt.

Für wen gilt das Durchfahrtsverbot?

Laut Bürgermeister Auinger ziele die Regelung auf Tagestouristen ab, die von weiter außen mit dem Auto kommen. Wichtig sei ihm: "Bewohnerinnen und Bewohner des Salzburger Zentralraums und der Wirtschaftsverkehr sind davon nicht betroffen!" Dazu zählen auch mehrere bayerische Kennzeichen.

Folgende Ausnahmen gelten:

  • Pkw mit Kennzeichen S (Salzburg Stadt), SL (Salzburg Umgebung), HA (Hallein), BGL (Berchtesgadener Land), (BGD Berchtesgaden), REI (Bad Reichenhall), LF (Laufen)
  • Anwohnerinnen und Anwohner
  • Beschäftigte mit Arbeitsstätte in der Zone
  • Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen
  • Taxis und Mietwagen
  • Menschen mit Behinderung
  • Hotelgäste und Gäste von Ferienwohnungen mit Buchungsbestätigung in der Zone

Die Einhaltung der verkehrsbeschränkten Zone erfolgt durch die Polizei. Für die Zukunft ist auch eine Kontrolle per Videoüberwachung geplant.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Wie hoch die Strafen bei Verstößen gegen das Durchfahrtsverbot ausfallen, ist derzeit noch nicht bekannt. Ein Sprecher der Stadt Salzburg schreibt gegenüber BR24, die Verordnung sei aktuell im Anhörungsverfahren und die konkrete Vollzugspraxis werde noch abgestimmt. Grundsätzlich handele es sich jedoch um eine straßenpolizeiliche Verordnung nach der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO).

Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keinen festen Bußgeldkatalog. Festgelegt sind lediglich Höchststrafen, über die genaue Höhe entscheidet im Einzelfall die zuständige Behörde.

Wo kann ich mein Auto stattdessen parken?

Für Tagesbesucherinnen und Tagesbesucher gibt es vier Park&Ride-Plätze rund um die Stadt. Dort kostet der Tagestarif pro Auto 7,50 Euro. Darin beinhaltet sind die Parkgebühren und eine Tageskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel in der Zone S (bis 24 Uhr) für bis zu fünf gemeinsam fahrende Personen. Die Park-&-Ride-Plätze sind:

  • Messe (3.000 Parkplätze)
  • Salzburg Süd (330 Parkplätze)
  • Airport (400 Parkplätze)
  • Designer-Outlet-Center (600 Parkplätze)

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