(Symbolbild) Medizinisches Personal untersucht mit einer Mammografie die Brust einer Frau auf Brustkrebs.
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(Symbolbild) Nach der Krebserkrankung: Bayern ist Teil einer Initiative, die ein "Recht auf Vergessenwerden" fordert.
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(Symbolbild) Nach der Krebserkrankung: Bayern ist Teil einer Initiative, die ein "Recht auf Vergessenwerden" fordert.

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Ehemalige Krebspatienten: Bayern für "Recht auf Vergessenwerden"

Ehemalige Krebspatienten: Bayern für "Recht auf Vergessenwerden"

Geheilt, aber benachteiligt. Das ist für ehemalige Krebspatienten der Standard. Denn nach wie vor können sie von Versicherungen oder Adoptionen ausgeschlossen werden. Bayern ist nun Teil einer Initiative, die ein "Recht auf Vergessenwerden" fordert.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Die Landtagsabgeordnete Kerstin Schreyer (CSU) war am Dienstag nach längerer Zeit wieder im bayerischen Kabinett. Die ehemalige bayerische Bauministerin hatte dem Ministerrat von Markus Söder ein besonderes Anliegen anzutragen. Sie hat eine Brustkrebserkrankung überstanden und spricht auch offen darüber. Was ihr aber erst nach ihrer Diagnose klar geworden ist, hat sie dem Kabinett geschildert: "Menschen, die gerade in jungen Jahren Krebs kriegen, können ein Leben lang benachteiligt werden." Der Ministerrat hat daher beschlossen: Das muss sich ändern. Kerstin Schreyer erzählt, viele Ministerinnen und Minister hätten sich danach bei ihr bedankt.

Bayern trägt Bundesratsinitiative für "Recht auf Vergessenwerden" mit

Am kommenden Freitag wird im Bundesrat ein sogenannter Entschließungsantrag eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, eine Regelung zum Vergessen von Krebserkrankungen zu finden. Eingebracht wurde der Antrag unter anderem von Mecklenburg-Vorpommern. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hatte ebenfalls Krebs und setzt sich für Änderungen der bestehenden Gesetze ein. Diesem Antrag schließt sich die Bayerische Staatsregierung – mit einigen kleinen Änderungswünschen – nun an.

Versicherung, Baukredit oder Adoption – für ehemalige Krebspatienten schwierig

Gesundheitsprüfungen gehören bei manchen Verträgen zum Standardprogramm. Die Versicherer wollen wissen: Ist diese Person gesund? Die Bank will sich absichern, dass der Kunde das Darlehen auch bedienen kann. Aber auch eine junge Frau, die Gebärmutterkrebs hatte und selbst keine Kinder mehr bekommen kann, wird mitunter von einer Adoption ausgeschlossen.

Um solche Szenarien zu verhindern, kann nur der Bund die entsprechenden Gesetze anpassen. Konkret soll nach dem Ablauf einer bestimmten Frist sichergestellt werden, dass die Betroffenen ihre überwundene Krebserkrankung nicht mehr offenlegen müssen. Bei den Fristen solle man sich an international anerkannten medizinischen Kriterien orientieren.

Bayern schärft Beamtenrecht nach

Der Freistaat will aber auch selbst ein Zeichen setzen und das bayerische Beamtenrecht nachbessern. Grundsätzlich gilt für den Staatsdienst eine vorherige Untersuchung beim Amtsarzt. Ist der Beamtenanwärter krank, kann das seine Verbeamtung verhindern. Nun soll der Landtag das bayerische Beamtenrecht dahingehend klarstellen, dass eine ausgeheilte Krebserkrankung kein Hinderungsgrund für eine Beamtenlaufbahn sein darf.

Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) geht davon aus, dass das voraussichtlich dieses Jahr noch passieren wird. Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) will künftigen Beamten Mut machen: Niemand solle abgeschreckt werden, sich zu bewerben, weil er mal eine Krebserkrankung hatte.

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