Mehrere Personen im Gang vor der Sozialberatung in einem Ankerzentrum.
Bildrechte: BR/Raphael Kast
Audiobeitrag

ANKERZENTRUM (Symbolbild)

Audiobeitrag
>

Pläne für Ankerzentrum auf dem Erdinger Fliegerhorst

Pläne für Ankerzentrum auf dem Erdinger Fliegerhorst

Die Regierung von Oberbayern plant in Erding eine Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber. Die "Ankerzentrum-Dependance" soll auf dem Bundeswehrgelände des Fliegerhorsts entstehen. Problem: Die leerstehenden Gebäude dort gehören dem Bund.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Neben München soll auch Erding ein Ankerzentrum bekommen. Auf dem Fliegerhorst soll die sogenannte "Ankerzentrum-Dependance" installiert werden. Dafür müssen allerdings noch einige Hürden überwunden werden. Die benötigten Gebäude stehen zwar leer – zum Beispiel der alte Sanitätsbereich und ehemalige Mannschaftsunterkünfte der Bundeswehr. Sie gehören aber dem Bund, der sie nun erst einmal für die Asylnutzung zur Verfügung stellen muss.

Ehemaliges Asylbewerber-Durchgangslager auf dem Areal

Derzeit wird verhandelt, wie ein Sprecher der Regierung von Oberbayern auf BR-Anfrage mitteilte. Außerdem wären auch noch verschiedene Bauarbeiten an den Gebäuden erforderlich, ehe man dort Geflüchtete unterbringen könnte. Wie lange das alles dauert, konnte der Sprecher noch nicht sagen. Die Kapazität in der Ankerzentrum-Dependance soll bei maximal 500 Plätzen liegen.

Auf einem anderen Teil des Fliegerhorsts befand sich in der Vergangenheit bereits ein sogenannter Warteraum Asyl – eine Art Durchgangslager für Geflüchtete. Nach der Stilllegung wurde dort vorübergehend ein Hilfskrankenhaus für Corona-Patienten eingerichtet, das dann aber doch nicht gebraucht wurde.

Anker-Zentren – für Bundesregierung ein Auslaufmodell

Die "Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückkehrzentren" sollen alle Funktionen rund um den Asylantrag bündeln – von der Ankunft über die Beantragung des Asyls und die Entscheidung darüber bis zur Verteilung der Menschen, inklusive erster integrationsvorbereitender Maßnahmen oder der Rückkehr. Die Bewohner erhalten Essen oder Kleider als Sachleistung.

Dabei gibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als vorgesehene Aufenthaltszeit einer Familie mit Minderjährigen bis zu sechs Monate an, in anderen Fällen jedoch Aufenthaltszeiten von bis zu 18 und 24 Monaten. Im Koalitionsvertrag für die 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP entschieden, das Anker-Konzept nicht weiterzuverfolgen.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!