(Archivbild) Angelika Niebler an einem Rednerpult.
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(Archivbild) Angelika Niebler sieht sich dem Vorwurf des Betrugs ausgesetzt.
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(Archivbild) Angelika Niebler sieht sich dem Vorwurf des Betrugs ausgesetzt.

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Ermittlungen gestoppt: Wie es im Fall Niebler weitergehen könnte

Ermittlungen gestoppt: Wie es im Fall Niebler weitergehen könnte

Die EU-Abgeordnete Angelika Niebler soll Fahrer mit EU-Geldern angestellt und für private Fahrten genutzt haben. Das EU-Parlament blockiert jedoch die Betrugsermittlungen. Die Europäische Staatsanwaltschaft behält sich weitere Schritte vor.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio am .

Angelika Niebler sitzt seit 1999 im EU-Parlament. Sie ist dort Co-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe der EVP-Fraktion und in Bayern stellvertretende Parteivorsitzende der CSU. Sie ist einflussreich und scheint gut vernetzt zu sein: Dem EU-Parlament hat sie 19 Nebentätigkeiten gemeldet.

Niebler pendelt seit Jahren zwischen ihrem Wohnsitz im Münchner Umland und den Sitzen des EU-Parlaments in Brüssel und Straßburg. Um von einem Termin zum nächsten zu kommen, hat Niebler über ihr Abgeordnetenbüro mehrere Fahrer angestellt. Das ist ungewöhnlich: Nicht jeder EU-Abgeordnete hat einen persönlichen Fahrer. In Brüssel und Straßburg können die Parlamentarier ohnehin die Fahrbereitschaft des EU-Parlaments nutzen. Eine Flotte von 170 Fahrzeugen bringt die Mandatsträger zu politischen Terminen im Umkreis des Parlaments, sogar ein Shuttle zwischen Straßburg und Brüssel ist inbegriffen.

Einen Fahrer als persönlichen Mitarbeiter im eigenen Wahlkreis aus EU-Mitteln zu bezahlen – das ist unter bestimmten Voraussetzungen legal, wenn die Fahrten im direkten Zusammenhang mit dem Mandat des Europabgeordneten stehen. Im November 2025 sind jedoch Vorwürfe bekannt geworden, wonach die Politikerin auf EU-Kosten über Jahre Fahrer als "lokale Assistenten" angestellt haben könnte, die sie auch zu privaten Terminen bzw. Zielen gefahren haben sollen.

Fahrten ohne Mandatsbezug als Dienstfahrt abgerechnet?

Unterlagen, die das belegen sollen, wurden der Europäischen Staatsanwaltschaft zugeleitet. Auch dem BR und dem ARD-Studio Brüssel liegen belastende Dokumente vor. Den Unterlagen zufolge hat Niebler zeitweise mindestens vier Fahrer beschäftigt.

Angelika Niebler lässt sich über ihren Anwalt zu einigen Fragen ein, gibt die Antworten aber ausdrücklich nicht zum Zitat frei. Danach habe es regelmäßig Fahrten gegeben, deren Ziele zwar nicht direkt mit Nieblers Tätigkeit im EU-Parlament zusammenhingen. Allerdings seien diese Fahrten zum Arbeiten genutzt worden. Zudem nutze Angelika Niebler für diese nicht direkt mandatsbezogenen Fahrten die Dienste von Fahrern, die sie auf eigene Kosten auf Minijob-Basis beschäftigt. Zum Friseur habe sie sich nicht fahren lassen.

Bis auf Weiteres gilt die Unschuldsvermutung.

Staatsanwaltschaft sah Anhaltspunkte für Ermittlungen

Die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) sieht genügend Anhaltspunkte für Ermittlungen. Um das zu prüfen, bat sie bereits im Juni vergangenen Jahres das EU-Parlament, die Immunität Angelika Nieblers aufzuheben. Doch die Befassung mit dem Thema im zuständigen Rechtsausschuss zog sich Monate hin. Erst vor zwei Wochen, also fast ein Jahr später, stimmten die Ausschussmitglieder ab – und lehnten die Aufhebung der Immunität ab. Die Mehrheit kam durch Abgeordnete der konservativen EVP, der sozialdemokratischen S&D-Fraktion sowie der Liberalen zustande.

Als Begründung für die Ablehnung heißt es im Bericht des Ausschusses, der verursachte Schaden durch Niebler sei nur gering. Außerdem sei die Hauptbelastungszeugin, eine frühere Mitarbeiterin Nieblers, befangen. Linke und Grüne entgegnen: Ermittlung ist nicht gleich Verurteilung. Und selbst wenn Niebler schuldig gesprochen würde, könne sie niemand zum Rücktritt zwingen.

Die Entscheidung des Rechtsausschusses ist nur eine Empfehlung: Am Dienstagmittag lehnte auch das EU-Parlament in seiner Plenarsitzung in Straßburg die Aufhebung Nieblers Immunität ab. Die geheime Abstimmung fiel knapp aus: 309 Abgeordnete stimmten für die Aufrechterhaltung von Nieblers Immunität, 283 dagegen.

Grüner EU-Abgeordneter: "Sollten Staatsanwaltschaft ihre Arbeit machen lassen"

Der EU-Abgeordnete Daniel Freund von Bündnis 90/Grüne kritisiert den Vorgang. Es mache ihm Sorgen, wenn die Europäische Staatsanwaltschaft in Zukunft nicht mehr ermitteln könne, weil das Parlament die Immunitäten der betroffenen Abgeordneten nicht aufhebt, so Freund. "Wir müssen nur die Immunität aufheben und alles andere macht die Staatsanwaltschaft."

Dass das Anliegen der Staatsanwaltschaft in Zweifel gezogen werde, "kann einfach nicht wahr sein", sagt Freund. "Wir sollten die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit machen lassen", so der Grünen-Politiker. Von wem die Vorwürfe gegen Niebler kämen, spiele keine Rolle, so der deutsche EU-Abgeordnete. Die Staatsanwaltschaft prüfe sowieso, ob die Beweislast ausreiche, um Ermittlungen aufzunehmen.

Im Video: BR-Reporter Reichert zum Fall Niebler

BR-Reporter Johannes Reichert im Gespräch zum Fall Niebler.
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BR-Reporter Johannes Reichert im Gespräch zum Fall Niebler.

"EU-Abgeordnete stehen nicht über dem Gesetz"

Der Fall Niebler gehe über das Schicksal der stellvertretenden CSU-Vorsitzenden hinaus, findet der Europarechtler Alberto Alemanno von der Pariser Business-School "École des hautes études commerciales de Paris" (HEC). Hier stehe viel auf dem Spiel, so der Professor. Das EU-Parlament drohe sich zu einem "institutionellen Schutzschild gegen unabhängige gerichtliche Ermittlungen zu verwandeln".

Der Italiener meint: Wenn Nieblers Immunität nicht aufgehoben würde, bedeute das einen Rückschritt in der Rechtsstaatlichkeit. Rechtlich stünden EU-Abgeordnete nicht über dem Gesetz, sagt Alemanno. "Doch politisch gesehen haben sie den Schlüssel zu ihrem eigenen strafrechtlichen Schutz in der Hand", unterstreicht Alemanno. Hier zeige sich eine "echte, tiefgreifende verfassungsrechtliche Lücke im System".

Auch NGOs schlagen Alarm. In einem gemeinsamen Aufruf fordern Organisationen wie Transparency International und Lobby Control die EU-Parlamentarier auf, Niebler nicht zu beschützen. Der Direktor von Transparency International EU, Nicholas Aiossa, fürchtet, dass einige Abgeordnete aus einem bestimmten Grund nicht wollten, dass Nieblers Immunität aufgehoben wird: "Was ihr vorgeworfen wird, ist leider nichts Ungewöhnliches im EU-Parlament", sagt Aiossa. Es gab bereits einige Fälle, in denen Abgeordneten nachgewiesen wurde, dass sie Zulagen missbraucht hatten. Das prominenteste Beispiel ist wohl das des Rassemblement National und Marine Le Pens, die Mitarbeiter auf EU-Kosten beschäftigten, die eigentlich für die Partei arbeiteten.

32.072 Euro pro EU-Abgeordnetem zur Anstellung von Mitarbeitern

Nach Angaben des EU-Parlaments stehen jedem Parlamentarier 32.072 Euro zur Verfügung, um Mitarbeiter anzustellen. Für "lokale Assistenten", die im Wahlkreis des Abgeordneten tätig sind, dürfen nicht mehr als 60 Prozent ausgegeben werden. Außerdem erlaubt Artikel 29 der Vorschrift des EU-Parlaments, kurz IMMS, dass die Tätigkeiten der Mitarbeiter direkt mit der Ausübung des parlamentarischen Mandats verbunden sein müssen.

Europäische Staatsanwaltschaft: "Ablehnung stellt ein Verfahrenshindernis dar"

Am Dienstagnachmittag schreibt die Europäische Staatsanwaltschaft auf BR-Anfrage: "Die Ablehnung der Immunitätsaufhebung stellt nun ein Verfahrenshindernis dar: Das Ermittlungsverfahren kann daher nicht über diese Vorermittlung hinausgelangen. In der Praxis ist der Delegierte Europäische Staatsanwalt daran gehindert, in diesem Fall jegliche Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen." Und weiter: "Die EUStA behält sich vor, die Entscheidung vor den zuständigen Gerichten anzufechten."

Der Fall könnte nun also vor dem Europäischen Gerichtshof landen.

Anmerkung der Redaktion: Frau Niebler hatte bereits in der Antwort auf die Fragen des BR durch Ihren Anwalt mitteilen lassen, dass für die nicht direkt mandatsbezogenen Fahrten Dienste von Fahrern genutzt würden, die sie auf eigene Kosten auf Mini-Job-Basis beschäftige. Der Artikel wurde entsprechend ergänzt.

Im Video: CSU-Abgeordnete Niebler behält Immunität

In Straßburg ging es heute um die Frage, ob das Parlament die Immunität von Angelika Niebler aufhebt. Das hatte die Europäische Staatsanwaltschaft beantragt, die Veruntreuungs-Vorwürfen nachgeht.
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In Straßburg ging es heute um die Frage, ob das Parlament die Immunität von Angelika Niebler aufhebt.

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