Das bayerische Familiengeld verstößt einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge gegen EU-Recht. Die mittlerweile auslaufenden Regeln für die Sozialleistung für Familien mit kleinen Kindern seien diskriminierend, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Sie gaben damit einer Klage der Europäischen Kommission statt.
Das Familiengeld wurde im vergangenen Jahr gestrichen. Derzeit erhalten nur noch Eltern mit Kindern, die vor 2025 geboren wurden, die finanzielle Unterstützung des Freistaats Bayern. Stattdessen investiert der Freistaat das Geld nun direkt in den Ausbau von Betreuungsangeboten.
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Diskriminierung von EU-Ausländern
Hintergrund der Klage war, dass Erwerbstätige weniger Geld bekommen, wenn ihre Kinder in bestimmten EU-Mitgliedstaaten mit geringeren Lebenshaltungskosten wohnen. Der EuGH sah darin, genauso wie die Kommission, eine Diskriminierung von mobilen Beschäftigten.
Wanderarbeitnehmer müssten denselben Zugang zu sozialpolitischen Leistungen haben wie inländische Arbeitnehmer, da auch sie durch Steuern und Sozialabgaben zur Finanzierung dieser Maßnahmen beitragen, hieß es aus Luxemburg. Der EuGH hatte bereits im Juni 2022 entschieden, dass eine ähnliche Regelung in Österreich gegen EU-Recht verstoße.
Urteil wohl ohne weitere Konsequenzen
Das Familiengeld in Bayern wurde 2018 eingeführt und unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und der Art der Betreuung gewährt. Eltern von Kindern im zweiten und dritten Lebensjahr erhielten 250 Euro pro Monat und Kind. Ab dem dritten Kind werden sogar 300 Euro ausgezahlt. Die Opposition hatte es damals als Wahlgeschenk des CSU-Ministerpräsidenten Markus Söder kritisiert. Bayern zahlte über die Jahre hinweg mehrere Milliarden im Rahmen der Leistung aus.
Deutschland ist nun verpflichtet, für EU-rechtskonforme Regeln zu sorgen. Da das Familiengeld aber ohnehin ausläuft, dürften die praktischen Auswirkungen gering sein.
Mit Informationen von dpa
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