Abgelegte Paketsendungen vor einer Haustüre (Symbolbild)
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Sie erhalten Pakete, die sie gar nicht bestellt haben? Es könnte sich um einen Fall von Warenkreditcomputerbetrug handeln (Symbolbild)
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Unerwünschte Pakete erhalten - Polizei ermittelt wegen Betrugs

Unerwünschte Pakete erhalten - Polizei ermittelt wegen Betrugs

Ein Mann aus dem Rottal erhält plötzlich haufenweise Pakete von Amazon. Dabei hat er dort nichts bestellt. Die Polizei vermutet einen Fall von "Brushing". So nennt man Fake-Bestellungen von Online-Händlern, die damit ihre Verkaufszahlen aufhübschen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Mit einer ganz speziellen Form von Online-Betrug ist ein Mann aus Mitterskirchen im Landkreis Rottal-Inn konfrontiert worden. Der 46-Jährige hat innerhalb eines Monats mehrere Amazon-Pakete erhalten, die er nie bestellt hatte.

Online-Händler besorgen sich Adressenlisten im Internet

Die Polizei geht davon aus, dass es sich hier um die sogenannte "Brushing"- Masche handelt und ermittelt u.a. wegen Warenkreditcomputerbetrug. Bei dieser Masche verschicken z.B. betrügerische Amazon-Händler meist billige Produkte an echte Namen und Adressen, die sie sich allerdings auf illegalem Weg verschafft haben. Die Adressen könnten laut Polizei durch Datenleaks gestohlen und dann illegal als Adresslisten verkauft worden sein.

Kommentare mit fünf Sternen zu eigenen Produkten

Mit den vorgetäuschten Bestellungen kann der Betrüger unter den Namen der nichts ahnenden Paket- Empfänger begeisterte Bewertungen für seine eigenen Produkte posten. Dadurch verbessert er seine Bewertungen und seine Sichtbarkeit auf den Online-Plattformen. Das kann ihm zu deutlich mehr Verkäufen verhelfen. Eine klare Irreführung von Kunden. Auch Amazon selbst warnt auf seiner Seite vor solchen schwarzen Schafen unter den Verkaufspartnern und bittet Betroffene, dies zu melden.

Manchmal kommt noch eine Rechnung nach

Im ungünstigsten Fall erhalten die Paket-Empfänger laut Polizei zu einem späteren Zeitpunkt auch noch Mahnungen eines Inkassounternehmens mit einer Zahlungsaufforderung bezüglich der erhaltenen Ware. Ein Sprecher der Polizei Eggenfelden sagte dem BR auf Anfrage, Betroffene sollten auf jeden Fall Anzeige erstatten und gegen Zahlungsaufforderungen Einspruch einlegen.

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