Seit der Passauer Bischof Stefan Oster Hauzenbergs Pfarrer wegen Vorwürfen schweren Fehlverhaltens in der Jugendarbeit das Zelebrieren von Gottesdiensten und öffentliche Auftritte verboten hatte, ebbt die Solidarität mit dem Seelsorger nicht ab. Nun zeichnet sich tatsächlich Entspannung ab: Bischof Oster hat sich bereits zweimal mit Vertretern aus Pfarrgemeinderäten und Kirchenverwaltungen im Pfarrverband Hauzenberg getroffen. Das geht aus einer gemeinsamen Pressemitteilung hervor. Weitere Gespräche sollen folgen. "Wir suchen und gehen miteinander Schritte nach vorne", heißt es in dem Schreiben.
Kirchenvertreter schlagen unabhängige juristische Prüfung vor
Die Kirchenvertreter aus Hauzenberg haben demnach vorgeschlagen, alle Vorwürfe gegen den Pfarrer durch eine unabhängige Person mit juristischer Kompetenz prüfen zu lassen. Das Bistum sagte zu, den Vorschlag zu prüfen - auch wenn es bereits unabhängige Prüfungsinstanzen gebe, wie etwa die Staatsanwaltschaft, deren Ermittlungen andauern.
Bischof Oster sah schnelles Handeln geboten
Die Kirchenvertreter aus Hauzenberg, darunter auch Ministrantinnen, kritisierten außerdem, dass sie der Bischof bei seiner Entscheidung, den Pfarrer zu suspendieren, nicht mitgenommen habe. Oster erklärte, er habe sich ab einem bestimmten Zeitpunkt genötigt gesehen, schnell zu handeln.
Nach Vorwürfen schwerwiegenden Fehlverhaltens in der Jugendarbeit war der Geistliche in Hauzenberg Mitte März aus dem Dienst genommen worden. Im Kern geht es um Alkoholmissbrauch. Der Pfarrer soll Minderjährigen Alkohol besorgt und mit ihnen exzessiv gefeiert haben. Es geht um angebliche Trink-Gelage - unter anderem auf Hüttenausflügen.
Er soll Minderjährigen Wodka angeboten und mit Jugendlichen gemeinsam in seinem Whirlpool gebadet haben.
Der Bischof setzte den Pfarrer auf Empfehlung zweier Präventions-Gremien ab. Seitdem bekunden Tausende Hauzenberger ihre Solidarität mit dem Pfarrer.
Pfarrer weist alle Vorwürfe zurück
Der Pfarrer selbst lässt über seinen Anwalt mitteilen, dass an den Vorwürfen nichts dran sei; er spricht von „schwerer Verleumdung“. Er habe weder mit Jugendlichen in einem Whirlpool gebadet noch ihnen Alkohol angeboten oder besorgt. Trinkgelage hätte es nicht gegeben. Ihm seien keine Umstände bekannt, die sich als Alkoholmissbrauch bezeichnen lassen. Er habe sich zu jedem Zeitpunkt an die Vorgaben des Jugendschutzes gehalten.
Hinweis: Der Artikel wurde nach einer Stellungnahme des Priesters um detailliertere Informationen ergänzt.
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