Eine asphaltierte Straße in Eichenau mit vereinzelten Straßenlaternen und Kies und Gras am Straßenrand, in Unebenheiten sammelt sich das Wasser.
Eine asphaltierte Straße in Eichenau mit vereinzelten Straßenlaternen und Kies und Gras am Straßenrand, in Unebenheiten sammelt sich das Wasser.
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Über eine halbe Million Euro soll die Erschließung einer Straße in Eichenau die Eigentümer angrenzender Grundstücke voraussichtlich kosten.
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Über eine halbe Million Euro soll die Erschließung einer Straße in Eichenau die Eigentümer angrenzender Grundstücke voraussichtlich kosten.

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Tickende Zeitbombe: Riesige Summen für die Straße vorm Haus

Tickende Zeitbombe: Riesige Summen für die Straße vorm Haus

Die Straßenausbaubeiträge hat der Freistaat 2018 abgeschafft, für die sogenannte Ersterschließung zahlen Grundstückseigentümer weiterhin hohe Summen. Menschen in ganz Bayern sind betroffen. Über den Unterschied entscheiden häufig Gerichte.

Über dieses Thema berichtet: BR24 vor Ort am .

Peter Widmann kämpft mit den Tränen. Gerade hat der Gemeinderat von Eichenau entschieden: Die Straße vor seinem Haus wird erschlossen. Über eine halbe Million Euro wird das ihn und seine 24 Nachbarn voraussichtlich kosten - das bedeutet eine fünfstellige Summe für jeden Betroffenen. "Das ist enttäuschend, weil die Bürger einfach nicht gehört werden", klagt er.

Im Video: Existenz bedroht durch Erschließungskosten

Sechs Anwohner der betroffenen Straße in Eichenau schauen ernst in die Kamera, im Vordergrund der Titel der Videoreportage: Tickende Zeitbombe - Fünfstellige Summe für die Straße vorm Haus.
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Für die Grundstückseigentümer in Eichenau kamen Forderungen nach hohen Summen für die Erschließung der Straße vor ihrem Haus sehr überraschend.

Fälle in vielen bayerischen Gemeinden

Allein sind die Eichenauer mit ihrem Problem nicht. BR-Recherchen zeigen: In mindestens 14 bayerischen Gemeinden droht Streit wegen Erschließungsbeiträgen. Dabei geht es um mehr als 50 Straßen, manche Fälle sind vor Gericht. Die entscheidende Frage: Sind die Straßen bereits erschlossen oder nicht? Davon hängt ab, ob die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zahlen müssen.

Ausbau gratis, Erschließung teuer

Denn 2018 hat der Freistaat die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Seitdem rechnen Bürger nicht mehr damit, für den Ausbau ihrer Straße zahlen zu müssen. Wenn eine Straße aber erstmals ausreichende Beleuchtung, Randsteine und Entwässerung erhält, gilt das als Ersterschließung – und Grundstückseigentümer übernehmen 90 Prozent der Kosten.

Für den Eichenauer Bürgermeister Peter Münster ist klar: Der seit 1972 asphaltierte Weg mit einzelnen Straßenlaternen vor der Haustür von Widmann und seinen Mitstreitern ist noch keine erschlossene Straße. Die Entwässerung fehle, Grünstreifen und Kies am Straßenrand sollten "anders gefasst" sein, erklärt er im Interview. Gemeinden müssen dafür sorgen, dass ihre Straßen sicher für den Verkehr sind, und der Zustand der Straße in Eichenau ist schlecht, das bezweifeln auch Anwohner nicht.

Grafik: Hier droht Streit wegen Erschließungsbeiträgen

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BR-Recherchen zeigen: In mindestens 14 bayerischen Gemeinden droht Streit wegen Erschließungsbeiträgen.

Im Zweifelsfall Gerichtsentscheidung

Auch im schwäbischen Balzhausen wurden Eigentümer zur Kasse gebeten. Einer von ihnen ist Stefan Stürminger. Er weigerte sich und kämpft seitdem mit einer Petition gegen Erschließungsbeiträge. Sein Eindruck: Straßen, die früher ausgebaut worden wären, gälten jetzt als Ersterschließungen. "Die machen, was sie wollen! Wir brauchen eigentlich keine Gesetze mehr. Du darfst nur noch daheimhocken, zahlen, fertig", ärgert er sich.

Obwohl Bernd Söhnlein, Fachanwalt für Kommunalabgabenrecht, normalerweise Bürger im Kampf gegen Erschließungsbeiträge vertritt, nimmt er die Gemeinden in Schutz: Viele von ihnen würden seiner Erfahrung nach gerne auf Erschließungsbeiträge verzichten, um Konflikte mit Bürgern zu vermeiden. Im Zweifelsfall entscheide aber ein Gericht, ob eine Straße erschlossen ist oder nicht. Aufsichtsbehörden kontrollieren, ob Gemeinden richtig und wirtschaftlich sinnvoll handeln.

Verwirrung um alte Straßen

Eine Gesetzesänderung sollte 2021 mehr Sicherheit bringen. Der Freistaat legte fest: Wenn die Erschließung einer Straße vor mehr als 25 Jahren begonnen wurde, darf die Kommune ihre Bürgerinnen und Bürger jetzt nicht mehr zur Kasse bitten. Grundstückseigentümer wähnten sich in Sicherheit. Die Gemeinden gingen davon aus, dass sie für alte Straßen keine Erschließungskosten mehr verlangen dürften.

Doch dann stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Kriterien dafür auf, wann diese 25-Jahre-Frist beginnt. Dazu muss es ein Bauprogramm der Gemeinde sowie einen sichtbaren Start der Baumaßnahmen gegeben haben, entschieden die Richter. Gerade Bauprogramme gibt es laut Anwalt Söhnlein aber häufig nicht. Anwohner müssen beweisen, dass die Erschließung bereits vor mehr als 25 Jahren begonnen hat – oder zahlen.

Politischer Streit um Erschließungsbeiträge

Häufig sind weder Kommunen noch Bürger zufrieden. Die Freien Wähler hätten die Situation für Betroffene mit einem Gesetzentwurf verbessern wollen, sagt deren ehemaliger Landtagsabgeordneter Hans Friedl. "Es war mit der CSU aber keine Lösung zu finden", kritisiert er.

Das Bayerische Innenministerium bestätigt, dass die Staatsregierung das Thema im Dezember 2022 geprüft hat. Eine gesetzliche Änderung sei nicht geplant. Die Regelung sei fair, denn durch die Erschließung steige der Grundstückswert.

Betroffener verkauft sein Haus

Einer, der den Kampf um Erschließungsbeiträge verloren hat, ist der Balzhausener Günter Baumgärtner. Knapp 28.000 Euro musste er für die Straße vor seinem Haus bezahlen. Das Haus musste er daraufhin verkaufen, er lebt jetzt in einer kleinen Wohnung.

Auch viele Betroffene in Eichenau setzt die Entscheidung des Gemeinderats unter Druck. "16 von uns sind Rentner", sagt Widmann, "die wissen alle nicht, wie sie das machen sollen." Ein Problem, das auch auf andere Eichenauer zukommen dürfte: Etwa zehn Straßen hat die Gemeinde noch vor sich, sagt Bürgermeister Münster.

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