Aufbauarbeiten für das Oktoberfest.
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Gericht gibt grünes Licht für Aufbau der Wiesn-Zelte

Gericht gibt grünes Licht für Aufbau der Wiesn-Zelte

Die Zelte für das Münchner Oktoberfest können trotz eines Gerichtsstreits wie geplant aufgebaut werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat für den Eilantrag eines Münchner Wirtes eine aufschiebende Wirkung abgelehnt. Er klagt gegen die Vergabe.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Die Zelte für das Münchner Oktoberfest können trotz eines Gerichtsstreits wie geplant aufgebaut werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht lehnte den Eilantrag eines Münchner Wirtes ab, wonach die Betreiber zweier Festzelte zunächst nicht zur Wiesn zugelassen werden sollten, wie das Gericht mitteilte.

Die Stadt könne das Paulaner-Festzelt und die Schottenhamel-Festhalle für das Oktoberfest 2026 wie vorgesehen zuteilen, erläuterte das Bayerische Oberste Landesgericht. Am 29. Juni soll der Aufbau der Festhallen starten.

Wirt will Zelte EU-weit ausschreiben lassen

Hintergrund des Eilantrags war eine Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer Südbayern, die der Wirt Alexander Egger eingereicht hatte. Egger beantragte, die Vergabe-Praxis der Stadt München für die beiden großen Zelte zu prüfen. Aus seiner Sicht muss die Vergabe der Oktoberfest-Zelte, über die die Stadt München entscheidet, nach einem EU-Vergabeverfahren ausgeschrieben werden.

Die Vergabekammer Südbayern hatte das zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung legte Egger beim Bayerischen Obersten Landesgericht Rechtsmittel ein – und forderte zusätzlich in einem Eilantrag, dass die Betreiber von Schottenhamel- und Paulaner-Zelt nicht zur Wiesn zugelassen werden dürfen, bis in der Hauptsache über das Vergabeverfahren entschieden wurde. Diese Hauptsache-Entscheidung kann sich aber bis nach dem diesjährigen Oktoberfest hinziehen.

Gericht: Ausschreibung zeitlich nicht mehr möglich

Zu der Frage, ob die Zulassungsverträge für die gastronomischen Großbetriebe für das Oktoberfest 2026 europaweit ausgeschrieben werden müssten, positionierte sich das Gericht vorerst nicht. Diese Frage bedürfe einer weiteren fundierten Prüfung und sei derzeit offen.

Allerdings sei die von Egger geforderte europaweite Ausschreibung nach dem europäischen Vergaberecht und der anschließende Aufbau einer großen Festhalle für das Oktoberfest in diesem Jahr zeitlichen Gründen objektiv nicht mehr möglich. Die Aufbauarbeiten auf der Theresienwiese gehen Ende Juni los. Die Wiesn beginnt am 19. September.

Egger will rechtliche Möglichkeiten ausschöpfen

Egger hatte bereits vor Verkündung der Gerichtsentscheidung angekündigt, alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gehen zu wollen. "Wir wollen, dass die Stadt München die begehrten Festzeltplätze künftig nach transparenten, objektiven und fairen Kriterien vergibt, und damit allen leistungsfähigen Bewerbern eine reelle und gleichberechtigte Chance auf ein großes Festzelt eröffnet", ließ Egger mitteilen.

Egger, der bisher ein kleines Wiesn-Zelt betreibt, hatte sich um ein großes Zelt beworben – ging dabei aber leer aus.

Mit Informationen der dpa.

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