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Geschenke für Kita-Personal und Lehrkräfte: Was ist erlaubt?

Geschenke für Kita-Personal und Lehrkräfte: Was ist erlaubt?

Pralinen für die Lieblingserzieherin, ein Gutschein für den Sportlehrer? Wer Kita-Personal oder Lehrkräfte beschenken will, muss einige Vorgaben beachten. Welche genau und was sich Bayerns Lehrer- und Lehrerinnenverband wünscht – ein Überblick.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Die Vorweihnachtszeit hat längst begonnen – und viele Familien möchten auch dem Kita-Personal oder den Lehrkräften ihrer Kinder zum Jahresausklang ein Geschenk machen. Aber dafür gibt es bestimmte Vorgaben. Wie teuer darf eine solche Aufmerksamkeit sein? Und was ist sonst zu beachten?

Kita-Personal: Selbstgemachte Geschenke im Normalfall möglich

Wer noch jüngere Kinder einer Kita hat und dem Team oder der Lieblingserzieherin zum Jahresende etwas schenken möchte, ist mit einem selbstgemachten Geschenk auf der sicheren Seite. Ob eine Dankeskarte oder ein paar Plätzchen – solche Aufmerksamkeiten sind im Normalfall unbedenklich.

Anders sieht es bei gekauften Geschenken aus. Hier schreiben die Regelungen des Öffentlichen Diensts vor, dass die Mitarbeiter kommunaler Einrichtungen (wie einer städtischen Kita) in der Regel keine Geschenke mit einem Wert über 25 Euro annehmen dürfen. In Einrichtungen eines privaten oder kirchlichen Trägers kann es andere, weniger strenge Regelungen geben.

Elternbeirat kümmert sich oft um Personal-Geschenke

Grundsätzlich gilt immer, auch um Enttäuschungen beim Schenken zu vermeiden: Vorab bei der Einrichtungsleitung nachfragen. In vielen Kitas kümmert sich der Elternbeirat darum, dass das Personal zum Jahresausklang eine kleine und passende Aufmerksamkeit erhält. Dieses Vorgehen entlastet die Eltern und verhindert einen "Überbietungswettbewerb" beim Schenken.

Lehrkräfte: "Brauchen keine hochwertigen Weihnachtsgeschenke"

Wie sieht es bei den Lehrkräften in den Schulen aus? Inwiefern dürfen sie Weihnachtsgeschenke von Eltern und Kindern annehmen? "Einen Höchstbetrag gibt es hier nicht", erläutert der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) auf BR24-Anfrage. Die Lehrkräfte können demnach "geringwertige Aufmerksamkeiten" annehmen.

Grundsätzlich gelte aber, "dass jeder Anschein vermieden werden soll, im Rahmen der Amtsführung für persönliche Vorteile empfänglich zu sein". Deshalb bewege sich der Ermessensspielraum in einem "sehr geringwertigen Bereich". Der BLLV stellt klar: "Sollten höherwertige Geschenke gemacht werden, ist dies der vorgesetzten Dienststelle (dem Schulamt) zu melden und dort wird dann über die Annahme entschieden."

Aus Sicht des BLLV ist bei Geschenken für Lehrerinnen und Lehrer wichtig: "Lehrkräfte brauchen von ihren Schülerinnen und Schülern oder deren Eltern keine hochwertigen Weihnachtsgeschenke. Oftmals ist ein schönes Dankeschön deutlich wertvoller als irgendein Geschenk."

Kultusministerium: Beteiligte kennen die Rechtslage

Ein Sprecher des Bayerischen Kultusministeriums bekräftigt auf BR24-Anfrage: Abgesehen von geringwertigen Aufmerksamkeiten dürfen Lehrkräfte keine "Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf ihr Amt" annehmen. Das gelte für alle Beamtinnen und Beamten.

Feste Grenzen, bis zu welchem Gesamtbetrag Aufmerksamkeiten unbedenklich seien, gibt es demnach nicht. Das hänge vom Einzelfall ab. Der Ministeriumssprecher betont aber: "Den an den staatlichen bayerischen Schulen tätigen Schulleiterinnen und Schulleitern, Lehrkräften sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schulaufsichtsbehörden ist die Rechtslage bekannt."

Allgemein gilt auch bei der Frage nach Weihnachtsgeschenken für Lehrkräfte: Am besten erst einmal mit dem Elternbeirat sprechen. Und falls der sich nicht kümmert: Lieber eine kleine, persönliche Aufmerksamkeit auswählen als ein teures, die Beschenkten in Schwierigkeiten bringendes Geschenk.

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